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   BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99   

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BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99 (https://dejure.org/1999,1698)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1999 - 2 StR 24/99 (https://dejure.org/1999,1698)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 2 StR 24/99 (https://dejure.org/1999,1698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 356 StGB
    Parteiverrat; faktischer Geschäftsführer; Parteibegriff iSv § 356; Handeln des Gesellschafters, faktischen Geschäftsführers als anwaltliche Tätigkeit"

  • Wolters Kluwer

    Parteiverrat - Rechtsanwalt - Strafbarkeit - Gesellschafter - Gesellschaft - GmbH

  • Judicialis

    StGB § 356

Papierfundstellen

  • BGHSt 45, 148
  • NJW 1999, 3568
  • NStZ 1999, 621 (Ls.)
  • NStZ 2000, 369
  • WM 1999, 2182
  • JR 2000, 519
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99
    Ob dies auch für die von einem Anwalt ausgeübte Geschäftsführertätigkeit für eine GmbH gilt, bei der durch die Bindung an Gesellschafterbeschlüsse die anwaltliche Unabhängigkeit ebenfalls tangiert sein kann, bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, da der Angeklagte nicht als Geschäftsführer bestellt war (zur ähnlichen Problematik beim Syndikusanwalt vgl. zum Standesrecht: Feuerich/Braun, BRAO 4. Aufl. § 46 Rdn. 21 m.w.N., Isele, BRAO § 46 Anm. III: Abgrenzung nach formalen Kriterien: s. auch BGH NJW 1999, 1715, 1716 zur Honorarklage eines Syndikusanwalts: kein anwaltliches Handeln im gebundenen Bereich: zum Parteiverrat des Syndikusanwalts siehe auch OLG Stuttgart NJW 1968, 1975).
  • BGH, 14.10.1958 - 1 StR 298/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99
    Deshalb liegt kein Parteiverrat vor, wenn er eigene Interessen als Partei gegen einen von ihm vertretenen Auftraggeber verfolgt (BGHSt 12, 96, 98).
  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 344/62
    Auszug aus BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99
    Zwar war er deren Gesellschafter und damit am Ausgang der Rechtsstreitigkeiten wirtschaftlich interessiert: dies verschaffte ihm aber nicht die Stellung einer Partei im Sinne des § 356 StGB (BGHSt 18, 192, 193).
  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 183/71

    Anforderungen an die "anwaltliche" Tätigkeit im Tatbestand des Parteiverrats -

    Auszug aus BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99
    Insbesondere Aufgabenbereiche, die dem Anwalt als öffentliches Amt übertragen werden und bei denen er unter gerichtlicher Kontrolle steht, z.B. als Konkursverwalter (BGHSt 13, 231) oder Vormund (BGHSt 24, 191), sind von der eigentlichen Anwaltstätigkeit abzugrenzen.
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99
    Mit Unrechtsbewußtsein handelt aber nicht nur, wer die Strafbarkeit seines Handelns positiv kennt, es genügt, daß er es für möglich hält, Unrecht zu tun und diese Möglichkeit in derselben Weise wie beim bedingten Vorsatz in seinen Willen aufnimmt (BGH NStZ 1996, 236 f ).
  • BGH, 08.09.1959 - 5 StR 310/59
    Auszug aus BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99
    Insbesondere Aufgabenbereiche, die dem Anwalt als öffentliches Amt übertragen werden und bei denen er unter gerichtlicher Kontrolle steht, z.B. als Konkursverwalter (BGHSt 13, 231) oder Vormund (BGHSt 24, 191), sind von der eigentlichen Anwaltstätigkeit abzugrenzen.
  • BGH, 24.01.1957 - 4 StR 530/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99
    Die Feststellung der Kammer, ein solches Schädigungsbewußtsein - von dem regelmäßig schon bei der widerspruchslosen Annahme der auf Schädigung der anderen Partei gerichteten Beistandsleistung des Rechtsanwalts auszugehen ist (BGH, Urteil vom 24. Januar 1957 - 4 StR 530/56) - habe bei den Geschäftsführern der T. und A. GmbH vorgelegen, begegnet jedenfalls hinsichtlich des ausgebildeten Diplomjuristen und zuvor als Justitiar der L. tätig gewesenen Geschäftsführers der T. GmbH keinen Bedenken.
  • BGH, 06.10.1964 - 1 StR 226/64

    Rechtskundiger Beistand eines Rechtsanwalts in einem Sorgerechtsverfahren für

    Auszug aus BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99
    Der Bundesgerichtshof hat bereits zur Abgrenzung von privatem und anwaltlichem Handeln entschieden, daß der Anwalt seinen Beruf nicht nach Belieben wie eine Fessel abstreifen kann und selbst die Erklärung, nunmehr nicht als Anwalt zu handeln, grundsätzlich nicht ausreicht, um das Handeln als nichtanwaltliches zu kennzeichnen (BGHSt 20, 41, 44).
  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99
    Der Angeklagte hätte bei gewissenhafter Prüfung der Rechtslage unter gehöriger Anspannung seiner geistigen Erkenntniskräfte (BGHSt 21, 18, 20) erkennen können und müssen, daß ihm zur Durchsetzung seiner Gesellschafterrechte dieser Weg nicht offenstand.
  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses

    (1) Nachteilsbegriff "Nachteil" im Sinne des § 356 II StGB ist jede Verschlechterung der Rechts- oder Prozesslage (Fischer, a.a.O., § 356 Rn. 15 unter Hinweis auf BGHSt 45, 148/156), ein (sicher vorhergesehener) Rechts- oder Prozessverlust wird nicht vorausgesetzt.

    Dies setzt ein gemeinsames "Schädigungsbewusstsein" voraus (BGH, Urt. v. 21. Juli 1999, Az.: 2 StR 24/99 -juris Rn. 20).

  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG

    Gegebenenfalls wird zu bedenken sein, dass ausreichende Unrechtseinsicht hat, wer bei Begehung der Tat mit der Möglichkeit rechnet, Unrecht zu tun, und dies billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2021 - 6 StR 240/20, BGHSt 66, 76, Rn. 33; vom 21. Juli 1999 - 2 StR 24/99, BGHSt 45, 148, Rn. 18; vom 7. März 1996 - 4 StR 742/95, NStZ 1996, 338).
  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 15/18

    Parteiverrat (pflichtwidriges Dienen; Bestimmung der Interessenlage in

    Hierfür ist ein gemeinsames Schädigungsbewusstsein von Anwalt und Gegenpartei erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 1981 - 1 StR 366/81, NStZ 1981, 479, 480; Urteil vom 21. Juli 1999 - 2 StR 24/99, BGHSt 45, 148, 156).

    In Fällen von für die Gegenpartei mit Wirkung nach außen entfalteten anwaltlichen Tätigkeiten hat der Bundesgerichtshof zwar entschieden, dass bei einer widerspruchslosen Annahme der auf Schädigung der anderen Partei gerichteten Beistandsleistung regelmäßig von einem Einverständnis der Gegenpartei auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1957 - 4 StR 530/56, S. 9 f.; Urteil vom 21. Juli 1999 - 2 StR 24/99, BGHSt 45, 148, 157; LK-StGB/ Gillmeister, 12. Aufl., § 356 Rn. 101; MüKo-StGB/Dahs, 2. Aufl., § 356 Rn. 70; offen lassend BGH, Urteil vom 11. August 1981 - 1 StR 366/81, NStZ 1981, 479, 480).

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01

    Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die

    Zweifellos ist der Angeklagte hierbei - auch bei Berücksichtigung seiner privaten Beziehungen zu den Eheleuten - nicht außerberuflich in privater Eigenschaft, sondern in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig geworden (vgl. hierzu RGSt 62, 289, 292 f.; BGHSt 20, 41; BGHR StGB § 356 Rechtsanwalt 1) und zwar in einer Rechtssache.
  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19

    Klageerzwingungsverfahren, neue Tatsachen, hinreichende Konkretisierung,

    Dass ein Anwalt einer einmal übernommenen Berufspflicht verhaftet bleibt und sich "ihrer nicht nach Gutdünken erledigen, seinen Beruf nicht wie eine Fessel abstreifen und nicht nach Belieben in einer beruflichen Angelegenheit bald in der Eigenschaft als Rechtsanwalt, bald als Privatperson auftreten" kann (BGH, Urteil vom 21. Juli 1999 - 2 StR 24/99 - Urteil vom 06.10.1964 - 1 StR 226/64 -) setzt voraus und gilt nur dann, wenn der Rechtsanwalt gerade in der betreffenden Sache schon zuvor als Rechtsanwalt in Anspruch genommen worden war.

    Deshalb liegt kein Parteiverrat vor, wenn er eigene Interessen als Partei gegen einen von ihm vertretenen Auftraggeber verfolgt (BGH, Urteil vom 21.07.1999 - 2 StR 24/99 - Urteil vom 14.10.1958 - 1 StR 298/58 -, juris; Rogall, a. a. O., Rn. 29).

    Schließlich lässt sich auch kein Tätigwerden des Beschuldigten in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt daraus ableiten, dass ein Anwalt einer einmal übernommenen Berufspflicht verhaftet bleibt und "sich ihrer nicht nach Gutdünken erledigen, seinen Beruf nicht wie eine Fessel abstreifen und nicht nach Belieben in einer beruflichen Angelegenheit bald in der Eigenschaft als Rechtsanwalt, bald als Privatperson auftreten" kann (BGH, Urteil vom 21. Juli 1999 - 2 StR 24/99 - Urteil vom 06.10.1964 - 1 StR 226/64 - beide zitiert nach juris).

  • BGH, 14.07.2020 - 4 StR 611/19

    Parteiverrat - und der Täter-Opfer-Ausgleich

    Denn die Strafvorschrift des Parteiverrats schützt keine Individualrechtsgüter, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Zuverlässigkeit und Integrität der Anwalt- und Rechtsbeistandschaft (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juli 1999 ? 2 StR 24/99, BGHSt 45, 148, 153; vom 24. Juni 1960 ? 2 StR 621/59, BGHSt 15, 332, 336; BVerfG, NJW 2001, 3180, 3181; HansOLG Hamburg, StV 2017, 184).
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