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   BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60   

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BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60 (https://dejure.org/1960,199)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1960 - 2 StR 192/60 (https://dejure.org/1960,199)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1960 - 2 StR 192/60 (https://dejure.org/1960,199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder einen rechtlichen Gesichtspunkt - Begriff des "Handelns zum Zwecke der Selbstbegünstigung" - Verkauf von Diebesgut zur Abwendung einer drohenden strafrechtlichen Untersuchung - Ergreifen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 259

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 53
  • NJW 1960, 2008
  • MDR 1960, 1026
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (16)

  • RG, 20.01.1922 - 1242/21

    1. Zum Begriff des Ankaufens im § 259 StGB. 2. Kann wegen Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
    Das Reichsgericht hat dem wiederholt Ausdruck gegeben durch den Hinweis, daß im Falle des Ansichbringens die Absicht des Täters dahin gehe, über die Sache als eigene zu verfügen, sie sich zuzueignen; demgemäß begehe der Hehler, falls sich die fremde Sache bereits in seinem Gewahrsam befinde, mit dem Ansichbringen notwendigerweise eine Unterschlagung, wenn auch die Anwendung des § 246 StGB wegen Gesetzeskonkurrenz ausscheide (vgl. RGSt 56, 335).

    Das ist in der Rechtsprechung vor allem für die Fälle des Erwerbs durch den Gewerbegehilfen mit nachträglicher Billigung des Geschäftsherrn und der Duldung des Verbrauchs oder der Verwendung gestohlener Gegenstände im Haushalt durch den Haushaltungsvorstand anerkannt (vgl. BGHSt 5, 47, 49 [BGH 22.10.1953 - 4 StR 112/53] mit Nachweisen; früher schon RGSt 52, 203; 55, 220; 56, 335).

  • RG, 13.06.1911 - IV 347/11

    Begeht der Erwerber einer, wie er wußte, von seinem Vormanne mittels strafbarer

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
    Die Gegenerklärung übersieht aber, daß der erstrebte Vorteil kein Vermögensrecht lieber zu sein braucht (vgl. RGSt 45, 65).

    Daß der Angeklagte dann später einen anderer Entschluß gefaßt und die Schmuckstücke verkauft hat, kann die Anwendbarkeit des Hehlereitatbestandes nicht nachträglich begründen (vgl. RGSt 45, 65).

  • RG, 07.03.1927 - III 976/26

    1. Setzt Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. eine Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
    Daraus folgt aber, daß das Ansichbringen ein Zueignungsakt ist und demgemäß nicht vorliegt, wenn die Verfügungsgewalt lediglich zu dem Zweck übertragen und ergriffen wird, die Sache zu vernichten (vgl. die einschlägige Rechtsprechung zum Diebstahl, z.B. RGSt 61, 228, 233).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
    Hierbei ist darauf hinzuweisen, daß bisher Anhaltspunkte für die Annahme eines Gesamtvorsatzes nicht gegeben sind (BGHSt 1, 313).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 709/51
    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
    Ob die rechtliche Würdigung des Eröffnungsbeschlusses zutrifft, ist dafür unbeachtlich (RGSt 59, 318, 63, 357; BGH 1 StR 709/51 vom 16. April 1953).
  • BGH, 11.03.1954 - 3 StR 553/53
    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
    Wohl setzt § 259 StGB voraus, daß der Täter aus Eigennutz handelt, daß also die Aussicht, einen Vorteil für sich zu erlangen, die Triebfeder seines Tuns ist, weshalb die Erlangung des Erlöses, wenn sie nicht Beweggrund war, den Tatbestand des § 259 StGB allerdings nicht begründen könnte (vgl. RGSt 54, 342; 58, 122; BGHSt 6, 59).
  • RG, 14.05.1920 - III 1111/19

    1. Zum Begriff "unverschuldet" in § 54 StGB. 2. Zum Merkmal "gegenwärtige Gefahr"

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
    Deshalb ist auch in der Rechtsprechung gerade der Fall des Handelns zum Zwecke der Selbstbegünstigung, nämlich aus dem Beweggrund, eine drohende strafgerichtliche Untersuchung abzuwenden, als Hehlerei beurteilt worden (vgl. RGSt 54, 338).
  • BGH, 22.10.1953 - 4 StR 112/53
    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
    Das ist in der Rechtsprechung vor allem für die Fälle des Erwerbs durch den Gewerbegehilfen mit nachträglicher Billigung des Geschäftsherrn und der Duldung des Verbrauchs oder der Verwendung gestohlener Gegenstände im Haushalt durch den Haushaltungsvorstand anerkannt (vgl. BGHSt 5, 47, 49 [BGH 22.10.1953 - 4 StR 112/53] mit Nachweisen; früher schon RGSt 52, 203; 55, 220; 56, 335).
  • RG, 24.03.1924 - I 248/24

    Zum Begriff des Handelns "seines Vorteils wegen" (§ 259 StGB.).

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
    Wohl setzt § 259 StGB voraus, daß der Täter aus Eigennutz handelt, daß also die Aussicht, einen Vorteil für sich zu erlangen, die Triebfeder seines Tuns ist, weshalb die Erlangung des Erlöses, wenn sie nicht Beweggrund war, den Tatbestand des § 259 StGB allerdings nicht begründen könnte (vgl. RGSt 54, 342; 58, 122; BGHSt 6, 59).
  • RG, 16.09.1919 - II 337/19

    Kann Unterschlagung an einer Sache begangen werden, die der Täter bereits mit der

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
    Durch die Verurteilung wegen der erwiesenen selbständigen Handlungen allein würde der Eröffnungsbeschluß nicht erschöpft (RGSt 53, 302; BGH NJW 1951, 726; JR 1954, 352).
  • RG, 23.12.1929 - III 778/29

    1. Ist Anstiftung eines Teilnehmers an der gemeinsamen Vortat zur persönlichen

  • RG, 06.10.1930 - II 445/30

    Zum Begriff des Ansichbringens in § 259 StGB.

  • RG, 09.07.1918 - II 264/18

    Zum Begriffe des Ansichbringens in § 259 StGB.

  • RG, 13.10.1881 - 1856/81

    Liegt Partiererei vor, wenn der Angeklagte die Sache zwar wissend, daß sie durch

  • RG, 08.01.1921 - II 1469/20

    Zum Begriff des Ansichbringens nach § 259 StGB.

  • RG, 10.08.1942 - 2 D 261/42

    Der Gesichtspunkt strafloser Selbstbegünstigung scheidet dann aus, wenn der

  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    Ein "Sich-Verschaffen' im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB ist gegeben, wenn der Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache erlangt, so dass er über sie zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78; Senat, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44, 46 f.; BGH, Beschluss vom 29. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163; Senat, Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 StR 192/60, BGHSt 15, 53, 56).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12

    Subjektive Voraussetzungen der Hehlerei (kein Ausreichen des Bewusstseins, dass

    Der Hehler muss die Sache zur eigenen Verfügungsgewalt erlangen, so dass er über die Sache als eigene oder zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (st. Rspr.; vgl. etwa schon BGH, Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 StR 192/60, BGHSt 15, 53, 56 f.).
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    In diesem Fall ist er nicht wegen Hehlerei, sondern wegen Unterschlagung zu verurteilen (RGSt 70, 7, 8; BGHSt 15, 53, 57).

    Das würde voraussetzen, daß ihm die Gemälde vom Vortäter (Vorbesitzer) zur eigenen Verfügungsgewalt übertragen worden sind, und zwar in dem Sinne, daß er den Willen gehabt haben muß, über die Sachen als eigene oder zu eigenen Zwecken zu verfügen (vgl. u.a. BGHSt 15, 53, 56; LK StGB 9. Aufl. § 259 Rn. 13 mit Nachweisen; Dreher StGB 36. Aufl. § 259 Rn. 13-16).

  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19

    Hehlerei (Hehlerei in Form des Sichverschaffens: Voraussetzungen; Verhältnis des

    Eine Verfügungsgewalt "zu eigenen Zwecken' ist erst gegeben, wenn der Täter die Sache in ihrem wirtschaftlichen Wert vom Vortäter übernimmt (Senat, Urteile vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75, juris Rn. 3; vom 22. Juni 1960 - 2 StR 192/60, BGHSt 15, 53, 55 f.; BeckOK-StGB/Ruhmannseder, 46. Ed., § 259 Rn. 19; SSW-StGB/Jahn, 4. Aufl., § 259 Rn. 23; Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 259 Rn. 17; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 259 Rn. 85; NK-StGB/Altenhain, 5. Aufl., § 259 Rn. 31).
  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 328/04

    Steuerhinterziehung bei der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärungen

    Denn die Straflosigkeit des § 258 Abs. 5 StGB gilt nur für die Strafvereitelung als solche, nicht auch für andere mit ihr in Tateinheit stehende Delikte (vgl. BGHSt 15, 53, 54), wie die hier durch die falsche Umsatzsteuerjahreserklärung begangene (erneute) Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO.
  • BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76

    Pfandschein - § 259 StGB, Sich-Verschaffen

    Dabei ist vorauszusetzen, daß der Täter in Übereinstimmung mit den Vorstellungen des Vortäters den Willen hat, über die Sache als eigene oder zu eigenen Zwecken zu verfügen und sie somit ihrem wirtschaftlichen Wert nach zu übernehmen (BGHSt 15, 53, 56).

    Zwar ist Sachherrschaft über einen Pfandschein offensichtlich nicht dasselbe wie der Besitz an den verpfändeten Gegenständen; es kommt aber für die Frage des Sichverschaffens nicht auf eine solche Differenzierung, sondern allein darauf an, ob der Täter mit dem Willen, eigene Verfügungsgewalt über die verpfändete Sache zum Zweck der wirtschaftlichen Verwertung zu erhalten (BGHSt 15, 53, 56), die Besitzerstellung des Vortäters einverständlich übernimmt, um damit über die Sache verfügen zu können.

  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ws 480/10

    Falsche Verdächtigung: Wiederholung einer in Selbstbegünstigungsabsicht erfolgten

    Die Absicht des Beschuldigten, sich selbst zu begünstigen, hindert daher seine Verurteilung nicht, falls er hierbei andere Straftaten begeht (vgl. BGHSt 15, 53 ; BayObLG NJW 1978, 2563; Fischer, aaO, § 258 Rdnr. 36).
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Unter "Ansichbringen" einer durch strafbare Handlung erlangten Sache vorsteht der § 259 StGB, daß der Hehler die Sache vom Vortäter erwirbt, um sie ihrem wirtschaftlichen Werte nach seinem Vermögen einzuverleiben (BGHSt 15, 53, 56 ff).
  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 167/95

    Sichverschaffen - Vernichten der Vortatsbeute - Beauftragung durch Vortäter -

    Hehlerei kommt in der Form des Sichverschaffens nur in Betracht, wenn der Vorbesitzer dem Täter die Verfügungsgewalt über die fragliche Sache zu eigenen Zwecken überträgt und die Absicht des Täters dahin geht, über den ihm übergebenen Gegenstand als eigenen zu verfügen, ihn sich also zuzueignen (BGHSt 15, 53 [BGH 22.06.1960 - 2 StR 192/60]; Ruß in LK, 11. Auflage 1994, § 259 Rdn. 18); hieran fehlt es, wenn der Vortäter einen anderen lediglich damit beauftragt, die rechtswidrig erlangte Sache der Entsorgung und damit der Vernichtung zuzuführen, und wenn der andere diesen Auftrag annimmt und gegen Entgelt ausführt.".
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 278/97

    Tatbestandsvoraussetzungen einer Hehlerei - Innerer Tatbestand einer Absatzhilfe

    Damit ist der bei allen Begehungsformen der Hehlerei erforderliche abgeleitete rechtswidrige Erwerb durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vortäter (vgl. BGHSt 7, 134, 137; 10, 151, 152; 15, 53, 57, 58 [BGH 22.06.1960 - 2 StR 192/60]; 27, 45 f. [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 10) nicht dargetan; denn den Feststellungen ist nicht zu entnehmen, daß der Angeklagte mit dem Vortäter zu irgendeinem Zeitpunkt darüber einig geworden ist, er solle die gestohlene Sache zu eigener Verfügung erhalten (vgl. BGH GA 1967, 315, 316).
  • OLG Köln, 02.05.2018 - 1 RVs 83/18
  • BGH, 29.11.1977 - 1 StR 582/77

    Verurteilung wegen Hehlerei - Anordnung der Einziehung einer Briefgrundschuld -

  • BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Reichswaffengesetz, Hehlerei, Verstoßes

  • BGH, 09.10.1974 - 3 StR 245/74

    Strafbarkeit des Verkehrs mit und des Besitzes von Cannabisharz - Strafbarkeit

  • BGH, 28.04.1970 - 4 StR 78/70

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Einwendungen gegen die

  • BGH, 18.03.1970 - 3 StR 34/70

    Strafrechtliche Verurteilung wegen fortgesetzter Hehlerei und Begünstigung -

  • BayObLG, 08.08.1983 - RReg. 4 St 166/83

    Rauschgift; Betäubungsmittel; Sofortiger; Genuß; Verbrauch; Verfügungsmacht;

  • BGH, 15.11.1982 - 2 StR 274/82

    Erforderlichkeit des einverständlichen Zusammenwirkens mit dem Vortäter für die

  • BGH, 07.10.1970 - 3 StR 206/70

    Aufhebung eines Strafausspruchs

  • BGH, 08.09.1972 - 5 StR 425/72

    Strafbarkeit wegen einer Hehlerei - Voraussetzungen für das Vorliegen des

  • BGH, 25.05.1966 - 2 StR 118/66

    Tathandlung des"sonstigen Ansichbringens" im Rahmen der Hehlerei - Entgegennahme

  • BGH, 24.06.1964 - 2 StR 207/64

    Rechtsmittel

  • LG München I, 22.09.1983 - JNs 458 Js 165606/83
  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 424/76

    Das Merkmal des "Ansichbringens" in Fällen der Eingehung eines

  • BGH, 29.11.1966 - 1 StR 587/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren

  • BGH, 12.03.1980 - 2 StR 58/80

    Verwirklichung des Tatbestands der Hehlerei bei fehlender Kennntnis über die

  • BGH, 28.01.1975 - 1 StR 604/74

    Statthaftigkeit der fernmündlichen Befragung eines Zeugen - Voraussetzungen der

  • BGH, 29.07.1969 - 1 StR 79/69

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 79/68

    Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei - Möglichkeit einer Wahlfeststellung

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