Rechtsprechung
BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB; §§ 46 ff. StGB
Vergewaltigung; Aspekte der Strafzumessung (Überschreitung der Grenze angemessener Verteidigung als strafschärfender Aspekt) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Verteidigung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StGB § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2, § 177 Abs. 2 Nr. 1
Strafschärfung bei Angriffen auf die Glaubwürdigkeit des Opfers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 419
- StV 2001, 456
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.12.1999 - 3 StR 524/99
Vergewaltigung
Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01
Zwar ist das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB auch im Urteilstenor als Vergewaltigung zu bezeichnen (vgl. BGH NStZ 1998, 510 f.; NStZ-RR 1999, 78; StV 2000, 308).Hingegen kommt die Erfüllung der Qualifikationen nach § 177 Abs. 3 und 4 StGB im Schuldspruch nicht zum Ausdruck (BGH NStZ 2000, 254, 255; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 355; BGH, Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99;… Tröndle/Fischer 50. Aufl. § 177 Rdn. 23, 43 m.w.N.).
- BGH, 29.07.1998 - 2 StR 287/98
Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit Körperverletzung
Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01
Zwar ist das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB auch im Urteilstenor als Vergewaltigung zu bezeichnen (vgl. BGH NStZ 1998, 510 f.; NStZ-RR 1999, 78; StV 2000, 308). - BGH, 20.05.1999 - 4 StR 168/99
Vergewaltigung; Strafzumessungsvorschrift
Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01
Hingegen kommt die Erfüllung der Qualifikationen nach § 177 Abs. 3 und 4 StGB im Schuldspruch nicht zum Ausdruck (BGH NStZ 2000, 254, 255; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 355; BGH, Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99;… Tröndle/Fischer 50. Aufl. § 177 Rdn. 23, 43 m.w.N.). - BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99
Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft; …
Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01
Zwar kann im Einzelfall ein Angriff des Angeklagten auf die Glaubwürdigkeit des Tatopfers als Zeuge strafschärfendes Gewicht erlangen, wenn er die Grenze angemessener Verteidigung eindeutig überschreitet und sein Vorbringen eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält, da sich hierin eine rechtsfeindliche Einstellung offenbaren kann (BGH NStZ-RR 1999, 328;… vgl. Tröndle/Fischer aa0 § 46 Rdn. 53 m.w.N.). - BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98
Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6. …
Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01
Zwar ist das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB auch im Urteilstenor als Vergewaltigung zu bezeichnen (vgl. BGH NStZ 1998, 510 f.; NStZ-RR 1999, 78; StV 2000, 308).
- BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen …
Es wäre auch zulässig gewesen, bei der Strafzumessung die ebenso ehrenrührige wie haltlose Behauptung des Angeklagten zu berücksichtigen, die Nebenklägerin sei eine Gelegenheitsprostituierte, (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14, 19 jew. m. w. N.), zumal sie mit seinem Verteidigungsvorbringen - Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Beziehung; Anzeige weil er seine Familie nicht verlassen wollte - in keinem erkennbaren Zusammenhang steht. - BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11
Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung; …
Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 ; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463, vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626). - BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12
Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche …
Dagegen ist eine Herabwürdigung von Zeugen, die keinen Bezug zur Tat aufweist, von dem Recht auf Verteidigung nicht mehr gedeckt (BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01 - NStZ 2001, 419 ; Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03 - NStZ 2004, 616 , Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07 - NStZ 2007, 463; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10 - NStZ 2010, 692 und vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12 - NStZ 2012, 626).
- BGH, 21.09.2017 - 1 StR 268/17
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten des …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen Zeugen und Mittäter betreffende Angaben nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreiten und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Einstellung des Angeklagten zulassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01, NStZ 2001, 419 und vom 22. Juni 1999 - 1 StR 238/99, StV 1999, 536 mwN). - BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung; regelmäßig …
Durch Senatsbeschluß vom 7. März 2001 (2 StR 21/01) wurde das Urteil im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte der Vergewaltigung schuldig ist und im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. - LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19
Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung
Allein die Behauptung, das Opfer einer sexuellen Nötigung habe in die Handlung eingewilligt, überschreitet die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens nicht (BGH, Beschl. v. 07.03.2001 - 2 StR 21/01, NStZ 2001, 419, juris Rn. 4).
Rechtsprechung
BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 137 StGB
Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung; regelmäßig keine strafschärfende Berücksichtigung einer wiederholten Vernehmung des Tatopfers - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sexuelle Nötigung - Ganz besonders schwerer Fall - Vergewaltigung - Geständigkeit - Erneutes Vernehmen des Tatopfers
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de
StPO § 353 Abs. 2 § 358 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 599
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.12.1986 - 1 StR 574/86
Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen
Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
Darauf gerichtete Beweisanträge hätte die Kammer als unzulässig zurückweisen können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 1 und 15). - BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00
Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung …
Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
Darauf gerichtete Beweisanträge hätte die Kammer als unzulässig zurückweisen können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 1 und 15). - BGH, 10.11.1994 - 4 StR 548/94
Leugnen - Strafschärfung - Erfordernis der Opfervernehmung - Strafzumessung
Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
Dem Angeklagten kann auch in der Regel (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 15) nicht angelastet werden, wenn das Tatopfer noch einmal vernommen werden muß.
- BGH, 16.02.2000 - 3 StR 24/00
Urteilsbegründung; Teilrechtskraft eines Urteils
Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
Eine Bezugnahme auf das aufgehobene Urteil wäre auch dann nicht zulässig, wenn sie mit dem Hinweis verbunden wird, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (vgl. u.a. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3). - BGH, 19.09.2001 - 3 StR 339/01
Unzulässige Bezugnahme auf ein aufgehobenes Urteil
Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
Denn die von der teilweisen Aufhebung im Revisionsrechtszug nicht betroffenen Teile des Ersturteils behalten auch dann ihre eigenständige Bedeutung für das weitere Verfahren, wenn sie in dem nach der Zurückverweisung über weitere Urteilselemente entscheidenden neuen tatrichterlichen Urteil keine Erwähnung finden, und bilden mit diesem zusammen die einheitliche instanzabschließende Entscheidung (vgl. BGH, - Beschl. v. 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m.w.N.). - BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86
Bestreiten - Tat - Strafschärfung
Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
Dem Angeklagten kann selbst bei einem rechtskräftigen Schuldspruch nicht vorgeworfen werden, daß er nicht (in vollem Umfang) geständig ist (vgl. u.a. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4). - BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01
Vergewaltigung; Aspekte der Strafzumessung (Überschreitung der Grenze …
Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02
Durch Senatsbeschluß vom 7. März 2001 (2 StR 21/01) wurde das Urteil im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte der Vergewaltigung schuldig ist und im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
- BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12
Betrug zum Nachteil einer Versicherung (Bestreiten der Tat in einem …
Zum Nachteil des Angeklagten darf selbst in diesem Verfahrensstadium nicht verwertet werden, dass er sich etwa "mit Rücksicht auf das noch nicht abgeschlossene Zivilverfahren bislang nicht entschuldigt" (BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 3 StR 336/08, NStZ-RR 2009, 148), kein Mitgefühl und keine Schuldeinsicht gezeigt (BGH, Beschluss vom 16. September 1988 - 2 StR 124/88, StV 1989, 199), sich nicht um die Wiedergutmachung des Schadens bemüht hat (BGH…, Beschluss vom 23. September 1992 - 1 StR 501/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 19) oder das Tatopfer noch einmal vernommen werden muss (BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 2 StR 48/02, StV 2002, 599). - BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03
Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung: kein Feststellungsbedarf bei …
Der neue Tatrichter muß diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH NStZ-RR 2002, 233; BGH, Beschluß vom 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH StV 2002, 599;… Hanack in LR StPO 25.Aufl. § 353 Rdn. 28;… Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 353 Rdn. 34).