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   BGH, 07.06.1989 - 2 StR 217/89   

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https://dejure.org/1989,2194
BGH, 07.06.1989 - 2 StR 217/89 (https://dejure.org/1989,2194)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1989 - 2 StR 217/89 (https://dejure.org/1989,2194)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1989 - 2 StR 217/89 (https://dejure.org/1989,2194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke durch Ersticken mit einem Kopfkissen - Notwendigkeit des Vorliegens einer gegen das Opfer gerichteten feindlichen Willensrichtung zur Bejahung einer heimtückischen Begehungsweise - Schuldminderung auf Grund eines affektiv ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 390
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

    Auszug aus BGH, 07.06.1989 - 2 StR 217/89
    Denn sie steht mit der seit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 9, 385, 390 vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BGH - GrSSt - 11, 139, 143; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGH - GrSSt - 30, 105, 119) vertretenen Auffassung in Einklang, daß der Begriff der Heimtücke nach allgemeinem Sprachgebrauch eine gegen das Opfer gerichtete feindliche Willensrichtung zum Inhalt hat.
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 07.06.1989 - 2 StR 217/89
    Denn sie steht mit der seit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 9, 385, 390 vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BGH - GrSSt - 11, 139, 143; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGH - GrSSt - 30, 105, 119) vertretenen Auffassung in Einklang, daß der Begriff der Heimtücke nach allgemeinem Sprachgebrauch eine gegen das Opfer gerichtete feindliche Willensrichtung zum Inhalt hat.
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 128/19

    Voraussetzungen des Heimtückemordes bei vermeintlicher Tötung zum Besten des

    a) Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Tötung in einer Situation geschieht, in der das Opfer zu einer autonomen Willensbildung selbst nicht in der Lage ist und der Täter zu seinem vermeintlich Besten zu handeln glaubt (unmündige Kinder: BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - 2 StR 217/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; vgl. auch Urteil vom 10. März 2006 18 19 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338; Todkranke oder Sterbende: BGH, Urteil vom 8. Mai 1991 - 3 StR 467/90, BGHSt 37, 376, 377; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 5 StR 525/07, StV 2009, 524 m. Anm. Neumann; Urteile vom 15. November 1996 - 3 StR 79/96, BGHSt 42, 301, 305; vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96, NStZ-RR 1997, 42; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93).
  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Es kann unter diesen Umständen nur dann entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen worden ist, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (BGHSt 9, 385 - GSSt; 11, 139, 143 - GSSt; 30, 105, 119 - GSSt; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 10; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76].
  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Das kommt unter Umständen dann in Betracht, wenn ein zur Selbsttötung entschlossener Täter Angehörige seiner Familie, die er sehr liebt, aus Sorge um deren ungewisse Zukunft mit sich in den Tod nehmen will, weil er - möglicherweise in krankhafter Verblendung - meint, zum Besten seiner Familie zu handeln (BGHSt 9, 385; 37, 376; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH NStZ 1995, 230).
  • BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96

    Verurteilung wegen Giftmordes aufgehoben

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann trotz der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit die Annahme von Heimtücke i.S.d. § 211 StGB entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen wurde, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (vgl. BGHSt 9, 385 ; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH StV 1991, 347; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 48 m.w.Nachw. in Fußn. 62).
  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 574/99

    Mord; Heimtücke; Verwerfung der Revision als unbegründet

    An ihr fehlt es, wenn der zur Selbsttötung entschlossene Täter Angehörige seiner Familie mit in den Tod nehmen will, weil er meint, zu, ihrem Besten zu handeln (BGHSt 9, 385, 390; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10).
  • LG Wuppertal, 04.11.2021 - 25 Ks 3/21

    Solinger Kindermorde: Mutter muss wegen Mordes an fünf ihrer Kinder lebenslang in

    Das kommt unter Umständen in Betracht, wenn ein zur Selbsttötung entschlossener Täter Angehörige seiner Familie, die er sehr liebt, aus Sorge um deren ungewisse Zukunft mit sich in den Tod nehmen will, weil er - möglicherweise in krankhafter Verblendung - meint, zum Besten seiner Familie zu handeln (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10).
  • LG Frankfurt/Oder, 21.01.2013 - 23 KLs 24/12

    Unterbringung einer Frau in psychiatrischem Krankenhaus nach Tötung des eigenen

    Sie tötete ihre Tochter nicht, weil sie ihrer Tochter Schaden zufügen wollte, sondern weil sie in ihrer krankhaften Verblendung ihre Tochter schützen wollte (vgl. auch BGH, StV 1989, 390).
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