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   BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18   

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BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18 (https://dejure.org/2018,51643)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - 2 StR 247/18 (https://dejure.org/2018,51643)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 247/18 (https://dejure.org/2018,51643)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 15 StGB
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Grundsatz in dubio pro reo); Vorsatzfeststellung

  • HRR Strafrecht

    § 105 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen; Prüfung des Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verwertung der durch die Polizei sichergestellten Videoaufzeichnungen

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an den Revisionsvortrag bei Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots wegen rechtswidriger Beweismittelgewinnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot in der Revision

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tötungs- oder Mordvorsatz - Autorennen und Schießerei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 157
  • StV 2020, 846 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18
    Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14 Rn. 44, NStZ-RR 2015, 83, 85 mwN; vom 27. Juni 2001 - 3 StR 136/01, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24).

    Die Beweiswürdigung der Strafkammer lässt nicht erkennen, dass sich das Landgericht des Umstandes bewusst war, dass einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweis der Täterschaft nicht ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatgerichts begründen können (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1986 - 2 StR 353/86; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85).

  • BGH, 29.10.2003 - 5 StR 358/03

    Fehlerhafte und namentlich lückenhafte Beweiswürdigung bei Freispruch vom Vorwurf

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18
    Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende Gewissheit, sondern es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2003 - 5 StR 358/03 mwN; vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18
    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, NJW 2008, 2792, 2793 mwN).
  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16

    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18
    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. etwa Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, Rn. 26, zit. nach juris mwN).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18
    Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende Gewissheit, sondern es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2003 - 5 StR 358/03 mwN; vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17).
  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 50/01

    Anforderungen an die Urteilsbegründung (Freispruch)

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18
    Es kann dahinstehen, ob der Teilfreispruch bereits den an ein freisprechendes Urteil zu stellenden Mindestanforderungen (§ 267 Abs. 5 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2001 - 2 StR 50/01) deshalb nicht genügt, weil der Anklagevorwurf in den Urteilsgründen nicht mitgeteilt wird.
  • BGH, 22.02.2001 - 3 StR 580/00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Schwere räuberische Erpressung; Beruhen

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18
    Das Landgericht hätte in den Blick nehmen müssen, dass im Hinblick auf die Möglichkeit einer Anpassung der Einlassung an die Ergebnisse der Beweisaufnahme auch der Zeitpunkt, zu dem sich ein Angeklagter zur Sache einlässt, ein Umstand sein kann, der im Rahmen der Gesamtwürdigung gegen die Glaubhaftigkeit der Einlassung spricht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21) und dass nach Widerlegung eines Teils der Angaben des Angeklagten die weiteren vom Angeklagten vorgetragenen Umstände als kritisch zu betrachten sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09, NStZ-RR 2009, 290 Rn. 15).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18
    Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14 Rn. 44, NStZ-RR 2015, 83, 85 mwN; vom 27. Juni 2001 - 3 StR 136/01, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24).
  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09

    Beweiswürdigung (Rechtsfehler; Einlassung; Verteidigungsvorbringen; Äußerungen

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18
    Das Landgericht hätte in den Blick nehmen müssen, dass im Hinblick auf die Möglichkeit einer Anpassung der Einlassung an die Ergebnisse der Beweisaufnahme auch der Zeitpunkt, zu dem sich ein Angeklagter zur Sache einlässt, ein Umstand sein kann, der im Rahmen der Gesamtwürdigung gegen die Glaubhaftigkeit der Einlassung spricht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21) und dass nach Widerlegung eines Teils der Angaben des Angeklagten die weiteren vom Angeklagten vorgetragenen Umstände als kritisch zu betrachten sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09, NStZ-RR 2009, 290 Rn. 15).
  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18
    Die Beweiswürdigung der Strafkammer lässt nicht erkennen, dass sich das Landgericht des Umstandes bewusst war, dass einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweis der Täterschaft nicht ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatgerichts begründen können (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1986 - 2 StR 353/86; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" gebietet nicht, zugunsten des Angeklagten seine Angaben als unwiderlegt hinzunehmen, wenn es für ihr Vorliegen keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt, nur, weil sich das Gegenteil nicht beweisen lässt (st.Rspr., zuletzt BGH, NStZ-RR 2015, 288; BGH, NStZ 2017, 351 und BGH, NStZ-RR 2018, 20; BGH, Urteil vom 19.12.2018, Az.: 2 StR 247/18).
  • OLG Hamm, 21.06.2022 - 4 RBs 88/22

    Verbot von Partys nach der Coronaschutzverordnung 2021

    Ebenso wie bei der tatrichterlichen Beweiswürdigung (zu vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 2 StR 247/18 -) ist das Gericht auch bei der Bemessung der Geldbuße weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst gehalten, zu Gunsten des Betroffenen von Annahmen - also insbesondere besonders schlechte wirtschaftliche Verhältnisse - auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat.
  • BGH, 29.09.2020 - 5 StR 123/20

    Revision (Zulässigkeit der Verfahrensrüge; Tatsachenvortrag; Behauptung eines

    Denn erst auf dieser Grundlage kann das Revisionsgericht das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots umfassend beurteilen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 247/18, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 12 mwN).
  • BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20

    Betrug (Vorsatz: Eventualvorsatz, Erörterungsmängel hinsichtlich des

    Soweit anhand der Urteilsgründe eine sachlich-rechtliche Nachprüfung möglich ist, erweist sich die Beweiswürdigung, mit der das Landgericht einen Vorsatz verneint, auch eingedenk des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsumfangs (vgl. nur Senat, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 2 StR 247/18 mwN) als durchgreifend rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 603/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Die Beweiswürdigung der Strafkammer lässt nicht erkennen, dass sich das Landgericht des Umstandes bewusst war, dass einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweis der Täterschaft nicht ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatgerichts begründen können (BGH, Urteil vom 2. September 2009 ? 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102; vgl. weiter BGH, Urteile vom 17. September 1986 ? 2 StR 353/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; vom 5. November 2014 ? 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85; vom 6. Juni 2018 - 2 StR 20/18, NStZ-RR 2018, 289; vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 247/18).
  • OLG Stuttgart, 10.11.2021 - 4 Rb 26 Ss 897/21

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Rechtsbeschwerde

    Hierzu sind die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und so genau anzugeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage 2021, § 344 Rn. 21 mwN; st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 247/18, juris).
  • OLG Celle, 25.08.2022 - 2 Ss 101/22

    Recht des Senats zur Änderung des Schuldspruchs; Kein Grund zur Schuldänderung

    Zwar kann das Revisionsgericht die für das Vorliegen eines Verwertungsverbotes in tatsächlicher Hinsicht entscheidungserheblichen Fragen gegebenenfalls im Wege des Freibeweises überprüfen; dies kann jedoch wie auch sonst bei behaupteten Verletzungen von Verfahrensvorschriften nur auf der Grundlage eines entsprechenden zulässigen Revisionsvortrags erfolgen ( BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 247/18 -, juris).
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