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   BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99   

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BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99 (https://dejure.org/1999,2290)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1999 - 2 StR 177/99 (https://dejure.org/1999,2290)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 2 StR 177/99 (https://dejure.org/1999,2290)
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Gassteckdose

§ 15 StGB, Abgrenzung dolus eventualis - Fahrlässigkeit

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB
    Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Mord - Revision der Staatsanwaltschaft - Freispruch - Billigendes Inkaufnehmen des Todes - Dolus Eventulalis

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1
    Bedingter Tötungsvorsatz bei besonders gefährlichen Handlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 507
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.09.1998 - 2 StR 341/98

    Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichem Tun allerdings nahe, daß der Täter mit dem Tode des Opfers rechnet, und daß er - falls er sein Handeln dennoch fortsetzt - einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (BGHSt 36, 19 ff.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz bedingter 2, 3, 27, 33; BGH, Urt. v. 10. Dezember 1996 - 1 StR 630/96; Urt. v. 16. September 1998 - 2 StR 341/98).
  • BGH, 25.01.1994 - 1 StR 819/93

    Brandflasche - Wohnhaus - Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99
    Sie steht im übrigen der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht entgegen, wenn der Angeklagte Frau D. mit einem - wie er wußte - äußerst gefährlichen Tun "erschrecken" wollte, die weitere Entwicklung - und damit auch eine Explosion - aber dem Zufall überließ (vgl. auch BGH, Beschl. v. 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93).
  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99
    In Kauf nimmt der Täter auch einen an sich unerwünschten Erfolg, mit dessen möglichen Eintritt, er sich aber abfindet; anders ist es, wenn der Täter ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, daß der Erfolg nicht eintritt (vgl. BGHSt 7, 363 ff.; BGHR StGB § 15 - Vorsatz, bedingter 1, 2, 7).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichem Tun allerdings nahe, daß der Täter mit dem Tode des Opfers rechnet, und daß er - falls er sein Handeln dennoch fortsetzt - einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (BGHSt 36, 19 ff.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz bedingter 2, 3, 27, 33; BGH, Urt. v. 10. Dezember 1996 - 1 StR 630/96; Urt. v. 16. September 1998 - 2 StR 341/98).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichem Tun allerdings nahe, daß der Täter mit dem Tode des Opfers rechnet, und daß er - falls er sein Handeln dennoch fortsetzt - einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (BGHSt 36, 19 ff.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz bedingter 2, 3, 27, 33; BGH, Urt. v. 10. Dezember 1996 - 1 StR 630/96; Urt. v. 16. September 1998 - 2 StR 341/98).
  • BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91

    Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichem Tun allerdings nahe, daß der Täter mit dem Tode des Opfers rechnet, und daß er - falls er sein Handeln dennoch fortsetzt - einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (BGHSt 36, 19 ff.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz bedingter 2, 3, 27, 33; BGH, Urt. v. 10. Dezember 1996 - 1 StR 630/96; Urt. v. 16. September 1998 - 2 StR 341/98).
  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86

    'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB,

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99
    In Kauf nimmt der Täter auch einen an sich unerwünschten Erfolg, mit dessen möglichen Eintritt, er sich aber abfindet; anders ist es, wenn der Täter ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, daß der Erfolg nicht eintritt (vgl. BGHSt 7, 363 ff.; BGHR StGB § 15 - Vorsatz, bedingter 1, 2, 7).
  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86

    Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99
    In Kauf nimmt der Täter auch einen an sich unerwünschten Erfolg, mit dessen möglichen Eintritt, er sich aber abfindet; anders ist es, wenn der Täter ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, daß der Erfolg nicht eintritt (vgl. BGHSt 7, 363 ff.; BGHR StGB § 15 - Vorsatz, bedingter 1, 2, 7).
  • BGH, 10.12.1996 - 1 StR 630/96

    Anforderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes - Beurteilung des

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichem Tun allerdings nahe, daß der Täter mit dem Tode des Opfers rechnet, und daß er - falls er sein Handeln dennoch fortsetzt - einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (BGHSt 36, 19 ff.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz bedingter 2, 3, 27, 33; BGH, Urt. v. 10. Dezember 1996 - 1 StR 630/96; Urt. v. 16. September 1998 - 2 StR 341/98).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99
    In Kauf nimmt der Täter auch einen an sich unerwünschten Erfolg, mit dessen möglichen Eintritt, er sich aber abfindet; anders ist es, wenn der Täter ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, daß der Erfolg nicht eintritt (vgl. BGHSt 7, 363 ff.; BGHR StGB § 15 - Vorsatz, bedingter 1, 2, 7).
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    An den rechtlichen Anforderungen ändert sich indessen nichts, wenn die zur Annahme oder Verneinung bedingten Tötungsvorsatzes führende Beweiswürdigung ohne Rückgriff auf das Postulat einer Hemmschwelle überprüft wird (BGH, Urteile vom 3. Juli 1986 - 4 StR 258/86, NStZ 1986, 549, 550, und vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3 (jeweils: sorgfältige Prüfung), sowie vom 11. Dezember 2001 - 1 StR 408/01, NStZ 2002, 541, 542 (Ausführungen zu einer Hemmschwelle bei stark alkoholisiertem Täter ohne Motiv nicht geboten); ebenso für Fälle affektiv erregter, alkoholisierter, ohne Motiv, spontan oder unüberlegt handelnder Täter BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 563/86, StV 1987, 92, vom 7. Juli 1999 - 2 StR 177/99, NStZ 1999, 507, 508, und vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51; Urteil vom 14. November 2001 - 3 StR 276/01; Beschluss vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 385/03, NStZ 2004, 329, 330; Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 465/04; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 324/05, NStZ 2006, 169, 170; Urteile vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06, NStZ-RR 2007, 43, 44 (zusätzlich gruppendynamischer Prozess), vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ-RR 2007, 141, 142, und vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 398/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 4 StR 526/02, NStZ 2003, 369).
  • BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen

    Bei dieser Sachlage kam es für die Frage, ob die Angeklagte bedingt vorsätzlich oder lediglich bewußt fahrlässig gehandelt hat, darauf an, ob die Angeklagte die für möglich gehaltene Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf genommen hat oder ob sie damit nicht einverstanden war und ernsthaft darauf vertraut hat, sie werde nicht eintreten (vgl. BGHSt 36, 1, 9/10; BGH NStZ 1999, 507, 508).

    Hält der Täter aber den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges für möglich und setzt er sein Handeln dennoch fort, liegt es bei äußerst gefährlichem Tun nahe, daß er den Eintritt des Erfolges billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH NStZ 1994, 584; 1999, 507, 508; BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 38, 39).

    Dann genügt aber die "Hoffnung, es werde nichts passieren," nicht, eine Billigung des für möglich gehaltenen Erfolges zu verneinen (vgl. BGH NStZ 1999, 507, 508).

  • BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05

    Fall Karolina: Urteil des Landgerichts Memmingen aufgehoben

    Die bei der Prüfung der subjektiven Tatseite gebotene umfassende Erörterung der für die Tat bedeutsamen Umstände und der Persönlichkeit der Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1999, 507, 508) lassen die Urteilsgründe deshalb nicht ausreichend erkennen.
  • BGH, 30.08.2006 - 2 StR 198/06

    Körperverletzung mit Todesfolge (objektive Zurechnung von Verursachungsbeiträgen;

    Vielmehr handelt er bereits dann mit bedingtem Vorsatz, wenn er den Erfolgseintritt als (nur) möglich und nicht ganz fern liegend erkennt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 10; § 223 Abs. 1 Vorsatz 1; BGH NStZ 1999, 507; Tröndle/Fischer StGB 53. Auflage § 15 Rdn. 10a).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 305/99

    Haftung des Empfängers von "Baugeld"

    In Kauf nimmt der Täter auch einen an sich unerwünschten Erfolg, mit dessen möglichen Eintritt er sich aber abfindet; anders ist es, wenn der Täter ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, daß der Erfolg nicht eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1999 - 2 StR 177/99, BGHR StGB § 15 - Vorsatz, bedingter 10 m.w.N.).
  • LG Cottbus, 13.11.2000 - 23 KLs 14/99

    Hetzjagd in Guben

    Dabei war für die Beantwortung der Frage nach einem bedingten Tötungsvorsatzes in objektiver Hinsicht unter anderem an eine besonders gefährliche Tathandlung anzuknüpfen (vgl. BGH NStZ 1999, 507).
  • BGH, 11.12.2001 - 1 StR 408/01

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen; Hemmschwelle);

    Es mag dahinstehen, unter welchen konkreten Umständen trotz eines aus nächster Nähe geführten kräftigen Messerstichs in die Herzregion von einem mehr als allenfalls vagen Vertrauen auf das Ausbleiben eines tödlichen Erfolgs ausgegangen werden kann oder sonst Zweifel am Tötungsvorsatz bestehen können (vgl. BGH NStZ 1999, 507; vgl. zusammenfassend auch Altvater, Rechtsprechung des BGH zu den Tötungsdelikten, NStZ 2001, 19, NStZ 2000, 18, 19 ).
  • BGH, 21.06.2001 - 4 StR 86/01

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Brandstiftung; Vorsatzbegriff (Willenselement)

    Nach diesen Feststellungen ist aber nicht lediglich die Voraussehbarkeit des Eintritts des tödlichen Erfolges gegeben, auf die das Landgericht die Annahme der (dann unbewußten Fahrlässigkeit hinsichtlich der Tötung des Kindes gestützt hat. Vielmehr hat der Angeklagte danach den Erfolgseintritt, und zwar auch soweit es die drei verletzten und die unverletzt gebliebenen Hausbewohner betrifft, als möglich und nicht ganz fernliegend erkannt. Bei dieser Sachlage kam es für die Frage, ob der Angeklagte bedingt vorsätzlich oder lediglich bewußt fahrlässig gehandelt hat, darauf an, ob der Angeklagte den für möglich gehaltenen Todeserfolg billigend in Kauf genommen hat oder ob er damit nicht einverstanden war und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut hat, er werde nicht eintreten (vgl. BGHSt 36, 1, 9/10; BGH NStZ 1999, 507, 508).
  • OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02

    Nebenkläger, Revision, Begründung, erforderlicher Umfang

    Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung dann gegeben, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt (vgl. dazu u.a. BGHSt 36, 1, 9, BGH NStZ 1999, 507, 508; NStZ-RR 1997, 233).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 349/99

    Bedingter Tötungsvorsatz; Versuchter Mord; Schwere Brandstiftung

    Das Landgericht ist bei seiner Prüfung der subjektiven Tatseite zwar von dem zutreffenden rechtlichen Ansatz ausgegangen, es hat insbesondere auch erkannt, daß alle für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände zu erörtern sind (st. Rspr. - zuletzt BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 10).
  • VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Beihilfe zu schweren nichtpolitischen

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