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   BGH, 22.05.1996 - 2 StR 187/96   

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https://dejure.org/1996,6752
BGH, 22.05.1996 - 2 StR 187/96 (https://dejure.org/1996,6752)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1996 - 2 StR 187/96 (https://dejure.org/1996,6752)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 2 StR 187/96 (https://dejure.org/1996,6752)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerwarteter Widerstand als äußere Zwangslage bei der Beurteilung eines freiwilligen Rücktritts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24, § 177

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.1988 - 3 StR 571/87

    Abstandnehmen vom Geschlechtsverkehr auf Grund der Monatsblutung des Tatopfers

    Auszug aus BGH, 22.05.1996 - 2 StR 187/96
    Unabhängig hiervon ist es für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts allerdings entscheidend, ob aus der Sicht des Angeklagten für ihn ein zwingendes Hindernis vorlag, die Tat zu vollenden, oder ob er ihre Durchführung noch für möglich hielt (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Versuch 1, 3, 5, 6).
  • BGH, 03.02.1989 - 2 StR 11/89

    Annahme der Unfreiwilligkeit des Verzichts auf eine weitere Tatausführung -

    Auszug aus BGH, 22.05.1996 - 2 StR 187/96
    Unabhängig hiervon ist es für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts allerdings entscheidend, ob aus der Sicht des Angeklagten für ihn ein zwingendes Hindernis vorlag, die Tat zu vollenden, oder ob er ihre Durchführung noch für möglich hielt (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Versuch 1, 3, 5, 6).
  • BGH, 26.08.1992 - 2 StR 353/92

    Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts

    Auszug aus BGH, 22.05.1996 - 2 StR 187/96
    Unabhängig hiervon ist es für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts allerdings entscheidend, ob aus der Sicht des Angeklagten für ihn ein zwingendes Hindernis vorlag, die Tat zu vollenden, oder ob er ihre Durchführung noch für möglich hielt (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Versuch 1, 3, 5, 6).
  • BGH, 14.02.1991 - 4 StR 20/91

    Grundlagen der Strafbarkeit: Versuch und Rücktritt bei Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 22.05.1996 - 2 StR 187/96
    Unabhängig hiervon ist es für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts allerdings entscheidend, ob aus der Sicht des Angeklagten für ihn ein zwingendes Hindernis vorlag, die Tat zu vollenden, oder ob er ihre Durchführung noch für möglich hielt (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Versuch 1, 3, 5, 6).
  • BGH, 06.07.2006 - 4 StR 199/06

    Rücktritt vom unbeendetem Versuch (Freiwilligkeit: Hilfeschreie;

    Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte befürchtete, dass durch die Hilfeschreie der Geschädigten Zeugen auf die Tat aufmerksam würden und er deshalb flüchtete, weil er seine alsbaldige Entdeckung und Ergreifung befürchtete (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 2 StR 187/96).
  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 1/97

    Strafbefreiender Rücktritt vom Vergewaltigungsversuch bei Erschöpfung des Täters

    Hiernach reicht der freiwillige Verzicht auf eine ohne weitere Zäsur als noch möglich erkannte Tatbestandsverwirklichung, auch wenn sie über den ursprünglichen Tatplan hinausgeht, zum strafbefreienden Rücktritt von unbeendeten (dann nicht etwa fehlgeschlagenen) Versuch aus (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 sowie § 177 Abs. 1 Versuch 6; BGH, Beschluß vom 22. Mai 1996 - 2 StR 187/96; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2017 - 4 StR 545/17

    Rücktritt (Freiwilligkeit bei Entdeckung durch Dritte)

    Das Schwurgericht hat sodann, ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92, NStZ 1993, 76; vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279; und vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17; Beschlüsse vom 22. Mai 1996 - 2 StR 187/96; vom 6. Juli 2006 - 4 StR 199/06, StV 2006, 687; und vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265), mit Recht angenommen, dass die Tatentdeckung durch Dritte und die Furcht des Angeklagten, am Tatort festgehalten zu werden, der Annahme eines freiwilligen Rücktritts entgegensteht.
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