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   BGH, 26.10.2016 - 2 StR 253/16   

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https://dejure.org/2016,46666
BGH, 26.10.2016 - 2 StR 253/16 (https://dejure.org/2016,46666)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2016 - 2 StR 253/16 (https://dejure.org/2016,46666)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 253/16 (https://dejure.org/2016,46666)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Gefährliche Körperverletzung: Treten des Tatopfers mit beschuhtem Fuß

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines gefährlichen Werkzeugs bei der gefährlichen Körperverletzung; Maßgeblichkeit der Erheblichkeit der Verletzung für die Beurteilung eines Werkzeugs als gefährlich

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Treten des Tatopfers mit beschuhtem Fuß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Annahme eines gefährlichen Werkzeugs bei der gefährlichen Körperverletzung; Maßgeblichkeit der Erheblichkeit der Verletzung für die Beurteilung eines Werkzeugs als gefährlich

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen für die Annahme eines gefährlichen Werkzeugs bei der gefährlichen Körperverletzung; Maßgeblichkeit der Erheblichkeit der Verletzung für die Beurteilung eines Werkzeugs als gefährlich

  • datenbank.nwb.de

    Gefährliche Körperverletzung: Treten des Tatopfers mit beschuhtem Fuß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Tritt mit dem Turnschuh - kein übermäßig schwerer Straßenschuh

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schuh als gefährliches Werkzeug

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Ein Turnschuh ist nicht ohne Weiteres ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 StGB

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 50 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gefährliche Körperverletzung: Treten des Tatopfers mit beschuhtem Fuß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.2015 - 2 StR 467/14

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs:

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - 2 StR 253/16
    Die Feststellungen zu den Eigenschaften des Schuhs sind unklar (UA S. 20: "Turnschuhe und keine übermäßig schweren Straßenschuhe'); sie lassen nicht ohne weitere Erläuterung den Schluss zu, es handele sich um solch festes Schuhwerk, wie es die Rechtsprechung für die Annahme eines gefährlichen Werkzeugs voraussetzt (vgl. zuletzt Senat, NStZ-RR 2015, 309).

    Dies gilt vor allem auch deshalb, weil es nach der Rechtsprechung für die Beurteilung eines Werkzeugs als gefährlich maßgeblich auf die Erheblichkeit der Verletzung ankommt, die der Täter durch den Einsatz des Mittels verursacht hat oder verursachen wollte (vgl. Senat, NStZ-RR 2015, 309).

    Kommt dem Schuh selbst keine besondere Bedeutung dafür zu, dass dem Tatopfer erhebliche Verletzungen beigebracht werden, fehlt es am Nachweis der Geeignetheit gerade des Werkzeugs zur Verursachung erheblicher Verletzungen (vgl. Senat, NStZ-RR 2015, 309; ferner: Senat, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).

  • BGH, 13.05.2015 - 2 StR 488/14

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs: Straßenschuh)

    Auszug aus BGH, 26.10.2016 - 2 StR 253/16
    Kommt dem Schuh selbst keine besondere Bedeutung dafür zu, dass dem Tatopfer erhebliche Verletzungen beigebracht werden, fehlt es am Nachweis der Geeignetheit gerade des Werkzeugs zur Verursachung erheblicher Verletzungen (vgl. Senat, NStZ-RR 2015, 309; ferner: Senat, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19

    Gefährliche Körperverletzung (Tritt mit einem Straßenschuh gegen den Kopf als

    Dabei kann sich die Gefährlichkeit schon aus der Beschaffenheit des Schuhs oder aus der konkreten Art seiner Verwendung ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 253/16, NStZ 2017, 164).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 348/17

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Nach Auffassung des Senats, der von Amts wegen - auch ohne entsprechende Rüge - zu prüfen hatte, ob bzw. inwieweit die mit der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 23.02.2016 erklärte Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam war (§ 318 Satz 1 StPO - BGHSt 27, 70 ff.; BGH NJW 1980 1807; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 318 Rn. 8, § 352 Rn. 4), hat das Fehlen von Feststellungen zur Beschaffenheit der vom Angeklagten getragenen Turnschuhe sowie zu deren konkret gefährlichem Einsatz im amtsgerichtlichen Urteil nicht die vom Landgericht angenommene Unwirksamkeit der Beschränkung der staatsanwaltlichen Berufung auf den Rechtsfolgeausspruch zur Folge, auch wenn die amtsgerichtlichen Feststellungen insoweit einer revisionsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würden, weil sie die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht zu tragen vermögen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.05.2015 - 2 StR 488/14 - juris; NStZ 2017, 164 f.).
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