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   BGH, 12.02.1997 - 2 StR 28/97   

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https://dejure.org/1997,2726
BGH, 12.02.1997 - 2 StR 28/97 (https://dejure.org/1997,2726)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1997 - 2 StR 28/97 (https://dejure.org/1997,2726)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97 (https://dejure.org/1997,2726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines zu großen Schuldumfangs durch den Tatrichter - Strafrechtliche Zurechnung eines Messerstichs durch die Handlung einer anderen Person - Begründung strafrechtlicher Verantwortung im Rahmen der sukzessiven Mittäterschaft durch Billigung eines anderen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 272
  • StV 1997, 580
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 12.02.1997 - 2 StR 28/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch den anderen Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (BGHSt 2, 344, 346; BGH NStZ 1994, 123).

    Das gilt nicht nur, wenn das Gesamtgeschehen aus mehreren selbständigen zeitlich aufeinanderfolgenden Straftaten besteht und der Mittäter erst nach vollständigem Abschluß der ersten dieser strafbaren Handlungen eintritt (BGHSt 2, 344, 346), sondern auch, wenn - wie hier - eine Tatbestandsvariante vorliegt, die vom Mittäter vor Hinzutritt des Tatgenossen vollständig erfüllt worden ist.

  • BGH, 24.11.1993 - 2 StR 606/93

    Zurechnung eines strafschärfenden Erfolgs bezüglich des Teilnehmers

    Auszug aus BGH, 12.02.1997 - 2 StR 28/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch den anderen Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (BGHSt 2, 344, 346; BGH NStZ 1994, 123).

    Insofern handelte es sich bei dem - auch für den Beschwerdeführer überraschenden - Messerstich des Mitangeklagten Schönherr um einen Mittäterexzess (vgl. BGH NStZ 1994, 123), der dem Beschwerdeführer nicht deshalb als eigenes Tun zugerechnet werden kann, weil er danach - insoweit im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit Sc. - auf den Zeugen B. eintrat.

  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 630/93

    Erschwerungsgründe - Strafzumessungsregel - Tatbeteiligter - Mittäter -

    Auszug aus BGH, 12.02.1997 - 2 StR 28/97
    Der Sachverhalt unterscheidet sich damit von Fallgestaltungen, in denen der später hinzutretende Mittäter an der Vollendung einer erschwerten Tat - zum Beispiel eines Diebstahls in einem besonders schweren Fall nach § 243 StGB - mitwirkt; ihm sind tatbestandliche, das sachliche Unrecht kennzeichnende Erschwerungen, die vor seinem Hinzukommen bereits verwirklicht wurden, zuzurechnen, wenn er sie kennt (vgl. BGH StV 1994, 240 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Das schloß lediglich die Zurechnung des lebensgefährlichen Stiches als mittäterschaftlich begangen aus (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 21, 27).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

    Auch sukzessive Mittäterschaft erscheint nach Feststellungen fraglich: Diese liegt nur vor, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 21, 27).
  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16

    Bei Faustschlägen in der Hand gehaltenes Feuerzeug als gefährliches Werkzeug

    Das bloße Einverständnis mit Gewalthandlungen und die Billigung von einem anderen bereits verwirklichter Tatvarianten kann die Mittäterschaft indes nicht begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; SSW-StGB/Murrmann, 3. Aufl., § 25 Rn. 39 mwN).
  • BGH, 22.05.2013 - 2 StR 14/13

    Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung); Mittäterschaft (Mittäterexzess;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch den anderen Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Senat, Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, und vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280).

    Das gilt auch, wenn - wie hier - eine Tatbestandsvariante vorliegt, die vom Mittäter vor Hinzutritt der weiteren Tatbeteiligten vollständig erfüllt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Februar 1997, aaO).

  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251; BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).
  • BGH, 02.07.2009 - 3 StR 131/09

    Maßstab der Prüfung durch das Revisionsgericht (Urteilsgründe; verwiesene

    Das Einverständnis des später Hinzutretenden führt aber nicht dazu, dass ihm auch der Teil des Tatgeschehens, das schon vollständig abgeschlossen war, zugerechnet werden kann (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 27).
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 455/16

    Voraussetzungen der sukzessiven Mittäterschaft bei der (gefährlichen)

    Das bloße Einverständnis mit Gewalthandlungen und die Billigung einer bereits verwirklichten Tat können die Mittäterschaft jedoch nicht begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; SSWStGB/Murrmann, StGB 3. Aufl., § 25 Rn. 39 mwN).
  • BGH, 12.08.2014 - 5 StR 264/14

    Keine verantwortungsbegründende Zurechnung im Wege der sog. sukzessiven

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung oder Ausnutzung der durch andere Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschlüsse vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123, vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97, NStZ 1997, 272; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, und Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 37).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

    Diese ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGHSt 2, 344, 345; 6, 248, 251; BGH GA 1977, 144; NJW 1986, 77; NStZ 1985, 70, 71; 1997, 272; 1998, 565; StV 1998, 127, 128).
  • BGH, 05.08.2003 - 1 StR 205/03

    Sukzessive Mittäterschaft (Zurechnungsgrenzen; abgeschlossene Handlungen)

    Ergänzend bemerkt der Senat: Die rechtliche Beurteilung der Tat als schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB durch das Landgericht entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, was sich auch aus der vom Beschwerdeführer selbst zitierten Entscheidung BGH NStZ 1997, 272 = BGH, Beschl. v. 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97 - ergibt.
  • LG München I, 01.07.2021 - 9 KLs 467 Js 207863/20

    Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage - Kompetenzanalyse

  • BGH, 09.09.2020 - 4 StR 117/20

    Verwirklichung der gefährlichen Körperverletzung mittels einer lebensgefährdenden

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