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   BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03   

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https://dejure.org/2003,3762
BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03 (https://dejure.org/2003,3762)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2003 - 2 StR 294/03 (https://dejure.org/2003,3762)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03 (https://dejure.org/2003,3762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheitliche Begehung von versuchtem Mord und schwerer räuberischer Erpressung; Bildung einer einheitlichen Gesamtfreiheitsstrafe bei Wegfall einer Einzelfreiheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 253 Abs. 1 § 255
    Tateinheit mit weiteren Straftatbeständen nach Vollendung einer räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 329
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 419/88

    Konkurrenzverhältnis zwischen räuberischer Erpressung und dem gefährlichen

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 13 und 21 jeweils m.w.N.).

    Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 456/90

    Annahme einer Tateinheit bei schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 13 und 21 jeweils m.w.N.).

    Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Die Zäsurwirkung entfällt entgegen der Annahme des Landgerichts nicht deshalb, weil es gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB davon abgesehen hat, die Geldstrafe aus dem Strafbefehl in eine Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (vgl. BGHSt 44, 179, 184; 32, 190, 194; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 55 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Das Landgericht hat deshalb zutreffend das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht angenommen (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 763 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87

    Vorsätzliche räuberische Erpressung trotz Begehung in dem Glauben, dass der

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).
  • BGH, 13.10.1987 - 2 StR 490/87

    Unrichtige Beurteilung von Konkurrenzfragen - Abänderung eines Schuldspruchs -

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Die Zäsurwirkung entfällt entgegen der Annahme des Landgerichts nicht deshalb, weil es gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB davon abgesehen hat, die Geldstrafe aus dem Strafbefehl in eine Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (vgl. BGHSt 44, 179, 184; 32, 190, 194; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 55 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer (schweren) räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlichen Beendigung vorgenommen werden, begründen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, NStZ 2004, 329; Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 27).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 314/20

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe (sukzessive Beihilfe); Raub

    Wann dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2015 - 2 StR 139/14, juris Rn. 28 (zum Raub); vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, juris Rn. 4 (zur räuberischen Erpressung)).
  • BGH, 17.12.2003 - 2 StR 331/03

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliches Tatmittel; billigendes Inkaufnehmen;

    Die Zäsurwirkung der Vorverurteilungen würde bei Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht entfallen (BGHSt 44, 179, 184; BGH NStZ-RR 2001, 103 f.; Senatsbeschl. v. 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03

    Tateinheit bei Raub und Körperverletzung; Strafzumessung (Änderung des

    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung eines bereits vollendeten Raubes dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13 und 21; BGH NStZ-RR 2002, 333; Beschluß des Senats vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 4/14

    Erforderliche Feststellungen bei Tatserien (nachvollziehbare Feststellung der

    Diesem noch nicht erledigten Strafbefehl kommt auch dann eine Zäsurwirkung zu, wenn die verhängte Geldstrafe in Anwendung von § 53 Satz 2 StGB gesondert bestehen bleiben soll (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 501/13, Rn. 5; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170; Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, Rn. 6, insoweit in NStZ 2004, 329 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer gesondert bestehen

    a) Einer nach einer abgeurteilten Tat ergangenen und noch nicht erledigten früheren rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe kommt auch dann eine Zäsurwirkung zu, wenn diese Geldstrafe in Anwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert bestehen bleiben soll (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170; Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, Rn. 6 insoweit in NStZ 2004, 329 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194).
  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 501/13

    Gesamtgeldstrafe; lückenhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung)

    Da einer noch nicht erledigten rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe auch dann eine Zäsurwirkung zukommt, wenn diese Geldstrafe in Anwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert bestehen bleiben soll (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170; Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, Rn. 6, insoweit in NStZ 2004, 329 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194), hätte dann eine Gesamtstrafe nur aus den beiden Einzelstrafen für die Betäubungsmitteldelikte gebildet werden können, während die für den Erwerb und den tateinheitlichen Besitz der halbautomatischen Kurzwaffe nach § 52 Abs. 1 Nr. 2b WaffG verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren gesondert bestehen geblieben wäre.
  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 440/13

    Beschwer eines Angeklagten durch das Absehen von der Einbeziehung einer

    Der Umstand, dass das Landgericht eine - durch das Absehen von der Einbeziehung der verhängten Geldstrafe nicht ausgeschlossene - Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts DessauRoßlau vom 25. November 2011 nicht in Betracht gezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194), beschwert den Angeklagten nicht, da in diesem Fall neben der Gesamtstrafe aus der Einzelstrafe von einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe für die Tat vom 20. Oktober 2012 und den Einzelstrafen für die vom Amtsgericht Bernburg am 13. November 2012 abgeurteilten Taten vom 2. und 14. April 2012 (Einzelstrafe jeweils zwei Monate Freiheitsstrafe) eine weitere Gesamtfreiheitsstrafe aus den Einzelstrafen von sechs Monaten, fünf Monaten, zwei Monaten und zweimal drei Monaten Freiheitsstrafe zu bilden gewesen wäre, die das Amtsgericht Bernburg für die vor dem Urteil des Amtsgerichts DessauRoßlau vom 25. November 2011 begangenen Taten festgesetzt hat.
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