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   BGH, 18.01.1955 - 2 StR 284/54   

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https://dejure.org/1955,435
BGH, 18.01.1955 - 2 StR 284/54 (https://dejure.org/1955,435)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1955 - 2 StR 284/54 (https://dejure.org/1955,435)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1955 - 2 StR 284/54 (https://dejure.org/1955,435)
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Uneheliches Kind - Schweigegeld

§§ 253, 263 StGB, Abgrenzung zwischen Erpressung und Betrug bei täuschender Drohung

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erpressung nach § 253 StGB - Abgrenzung Warnung und Drohung

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 197
  • NJW 1955, 719
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 08.01.1883 - 3112/82

    1. Was gehört zum Thatbestande vollendeter Erpressung? Genügt es, daß der in

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  • RG, 29.11.1900 - 2888/00

    Kann durch die Ankündigung der Verweigerung weiterer Lieferung von Waren seitens

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  • RG, 10.02.1920 - II 1114/19

    Wann enthält die Ankündigung eines Übels, das einem Beamten für den Fall der

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  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Soll das Übel von einem Dritten verwirklicht werden, muss er also die Vorstellung erwecken wollen, er könne den Dritten in der angekündigten Richtung beeinflussen und wolle dies für den Fall der Verweigerung des verlangten Verhaltens auch tun (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; Träger/Altvater in LK-StGB, 11. Aufl., § 240 Rn. 56; insoweit vergleichbar zur Erpressung BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 238/06, NStZ-RR 2007, 16; Urteil vom 18. Januar 1955 - 2 StR 284/54, BGHSt 7, 197, 198 jew. mwN).
  • BGH, 19.12.1961 - 1 StR 288/61

    Ankündigung eines Übels bei Eintritt einer Bedingung als Drohung - Ernstlichkeit

    Zum Begriff der Drohung gehört es, daß der Drohende das in Aussicht gestellte Übel - wirklich oder angeblich - selbst herbeiführen will oder, wenn das durch einen Dritten geschehen soll, daß in dem Bedrohten die Vorstellung erweckt werden soll, der Drohende könne und wolle den Dritten in der angegebenen Richtung beeinflussen (RGSt 54, 236; BGHSt 7, 197).
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08

    Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin

    Zwar kann für eine (versuchte) Nötigung auch die Ankündigung der Zufügung eines Übels durch Dritte genügen, dies jedoch nur, wenn der Drohende damit zum Ausdruck bringt, er sei willens und in der Lage, den oder die Dritten zu einem entsprechenden Tätigwerden veranlassen zu können (vgl. BGHSt 7, 197, 198; 16, 386, 387; 31, 195, 201).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 624/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung schwerer Straftaten:

    Denn nicht anders als im Fall des § 240 StGB (vgl. dazu BTDrucks. 18/9097 S. 26) ist auch hier die bloße Warnung vor einem durch Dritte drohenden Übel, dessen Eintritt der Täter aus der Sicht des Erklärungsempfängers nicht beeinflussen kann - hier die vorgespiegelten Repressalien der "Japaner' gegenüber der Nebenklägerin selbst, sowie gegenüber "B.' und "S.' - keine Drohung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 1996 - 3 StR 59/96, NStZ 1996, 435; Urteil vom 18. Januar 1955 - 2 StR 284/54, BGHSt 7, 197, 198 (jeweils zu § 253 StGB); Eschelbach in Matt/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 177 Rn. 74; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 177 Rn. 54).
  • BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06

    Erpressung (Drohung); Betrug; Strafzumessung

    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muss in dem Bedrohten die Vorstellung geweckt werden, dass der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; Senat, StV 1996, 482; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96

    Weitergeleitetes Schutzgeld - §§ 263, 253 StGB, Abgrenzung Erpressung - Betrug,

    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muß in dem Bedrohten die Vorstellung erweckt werden, daß der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; BGHR StGB § 253 I Drohung 3).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02

    Beihilfe zur versuchten Nötigung: Abgrenzung einer Drohung von einer bloßen

    Die Annahme einer unmittelbaren oder mittelbaren Drohung seitens des Angeklagten hätte zur Voraussetzung, dass er das Übel als Folge seines Verhaltens angekündigt hätte (BGHSt 7, 197; 31, 195, 202; RGSt 54, 236; RGSt 34, 279; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 240 Rdnr. 36 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 79/87

    Verurteilung wegen Betruges - Täuschung über künftige Geschehnisse - Aussnutzung

    Darüber hinaus wird auch geprüft werden müssen, ob und inwieweit in den Geschädigten der Eindruck erweckt werden sollte, daß die Angeklagten die Fähigkeit haben, den Eintritt der in Aussicht gestellten Übel zu beeinflussen, und ob insoweit die Voraussetzungen des § 253 StGB in Betracht kommen (vgl. BGHSt 7, 197, 198).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 570/98

    Abgrenzung zwischen Drohung und bloßer Täuschung in Bereicherungsabsicht

    Das unterscheidet den Fall, - von BGHSt 7, 197, wo die Angeklagte in der Rolle einer Hilfesuchenden nur durch die Vorspiegelung, sie selbst werde erpreßt, Geld erlangen wollte; - und von BGH StV 1996, 482, wo der Täter Geld verlangte und vorspiegelte, zur Abwendung von Gefahren für das Opfer selbst Geld gezahlt zu haben und nur im Interesse des Opfers zu handeln, um Übel von diesem abzuwenden.
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 218/90

    Unterlassene Feststellung einer erpresserischen Absicht

    Soll sie aber durch einen Dritten erfolgen, muß der Täter in dem Bedrohten die Vorstellung erwecken, daß er den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198).
  • BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmung von Vorstrafenakten als Beweismittel

  • BGH, 10.08.1976 - 1 StR 452/76

    Zurückverweisung der Sache an das Landgericht

  • BGH, 29.09.1961 - V ZR 95/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.07.1960 - 1 StR 201/60

    Rechtsmittel

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