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   BGH, 02.05.1997 - 2 StR 186/97   

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https://dejure.org/1997,6315
BGH, 02.05.1997 - 2 StR 186/97 (https://dejure.org/1997,6315)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1997 - 2 StR 186/97 (https://dejure.org/1997,6315)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1997 - 2 StR 186/97 (https://dejure.org/1997,6315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Urteilsanfechung für den Nebenkläger mit dem Ziel der Verhängung einer anderen Rechtsfolge - Zulässigkeit der sich gegen die Nichtverhängung von Sicherungsverwahrung richtenden Revision eines Nebenklägers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 624 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86

    Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen

    Auszug aus BGH, 02.05.1997 - 2 StR 186/97
    Die Revision eines Nebenklägers, die sich gegen die Nichtverhängung von Sicherungsverwahrung wendet, ist von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon vor Inkrafttreten des durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) eingefügten § 400 Abs. 1 StPO als unzulässig angesehen worden (vgl. BGH, Urt. v. 26. Februar 1986 - 3 StR 18/86 -).
  • BGH, 17.05.2010 - 5 StR 161/10

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung)

    "Die Revision der Nebenklägerin, die sich gegen die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung wendet, ist unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 1997 - 2 StR 186/97 - und vom 22. April 1999 - 1 StR 171/99 - Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 400 Rdnr. 3 a.E.).
  • BGH, 17.06.2020 - 2 StR 161/20

    Verspätete oder formwidrige Einlegung der Revision (Verwerfungsbefugnis des

    Der Nebenkläger kann sein Rechtsmittel daher weder auf die Annahme eines weiteren Mordmerkmals (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98, NJW 1999, 2449) oder die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 230/16, juris Rn. 2 f. mwN) bzw. die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Mai 1997 - 2 StR 186/97, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 5 StR 161/10, StraFo 2010, 295 f. mwN) stützen.
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