Rechtsprechung
BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 2 StGB
Strafzumessung (Vorverhalten des Täters: konkrete Feststellungen; Generalprävention: Bedürfnis) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Wertung nicht angeklagten und nicht abgeurteilten Vorverhaltens; Straferschwerende Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Generalprävention und Konflikttaten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.09.1988 - 1 StR 364/88
Versuchter Totschlag in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher …
Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7). - BGH, 17.02.1993 - 2 StR 31/93
Besondere Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtpunkte bei Sexualdelikten im …
Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7). - BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89
Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung
Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7).
- BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88
Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der …
Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7). - OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03
Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein
Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
Jedoch ist dies nur zulässig, wenn es so genau mitgeteilt wird, dass dem Revisionsgericht die erforderliche Nachprüfung ermöglicht wird (…Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 46 Rn. 40; OLG Köln NStZ 2003, 421). - BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7). - BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91
Generalprävention bei Schutzgelderpressung
Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7).
- BGH, 08.05.2007 - 4 StR 173/07
Gefährliche Körperverletzung (hinterlistiger Überfall); Strafzumessung …
Der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung (nicht nur des Angeklagten, sondern auch) anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher rechtfertigt eine schwerere Strafe als sie sonst angemessen wäre nur dann, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH StraFo 2005, 515 m.N.). - BGH, 09.09.2020 - 2 StR 304/20
Amtsanmaßung (kein eigenhändiges Delikt; keine Beihilfe durch bloße Kenntnis von …
Sie hat, ausgehend von der rechtsfehlerfreien Einzelfreiheitsstrafe im Fall II.1 der Urteilsgründe von zwei Jahren und vier Monaten und unter rechtsfehlerfreier Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 376/18, juris Rn. 8;… Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 663/17, juris Rn. 2;… vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, juris Rn. 5; Senat, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515) eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten ausgesprochen. - BGH, 07.03.2018 - 1 StR 663/17
Strafzumessung (Zulässigkeit strafschärfender generalpräventiver Erwägungen)
Der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung nicht nur des Angeklagten, sondern auch anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher rechtfertigt eine schwerere Strafe als sie sonst angemessen wäre nur dann, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702 und vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515).
- OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss OWi 721/06
Hundeleine
Jedoch ist dies nur zulässig, wenn es so genau mitgeteilt wird, dass dem Rechtsbeschwerdegericht die erforderliche Nachprüfung ermöglicht wird (vgl. BGH, StraFo 2005, 515). - OLG Dresden, 07.04.2020 - 1 OLG 23 Ss 218/20
Strafzumessung, fahrlässige Tötung, Generalprävention, Trunkenheitsfahrt
So ist anerkannt, dass der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung nicht nur des Angeklagten, sondern auch anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher eine schwerere Strafe rechtfertigt als sie sonst angemessen wäre, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702 und vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515; BGH…, Beschluss vom 07. März 2018 --1 StR 663/17 -, Rn. 2, juris). - OLG Dresden, 07.04.2020 - 1 OLG 23 Ss 216/20
Anforderungen an die Begründung des Strafschärfungsgrundes der Generalprävention
So ist anerkannt, dass der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung nicht nur des Angeklagten, sondern auch anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher eine schwerere Strafe rechtfertigt als sie sonst angemessen wäre, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702 und vom 10. August 2005 - 2 StR 219/05, StraFo 2005, 515; BGH…, Beschluss vom 07. März 2018 - 1 StR 663/17 -, Rn. 2, juris).