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   BGH, 20.12.1978 - 2 StR 191/78   

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https://dejure.org/1978,637
BGH, 20.12.1978 - 2 StR 191/78 (https://dejure.org/1978,637)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1978 - 2 StR 191/78 (https://dejure.org/1978,637)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 (https://dejure.org/1978,637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen falscher Anschuldigung - Anforderungen an den Rechtsfolgenausspruch - Voraussetzungen für einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1951 - 4 StR 29/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - 2 StR 191/78
    Die Verfahrensbeschwerde des Verstoßes gegen §§ 222, 246 Abs. 2 und 3 StPO scheitert bereits daran, daß der Angeklagte keinen Aussetzungsantrag gestellt hat (BGHSt 1, 284).
  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 262/67

    Begriff der Tätigkeit des Dienens - Interessenkonflikt eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - 2 StR 191/78
    Das bloße Fehlen eines solchen Umstandes ist aber nicht umgekehrt schon ein strafschärfender Gesichtspunkt (BGH, Urteil vom 26. Juli 1967 - 2 StR 262/67 -).
  • BGH, 11.06.1975 - 2 StR 88/75

    Strafbarkeit wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - 2 StR 191/78
    Zutreffend ist von der Strafkammer schon in dem bloßen Verhandeln des Angeklagten mit der Zeugin St. über den Verkauf von etwa 29 g Heroin ein Handeltreiben gesehen worden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1975 - 2 StR 88/75 -).
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - 2 StR 191/78
    Denn es handelt sich hier um einen besonderen Ausnahmefall, der eine nachfolgende Berichtigung gestattet (vgl. BGHSt 12, 374, 377).
  • BGH, 28.11.1979 - 3 StR 405/79

    Anforderungen an eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz -

    Daß sich der Täter von Gewinnstreben oder Gewinnsucht leiten läßt, ist nach der Rechtsprechung subjektives Merkmal des Handeltreibens, das nicht zusätzlich zur Strafschärfung herangezogen werden darf (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78; Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78; Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 - und 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79).

    Da nach allgemeinen Erfahrungen nicht davon ausgegangen werden kann, daß Drogenhändler in der Regel rauschmittelabhängig sind, erweist sich auch die Erwägung des Landgerichts, eine solche Abhängigkeit des Angeklagten habe nicht bestanden, als ungeeigneter Anhaltspunkt für einen ungewöhnlich gesteigerten Erwerbssinn (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78).

  • BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79

    Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende

    Dies hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 21. September 1976 - 1 StR 464/76, 12. März 1976 - 2 StR 3/76 - und 20. Oktober 1976 - 2 StR 415/76; Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78) schon wiederholt entschieden (Beschlüsse vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 = GA 1979, 27, 25. April 1979 - 3 StR 85/79, 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79 - und 29. August 1979 - 3 StR 252/79; Urteil vom 28. November 1979 - 3 StR 405/79).

    Dasselbe gilt für ein besonders verwerfliches, den Rahmen des Tatbestandsmäßigen deutlich übersteigendes Gewinnstreben, das als "Profitgier" bezeichnet werden kann; für deren Annahme reicht es allerdings nicht aus, daß sich der Täter nicht in finanziellen Schwierigkeiten befindet und auch nicht selbst drogenabhängig ist (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78; Beschlüsse vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78, 25. April 1979 - 3 StR 85/79, 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79 - und 29. August 1979 - 3 StR 252/79; Urteil vom 28. November 1979 - 3 StR 405/79 - und Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 653/79).

  • BGH, 29.08.1979 - 3 StR 405/79
    Daß der Täter nach Gewinn strebt, gehört zum Tatbestand und darf deshalb im Hinblick auf das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB ) nicht zur Strafschärfung herangezogen werden (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 - Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 -, Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79).

    Für die Annahme reiner Profitgier reicht es jedoch nicht aus, daß der Angeklagte nicht drogenabhängig war und sich in keinen finanziellen Schwierigkeiten befand (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - sowie die Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 23. Juli 1978 - 3 StR 206/79).

  • BGH, 23.07.1979 - 3 StR 206/79

    Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung

    Daß der Täter nach Gewinn strebt, gehört zum Tatbestand und darf deshalb im Hinblick auf das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB) nicht zur Strafschärfung herangezogen werden (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 - Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79).

    Insbesondere die Tatsache, daß der Angeklagte Fuljatic nicht drogenabhängig ist und sich ohne finanzielle Not am Haschischhandel beteiligt hat, gibt dafür nichts her (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79).

  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 85/79

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung des bloßen Fehlens eines

    Das bloße Fehlen eines strafmildernden Umstandes darf aber nicht umgekehrt strafschärfend gewertet werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 -).

    Daß der Angeklagte sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befand und auch nicht selbst heroinabhängig war, reicht dafür nicht (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 -).

  • BGH, 29.08.1979 - 3 StR 252/79

    Definfition des "Handeltreibens" i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes - Konsequenzen

    Daß der Täter nach Gewinn strebt, gehört zum Tatbestand und darf deshalb im Hinblick auf das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB) nicht zur Strafschärfung herangezogen werden (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 - Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 -, Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79).

    Für die Annahme reiner Profitgier reicht es jedoch nicht aus, daß der Angeklagte nicht drogenabhängig war und sich in keinen finanziellen Schwierigkeiten befand (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - sowie die Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 23. Juli 1978 - 3 StR 206/79).

  • BGH, 03.11.2021 - 6 StR 405/21

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung wegen Fehlens eines

    Das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrundes darf aber nicht straferschwerend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78; Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79; vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
  • BGH, 17.12.1979 - 3 StR 393/79

    "Handeln aus Not" als Strafmilderungsgrund - Folgen der strafschärfenden

    Das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrundes darf aber nicht strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 und Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
  • BGH, 09.05.1980 - 2 StR 173/80

    Reine Gewinnsucht als Strafschärfungsgrund

    Dann darf aber seine "reine Gewinnsucht", unter der das Landgericht ersichtlich nicht mehr als das stets mit einem Handeltreiben verbundene Gewinnstreben verstanden hat, nach § 46 Abs. 3 StGB nicht straferschwerend gewertet werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 -).
  • BGH, 06.11.1981 - 2 StR 585/81

    Einfuhr von Betäubungsmitteln als rechtlich unselbständiger, im Handeltreiben

    Das "Bestreben, einen möglichst hohen Gewinn zu erreichen" (UA Bl. 7) ist bereits Merkmal des Handeltreibens (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 - und vom 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 540/80

    Besondere Gefährlichkeit des Handels mit Heroin als Strafschärfungsgrund -

  • BGH, 24.09.1980 - 2 StR 274/80

    Anforderungen an eine Urteilsformel zur Erkennbarkeit des Gesetzesverstoßes -

  • BGH, 10.09.1980 - 2 StR 397/80

    Verbot der doppelten Verwendung des Tatbestandmerkmals "Handeltreiben" bei der

  • BGH, 27.08.1980 - 2 StR 402/80

    Einfuhr des Heroins zum Zwecke des Handeltreibens als rechtlich unselbständiger

  • BGH, 18.06.1980 - 2 StR 280/80

    Strafschärfende Wertung der Tatbegehung ohne finanzielle Notlage - Handeln aus

  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 116/80

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung des Zeugen wegen Bedeutungslosigkeit

  • BGH, 10.04.1980 - 3 StR 119/80

    Strafmilderung bei "sexuellem Notstand"

  • BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79

    Zulässigkeit der straferschwerenden Berücksichtigung des Fehlens eines

  • BGH, 12.09.1980 - 2 StR 500/80

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den zugehörigen

  • BGH, 24.04.1980 - 2 StR 168/80

    Strafschärfende Berücksichtigung bei Fehlen eines Strafmilderungsgrundes

  • BGH, 11.01.1980 - 2 StR 761/79

    Fehlen einer wirtschaftlichen Notlage, übersteigertes Gewinnstreben und der

  • BGH, 20.05.1980 - 5 StR 149/80

    Verwendung der Floskel des "Handelns ohne wirtschaftliche Not" in

  • BGH, 20.02.1980 - 3 StR 36/80

    Straferschwerende Berücksichtigung des bloßen Fehlens eines strafmildernden

  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 642/79

    Berrücksichtigung des bloßen Fehlens eines Strafmilderungsgrundes als

  • BGH, 15.11.1979 - 4 StR 569/79

    Unzulässige Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen

  • BGH, 14.05.1980 - 2 StR 174/80

    Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Gewinnstreben als Merkmal

  • BGH, 08.02.1980 - 2 StR 21/80

    Rechtliche Würdigung des Gewinnstrebens beim Handel mit Betäubungsmitteln -

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