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   BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84   

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BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84 (https://dejure.org/1984,387)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1984 - 2 StR 257/84 (https://dejure.org/1984,387)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1984 - 2 StR 257/84 (https://dejure.org/1984,387)
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Heroinüberlassung

§ 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG;

§§ 222, 13 StGB, Garantenstellung

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die Einziehung sichergestellter Betäubungsmittel

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Vorwurf der Leichtfertigkeit bei Abgabe von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 3
    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 66
  • NJW 1985, 690
  • MDR 1985, 246
  • NStZ 1985, 319
  • StV 1985, 148
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Was den Angeklagten betrifft, so wird bei Verhängung einer Freiheitsstrafe die in BGHSt 29, 269 näher erläuterte Auswirkung des Verschlechterungsverbots zu beachten sein.
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Wer aber - wie der Angeklagte durch Aushändigung des Heroins an O. - lediglich eine eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbstgefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich, auch wenn sich das Risiko dann realisiert, nicht eines Tötungsdelikts schuldig (BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 224/84

    Einfuhr von Betäubungsmitteln als unselbstständiger Teilakt des Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Dabei geht die Einfuhr nicht geringer Mengen keineswegs - wie das Landgericht offenbar annimmt - im Handeltreiben auf (BGHSt 31, 163); das wäre nur bei der Einfuhr solcher Mengen der Fall, die unterhalb der nicht geringen Menge bleiben (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1984 - 3 StR 224/84).
  • BGH, 09.12.1980 - 1 StR 583/80

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt -

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Liegen die Voraussetzungen des § 64 StGB vor, so hat das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen (BGHSt 28, 327 f; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 1 StR 583/80).
  • BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82

    Begründung einer Ingerenz durch das Handeln mit Betäubungsmitteln - Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Ein solcher Zustand mag bei einem Heroinsüchtigen vorliegen, der an einer Intoxikationspsychose leidet, unter dem Zwang seiner Sucht steht und sich in unbeherrschter Gier nach dem Rauschgift sogleich eine todbringende Injektion setzt (BGH Strafverteidiger 1983, 148 f).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Dabei geht die Einfuhr nicht geringer Mengen keineswegs - wie das Landgericht offenbar annimmt - im Handeltreiben auf (BGHSt 31, 163); das wäre nur bei der Einfuhr solcher Mengen der Fall, die unterhalb der nicht geringen Menge bleiben (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1984 - 3 StR 224/84).
  • BGH, 13.09.1983 - 5 StR 595/83

    Erwerb von Heroin zum Eigenbedarf - Festellung der Mindestmenge von erworbenen

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Zwischen dem Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch und dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist angesichts der Ungleichartigkeit beider Tatbestände kein Fortsetzungszusammenhang möglich (BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 1981 - 1 StR 176/81 - bei Schoreit NStZ 1982, 65 und 13. September 1983 - 5 StR 595/83; Körner, BtMG § 29 Rdn. 157); ein Fall, in dem Erwerb zum Eigenverbrauch tateinheitlich mit Handeltreiben zusammenträfe, liegt nicht vor.
  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84

    Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Sobald eine solche Gefahrenlage eintritt, ist der Täter, der sie mit herbeigeführt hat, verpflichtet, den drohenden Erfolg - hier den Tod des Opfers - abzuwenden (BGH NStZ 1984, 452).
  • BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Nichtannahme eines

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Vorsorglich wird bemerkt, daß Strafbemessung und Unterbringungsanordnung nach Möglichkeit zu einer sinnvollen Wirkungseinheit zu verbinden und aufeinander abzustimmen sind (hierzu wie auch zu den Maßstäben für die Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1984 - 2 StR 568/84).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Liegen die Voraussetzungen des § 64 StGB vor, so hat das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen (BGHSt 28, 327 f; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 1 StR 583/80).
  • BGH, 02.06.1981 - 1 StR 176/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 20.04.1977 - 2 StR 120/77

    Erwerbstatbestand und Besitztatbestand bei Betäubungsmittelstraftaten - Abgabe

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Allerdings besagt die vom Senat begründete neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß derjenige, der lediglich die eigenverantwortlich gewollte und bewirkte Selbstgefährdung eines anderen veranlaßt, ermöglicht oder fördert, regelmäßig nicht wegen eines - versuchten oder vollendeten - Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar ist, auch wenn sich das von diesem bewußt eingegangene Risiko realisiert (BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]; vgl. ferner BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1985, 690).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Dem steht nicht entgegen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Konstellationen einer sich erwartungswidrig entwickelnden Selbstgefährdung eine Erfolgsabwendungspflicht des das Tatmittel bereitstellenden Täters angenommen hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, NStZ 1985, 319, 320; vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 24. November 2016 - 4 StR 289/16, NStZ 2017, 219, 221; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21, 26).
  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 328/15

    Totschlag durch Unterlassen (Beschützergarantenpflicht bei eigenverantwortlicher

    (1) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Erfolgsabwendungspflicht eines Garanten nicht entfällt, wenn sein Verhalten zunächst lediglich eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung derjenigen Person ermöglicht, für dessen Rechtsgut bzw. Rechtsgüter er als Garant rechtlich im Sinne von § 13 Abs. 1 StGB einzustehen hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84; im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319).

    Mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage ist der Täter verpflichtet, den drohenden Erfolg abzuwenden (BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84; in der Sache ebenso BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319).

  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 563/18

    Begehen durch Unterlassen (Garantenstellung aufgrund: Zugehörigkeit zu einer

    Im Zusammenhang mit der Abgabe von Betäubungsmitteln bzw. der Unterstützung des Konsums von Rauschgift durch einen Dritten hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass dies jedenfalls dann pflichtwidrig ist, soweit dies strafbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1984 ? 2 StR 257/84, BGHSt 33, 66; BGH, Urteil vom 27. Juni 1984 ? 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452; siehe auch BGH, Urteil vom 29. April 2009 ? 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 291).

    Die Straflosigkeit eines Tuns/Unterlassens bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung schließt es nicht aus, Garantenpflichten für den Zeitpunkt zu begründen, in dem sich das Risiko erkennbar verwirklicht (BGH, Urteil vom 27. Juni 1984 ? 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452; Senat, Urteil vom 9. November 1984 ? 2 StR 257/84, NJW 1985, 690, 691).

  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

    Diese Rechtsprechung gründet in erster Linie auf Sachverhalte, denen gemein ist, daß die den Verletzungs- oder Tötungserfolg verursachende schädigende Handlung - die Einnahme von Betäubungsmitteln (BGHSt 32, 262 f.; BGH NStZ 1985, 319; BGH NJW 2000, 2286; BGHSt 46, 279, 283), Stechapfeltee (BGH NStZ 1985, 25) oder Alkohol (BGH NStZ 1986, 266; 1987, 406) - durch das Opfer selbst erfolgt und erfährt dann eine Ausnahme, wenn der sich Beteiligende etwa kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende (BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1985, 25 f.; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 2000, 2286; vgl. auch BayObLG JZ 1997, 521).
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 289/16

    Körperverletzung durch Unterlassen (Reichweite der Beschützergarantenpflicht bei

    (1) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Erfolgsabwendungspflicht eines Garanten nicht stets schon dann entfällt, wenn sein Verhalten zunächst lediglich eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung derjenigen Person ermöglicht, für dessen Rechtsgut bzw. Rechtsgüter er als Garant rechtlich im Sinne von § 13 Abs. 1 StGB einzustehen hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, NStZ 1985, 319, 320; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, NStZ 2016, 406 f.).

    Mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage ist der Täter verpflichtet, den drohenden Erfolg abzuwenden (BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, NStZ 1985, 319, 320; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, NStZ 2016, 406 f.).

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Wer lediglich eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich danach nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHSt 32, 262; siehe auch BGHSt 37, 179; 39, 322, 324; BGH NStZ 1985, 319 - insoweit in BGHSt 33, 66 nicht abgedruckt - m. Anm. Roxin; BGH NStZ; 1987, 406; 1992, 489; BGH NJW 2000, 2286).

    bb) Das Merkmal der Leichtfertigkeit im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG wird durch den Bundesgerichtshof dahin interpretiert, daß leichtfertig handelt, wer die Möglichkeit eines tödlichen Verlaufs des Geschehens "aus besonderem Leichtsinn oder aus besonderer Gleichgültigkeit" außer acht läßt (BGHSt 33, 66, 67).

    Eine Verantwortlichkeit des Angeklagten unter diesem Gesichtspunkt würde jedenfalls voraussetzen, daß in dem Zeitpunkt, als Frau Dr. T durch den Eintritt ihrer Bewußtlosigkeit die Kontrolle über das Geschehen verlor, noch eine Möglichkeit zur Rettung ihres Lebens bestand (vgl. BGH NStZ 1984, 452 m. Anm. Fünfsinn StV 1985, 57; BGH NStZ 1985, 319, 320; BGH NStZ 1987, 406).

  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 518/08

    Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit vorsätzlichem Überlassen von

    aa) Denn die Straflosigkeit eines Beteiligten setzt voraus, dass der andere sich "frei und eigenverantwortlich gewollt" selbst gefährdet (vgl. BGH NStZ 1985, 25, 26; NStZ 1985, 319).
  • BGH, 11.01.2011 - 5 StR 491/10

    Urteil gegen Berliner "Drogenarzt" aufgehoben

    Dies ist der Fall, wenn der Täter kraft überlegenen Fachwissens das Risiko besser erfasst als der Selbstgefährdende, namentlich wenn das Opfer einem Irrtum unterliegt, der seine Selbstverantwortlichkeit ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290; vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, NStZ 1985, 319, 320), oder es infolge einer Intoxikation zu einer Risikoabwägung nicht mehr hinreichend in der Lage ist (BGH, Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 426/85, NStZ 1986, 266).
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    Dies ist dann der Fall, wenn der sich beteiligende Dritte kraft überlegenen Fachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende oder Verletzende (siehe BGH, Urteile vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, NStZ 1985, 319, 320; vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, NStZ 2001, 205; vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 628/14

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; unbewusste Fahrlässigkeit; Umfang der

  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99

    Leichtfertige Todesverursachung durch Abgabe von Betäubungsmitteln;

  • BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08

    Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende

  • BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09

    Belehrung eines Geistlichen über sein Zeugnisverweigerungsrecht (Reichweite des

  • OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11

    Höhe des Schadens beim Subventionsbetrug

  • KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16

    Steuerhinterziehung durch Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder;

  • BGH, 13.12.1988 - VI ZR 235/87

    Subventionsbetrug als Schutzgesetz

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 647/98

    Mord; Vergewaltigung mit Todesfolge; Lebenslange Freiheitsstrafe;

  • OLG Naumburg, 25.03.1996 - 2 Ss 27/96

    Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen bei einem

  • LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10

    Arzt hat Todesfolgen nicht beabsichtigt

  • BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19

    Tateinheit (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Klammerwirkung eines

  • BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96

    defekte Vorderradbremse - § 222 StGB, Veranlassung fremder eigenverantwortlicher

  • OLG Köln, 13.09.2012 - 2 Ws 524/12

    Anforderungen an eine Arrestanordnung zur Sicherung der Rückgewinnhilfe

  • BGH, 24.08.1994 - 3 StR 268/94

    Verpflichtung des Überlassers von Betäubungsmitteln zur Abwendung einer durch

  • BGH, 28.08.1991 - 3 StR 219/91

    Lebenserfahrung - Kleinhändler - Befriedigung des Eigenbedarfs - Handel mit

  • OLG Düsseldorf, 30.10.1992 - 5 Ss OWi 345/92
  • AG Essen, 19.11.1987 - 20 C 5/87

    Honoraranspruch eines Arztes; Ermessensspielraum bei ärztlicher

  • VG Frankfurt/Main, 07.07.1993 - IX/1 E 300/92

    Bewilligung von Beihilfe infolge von Zahnarztrechnungen; Anerkennung als

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