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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2006 - 2 StR 271/05 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7193
BGH, 11.10.2006 - 2 StR 271/05 (2) (https://dejure.org/2006,7193)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2006 - 2 StR 271/05 (2) (https://dejure.org/2006,7193)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 2 StR 271/05 (2) (https://dejure.org/2006,7193)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Einstellung nach einer Gesamtverfahrensdauer von mehr als elfeinhalb Jahren mit dem Sinn und Zweck des § 154 Strafprozessordnung (StPO); Erörterung einer Beschwer durch die Einstellung nach § 154 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StPO § 154; ; StPO § 154 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 154 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154
    Beschwer durch Verfahrenseinstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 21 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 11.10.2006 - 2 StR 271/05
    Grundsätzlich ist ein Angeklagter durch eine Einstellung nach § 154 StPO nicht beschwert (Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 154 Rdn. 20); anders ist es nur, wenn die Unschuld eines Angeklagten eindeutig feststeht (BVerfG NJW 1997, 46).
  • KG, 31.05.2010 - 1 VAs 40/09

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen eine staatsanwaltliche

    Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass ein Beschuldigter durch eine Einstellung nach § 154 StPO zwar grundsätzlich nicht beschwert sei, es jedoch anders liege, wenn seine Unschuld "eindeutig feststeht" (BGH wistra 2007, 31).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in wistra 2007, 31 brauchte sich ebenfalls nicht damit auseinanderzusetzen, ob das Oberlandesgericht entsprechend den §§ 23 ff EGGVG die Verfahrenseinstellung auf objektive Willkür zu überprüfen habe.

    Denn ein Vorgehen nach § 154 Abs. 1 StPO setzt zumindest das (Weiter-) Bestehen eines Anfangsverdachts, also des Vorliegens zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO voraus; steht die Unschuld fest, muss das Verfahren nach § 170 Abs. 2 eingestellt werden (vgl. BGH NStZ 1988, 510; BGH NJW 1970, 1543; BGH wistra 2007, 31).

  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben;

    Eine Fallgestaltung, bei der § 154 Abs. 2 StPO deshalb nicht anwendbar wäre, weil die Unschuld des Angeklagten eindeutig feststeht (vgl. BVerfG NJW 1997, 46; BGH wistra 2007, 31, 32), liegt hier nicht vor.
  • OLG Braunschweig, 19.04.2022 - 1 Ws 67/22

    Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Verfahrens; Beschwerderecht der

    Der Ausschluss des Beschwerderechtes der Staatsanwaltschaft kann zunächst nicht daraus hergeleitet werden, dass ihr - nach nahezu allgemeiner Auffassung (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 337/56 [grundlegend], BGHSt 10, 88-94; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 2 StR 271/05, Rn. 6 [unter Verweis auf eine ausnahmsweise gegebene Anfechtungsmöglichkeit des Angeklagten bei feststehender Unschuld]; Diemer in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Auflage, § 154, Rn. 26 m.w.N.; Mavany in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2020, § 154, Rn. 53, m.w.N.) - kein Rechtsmittel gegen die auf ihren Antrag hin erfolgte gerichtliche Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO zusteht (so aber: Teßmer in: Münchener Kommentar zur StPO, 1, Aufl. 2016, § 154 Rn. 91).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2006 - 2 StR 271/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5664
BGH, 24.03.2006 - 2 StR 271/05 (https://dejure.org/2006,5664)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2006 - 2 StR 271/05 (https://dejure.org/2006,5664)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2006 - 2 StR 271/05 (https://dejure.org/2006,5664)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ausschließungsgrund eines Richters nach § 22 Strafprozessordnung (StPO) wegen vorangegangener Befassung mit demselben Strafverfahren im Rahmen einer anderweitigen Tätigkeit; Voraussetzung eines Ablehnungsgesuches im Sinne von § 24 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StPO § 22; ; StPO § 22 Nr. 4; ; StPO § 24

  • rechtsportal.de

    StPO § 22 Nr. 4 § 24 Abs. 2
    Ausschluss und Befangenheit bei früherer Tätigkeit des Richters im Justizministerium (Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 33
  • NStZ-RR 2008, 34
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1981 - 1 StR 711/81

    Gesetzlicher Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes bei Tätigkeit als

    Auszug aus BGH, 24.03.2006 - 2 StR 271/05
    Entscheidend hierfür ist darauf abzustellen, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (RGSt 70, 161, 162; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73; NStZ 1982, 78; BGH bei Holtz MDR 1982, 281, 282; KK-StPO/Pfeiffer 5. Auflage § 22 Rdn. 10; Meyer-Goßner StPO 48. Auflage § 22 Rdn. 18).
  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73

    Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 24.03.2006 - 2 StR 271/05
    Entscheidend hierfür ist darauf abzustellen, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (RGSt 70, 161, 162; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73; NStZ 1982, 78; BGH bei Holtz MDR 1982, 281, 282; KK-StPO/Pfeiffer 5. Auflage § 22 Rdn. 10; Meyer-Goßner StPO 48. Auflage § 22 Rdn. 18).
  • RG, 28.01.1936 - 1 D 920/35

    1. Ist von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen, wer vor und bei Erhebung

    Auszug aus BGH, 24.03.2006 - 2 StR 271/05
    Entscheidend hierfür ist darauf abzustellen, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (RGSt 70, 161, 162; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73; NStZ 1982, 78; BGH bei Holtz MDR 1982, 281, 282; KK-StPO/Pfeiffer 5. Auflage § 22 Rdn. 10; Meyer-Goßner StPO 48. Auflage § 22 Rdn. 18).
  • BGH, 12.08.2010 - 4 StR 378/10

    Absoluter Revisionsgericht der Teilnahme einer ausgeschlossenen Richterin

    Er umfasst nach ständiger Rechtsprechung jedes amtliche Handeln in der Sache, das geeignet ist, den Sachverhalt zu erforschen oder den Gang des Verfahrens zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 1981 - 1 StR 711/81, NStZ 1982, 78 und vom 24. März 2006 - 2 StR 271/05, wistra 2006, 310 jeweils m.w.N.; vgl. auch Siolek in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 22 Rn. 29, 30).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2006 - 2 StR 271/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11039
BGH, 28.06.2006 - 2 StR 271/05 (1) (https://dejure.org/2006,11039)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2006 - 2 StR 271/05 (1) (https://dejure.org/2006,11039)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 2 StR 271/05 (1) (https://dejure.org/2006,11039)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 28.06.2006 - 2 StR 271/05
    Zur Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen ist das Landgericht zuständig (vgl. BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1); Art und Umfang möglicher entschädigungspflichtiger Maßnahmen sind ohne besondere Anhörung der Beteiligten allein aus den dem Senat vorliegenden Akten nicht feststellbar.
  • LG Landshut, 27.07.1998 - 3 KLs 55 Js 20975/95

    Konkurse - In den Ruin getrieben

    Auszug aus BGH, 28.06.2006 - 2 StR 271/05
    Das Verfahren wird im Hinblick auf die mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Landshut vom 27. Juli 1998, Az. 3 Kls 55 Js 20975/95, verhängte Strafe eingestellt.
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