Rechtsprechung
BGH, 01.09.2010 - 2 StR 179/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 15 StGB; § 213 StGB; § 261 StPO
Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (Darlegungsanforderungen auch bei Gewalthandlungen); minder schwerer Fall des Totschlages - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 StGB, § 212 StGB
Tötungsdelikt mit bedingtem Vorsatz: Äußerst gefährliche Gewalthandlung und erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit - rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 StGB, § 212 StGB
Tötungsdelikt mit bedingtem Vorsatz: Äußerst gefährliche Gewalthandlung und erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit - Wolters Kluwer
Begründung eines aus der Gefährlichkeit der Tathandlung im Falle einer erheblich beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit infolge des Genusses von Alkohol und Medikamenten hergeleiteten Tötungsvorsatzes
- rewis.io
Tötungsdelikt mit bedingtem Vorsatz: Äußerst gefährliche Gewalthandlung und erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit
- ra.de
- rewis.io
Tötungsdelikt mit bedingtem Vorsatz: Äußerst gefährliche Gewalthandlung und erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 213
Begründung eines aus der Gefährlichkeit der Tathandlung im Falle einer erheblich beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit infolge des Genusses von Alkohol und Medikamenten hergeleiteten Tötungsvorsatzes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.12.2009 - 111a Ks 9/09
- BGH, 01.09.2010 - 2 StR 179/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 42 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.02.2010 - 3 StR 558/09
Vorwegvollzug (keine doppelte Berücksichtigung anzurechnender Haftzeiten)
Auszug aus BGH, 01.09.2010 - 2 StR 179/10
In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen der Schluss auf einen bedingten Tötungsvorsatz nahe liegt (vgl. BGH NStZ 2010, 511, 512); ein zwingender Schluss folgt daraus aber noch nicht. - BGH, 18.01.2007 - 4 StR 489/06
Tötungsvorsatz (gefährliche Tathandlungen und mögliche Besonderheiten des …
Auszug aus BGH, 01.09.2010 - 2 StR 179/10
War der Täter - wie hier - zur Tatzeit durch Alkohol oder Medikamente erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt, dann bedarf es einer näheren Begründung im Urteil, wenn der Tatrichter gleichwohl seinen Tötungsvorsatz aus der Gefährlichkeit der Tathandlung herleiten will (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 141 f.).
- BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17
Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der …
Entsprechendes gilt, soweit das Landgericht in die Bewertung einbezogen hat, dass der Angeklagte im Zustand deutlicher Alkoholisierung und deshalb erheblich verminderter Schuldfähigkeit handelte, wobei es nahelag, dass er aufgrund seiner alkoholbedingten Enthemmung besonders unüberlegt handelte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51, 52; vom 20. September 2005 - 3 StR 324/05, NStZ 2006, 169, 170; Urteile vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 185/05, NStZ-RR 2006, 11, 12; vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ-RR 2007, 141, 142; Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91; vom 22. April 2009 - 5 StR 88/09, NStZ 2009, 503 f.; vom 1. September 2010 - 2 StR 179/10, NStZ-RR 2011, 42).