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   BGH, 27.08.2008 - 2 StR 260/08   

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https://dejure.org/2008,11548
BGH, 27.08.2008 - 2 StR 260/08 (https://dejure.org/2008,11548)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2008 - 2 StR 260/08 (https://dejure.org/2008,11548)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2008 - 2 StR 260/08 (https://dejure.org/2008,11548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 StPO; § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO
    Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision (Einsicht in das Protokoll der Hauptverhandlung; Frist für die Nachholung der Begründung); Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs (Verschleppungsabsicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 173
  • NStZ-RR 2011, 99
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 514/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 260/08
    Was die im Schriftsatz vom "10. Januar 2008", eingegangen beim Landgericht am 12. Februar 2008, der Rechtsanwältin H. bzw. in dem undatierten Schriftsatz der Rechtsanwältin Bö., beim Landgericht eingegangen am 11. Februar 2008, erhobenen Verfahrensrügen betrifft, liegt zwar eine besondere Verfahrenslage vor, bei der ausnahmsweise zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) eine Wiedereinsetzung zur Nachholung einer nicht gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO formgerecht begründeten Verfahrensrüge in Betracht kommt (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 12; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 44 Rdn. 7 ff.).
  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 173/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 260/08
    Nach Erhalt der Kopien des Hauptverhandlungsprotokolls am 23. Januar 2008 haben die Verteidigerinnen die Verfahrensrügen jedoch entgegen § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO erst am 11. bzw. 12. Februar 2008 und damit nicht innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist von einer Woche nachgeholt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts,

    Denn das Wiedereinsetzungsgesuch entspricht nicht den Anforderungen des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, die auch bei der Nachholung von Verfahrensrügen zu beachten sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08, NStZ-RR 2008, 282, 283, und vom 27. August 2008 - 2 StR 260/08, NStZ 2009, 173 f.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 44 Rn. 7a).
  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Heilung unzulässiger

    Es liegt zum anderen auch kein Fall vor, in dem wegen nicht gewährter Akteneinsicht Verfahrensrügen nicht fristgerecht erhoben werden konnten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/07, NStZ-RR 2008, 282, 283; vom 27. August 2008 - 2 StR 260/08, NStZ 2009, 173, 174 und vom 4. Februar 2010 - 3 StR 555/09 Rn. 2).
  • BGH, 11.09.2018 - 5 StR 318/18

    Verspätete Rüge der Verletzung eines Vereidigungsverbotes (Protokollberichtigung;

    Der Beschwerdeführer hat die Erhebung der Rüge jedoch nicht innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist von einer Woche (§ 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO) nachgeholt, da er die Verletzung des Vereidigungsverbots des § 60 Nr. 2 StPO erst mit Schreiben vom 12. Juni 2018 beanstandet hat, obwohl ihm der Beschluss über die Protokollberichtigung bereits am 1. Juni 2018 zugegangen war (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 260/08, NStZ 2009, 173, 174).
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