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   BGH, 05.07.1978 - 2 StR 201/78   

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https://dejure.org/1978,2944
BGH, 05.07.1978 - 2 StR 201/78 (https://dejure.org/1978,2944)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1978 - 2 StR 201/78 (https://dejure.org/1978,2944)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1978 - 2 StR 201/78 (https://dejure.org/1978,2944)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zubilligung eines eingeschränkten Rechts zur Notwehr - Herbeiführung einer Notwehrlage in vorwerfbarer Weise - Merkmale des Notwehrrechts

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1978 - 2 StR 201/78
    Er durfte zu seiner Verteidigung das Mittel einsetzen, das eine sofortige und nachhaltige Beendigung des Angriffs gewährleistete (vgl. BGH GA 1956, 49, 50; 1969, 23, 24; BGHSt 24, 356, 358).
  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 05.07.1978 - 2 StR 201/78
    Er durfte zu seiner Verteidigung das Mittel einsetzen, das eine sofortige und nachhaltige Beendigung des Angriffs gewährleistete (vgl. BGH GA 1956, 49, 50; 1969, 23, 24; BGHSt 24, 356, 358).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 05.07.1978 - 2 StR 201/78
    Denn nur ein von Rechts wegen vorwerfbares Vorverhalten kann zu einer Beschränkung des Notwehrrechts führen mit der Folge, daß der zur Notwehr Berechtigte zunächst dem Angriff nach Möglichkeit ausweichen muß und, wenn das nicht gelingt, zur Trutzwehr mit einer gefährlichen Waffe erst Zuflucht nehmen darf, nachdem er alle Möglichkeiten der Schutzwehr ausgenutzt hat (BGHSt 24, 359; BGHSt 26, 143).
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 05.07.1978 - 2 StR 201/78
    Eine andere Beurteilung ist dagegen dann geboten, wenn der Angreifer ein rechtlich erlaubtes oder jedenfalls sozialethisch nicht zu mißbilligendes Verhalten seines Gegners zum Anlaß für einen rechtswidrigen Angriff nimmt (vgl. RGSt 65, 163, 165; BGHSt 27, 336; Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 19. Aufl., Rdn. 59 zu § 32 StGB).
  • RG, 19.02.1931 - II 110/31

    Zum Begriff des Raufhandels (§ 227 StGB.). Ist eine Person, die bei Benutzung

    Auszug aus BGH, 05.07.1978 - 2 StR 201/78
    Eine andere Beurteilung ist dagegen dann geboten, wenn der Angreifer ein rechtlich erlaubtes oder jedenfalls sozialethisch nicht zu mißbilligendes Verhalten seines Gegners zum Anlaß für einen rechtswidrigen Angriff nimmt (vgl. RGSt 65, 163, 165; BGHSt 27, 336; Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 19. Aufl., Rdn. 59 zu § 32 StGB).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Dieses Verhalten mochte dann zwar in hohem Maße den Geboten der Vorsicht und der Lebensklugheit zuwiderlaufen; es nahm dem Angeklagten jedoch nichts von seinem Recht, sich gegen den Angriff mit den nach Maßgabe der Situation erforderlichen und gebotenen Mitteln zu verteidigen (BGH, Urteil vom 20. Juli 1983 - 2 StR 43/83 - S. 12, aber auch Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78 - S. 5 f.).
  • BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93

    Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage;

    Das Vorverhalten des Angeklagten wiegt nach dem Grade des Unrechts und der Gefährlichkeit schwerer als das Vorverhalten, das dem Bundesgerichtshof sonst Anlaß zu Einschränkungen der Notwehrbefugnisse gegeben hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 2, 3, 4, 8, 9, Erforderlichkeit 6; BGH Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78).
  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

    Eine Absichtsprovokation, d.h. das Herausfordern zum Angriff, um den Gegner unter dem Deckmantel einer äußerlich gegebenen Notwehrlage an seinen Rechtsgutem zu verletzen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1983 - 4 StR 703/82 - [= Strafverteidiger 1983, 455] und vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78 - jeweils mit Nachweisen), kann den Urteilsfeststellungen nicht entnommen werden.
  • BGH, 20.07.1983 - 3 StR 288/83

    Voraussetzungen der Einschränkung des Notwehrrechts mit der Folge der

    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schränkt aber nur ein von Rechts wegen vorwerfbares Verhalten das Notwehrrecht mit der Folge ein, daß der zur Notwehr Berechtigte zunächst dem Angriff nach Möglichkeit ausweichen muß (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143; BGH, Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78 -).
  • BGH, 15.04.1981 - 2 StR 658/80

    Vorliegen der Voraussetzungen der Notwehr - Zumutbarkeit des Ausweichens auf ein

    Diese rechtliche Folgerung versteht sich indessen nicht von selbst (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78).
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