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   BGH, 19.07.2006 - 2 StR 181/06   

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https://dejure.org/2006,6710
BGH, 19.07.2006 - 2 StR 181/06 (https://dejure.org/2006,6710)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2006 - 2 StR 181/06 (https://dejure.org/2006,6710)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 2 StR 181/06 (https://dejure.org/2006,6710)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB); Zulässigkeit des Rechtsmittels gegen eine den Angeklagten nicht beschwerende Entscheidung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 1; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 296 Abs. 1
    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung eines Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 213
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - 2 StR 181/06
    Eine Beschwer ist Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels (BGHSt 16, 374, 376).
  • BGH, 17.09.1987 - 4 StR 441/87

    Hilfsbeweisantrag zur Unterbringung in Entziehungsanstalt - Beschwer des

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - 2 StR 181/06
    Da es von einer Unterbringung abgesehen hat, ist der Angeklagte durch diese Entscheidung nicht beschwert (BGHSt 28, 327, 330 ff.; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - 2 StR 181/06
    Da es von einer Unterbringung abgesehen hat, ist der Angeklagte durch diese Entscheidung nicht beschwert (BGHSt 28, 327, 330 ff.; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1).
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 102/11

    Unzulässige Revision des Angeklagten (Nichtanordnung einer Maßregel; Beschwer)

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGHSt 28, 327, 330 f.; 37, 5, 7; 38, 4, 7; BGH NStZ-RR 2009, 252; NStZ 2007, 213; 2009, 261; 3 StR 424/09).".
  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 433/19

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel 1 2 nach § 64 StGB angeordnet worden ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2006 - 2 StR 181/06, NStZ 2007, 213; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 308; vom 19. Januar 2011 - 1 StR 664/10; vom 6. Februar 2019 - 5 StR 538/18).
  • BGH, 06.02.2019 - 5 StR 538/18

    Beschwer durch die Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Eine Beschwer ist aber Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2006 - 2 StR 181/06, NStZ 2007, 213; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 308).
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