Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1997 - 2 StR 30/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12351
BGH, 21.02.1997 - 2 StR 30/97 (https://dejure.org/1997,12351)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1997 - 2 StR 30/97 (https://dejure.org/1997,12351)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 2 StR 30/97 (https://dejure.org/1997,12351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,12351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1992 - 1 StR 61/92

    Berücksichtigung fehlender Reue bei der Prüfung des Vorliegens von besonderen

    Auszug aus BGH, 21.02.1997 - 2 StR 30/97
    Der Senat schließt aus, daß die - rechtlich bedenkliche (vgl. hierzu BGH bei Detter NStZ 1994, 174, 176 [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93]; BGH NStZ 1993, 77; StV 1989, 199; NStZ 1987, 171; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12) - vom Tatrichter zur Bestätigung der ungünstigen Sozialprognose des Angeklagten ergänzend angeführte Erwägung, dieser leugne auch die verfahrensgegenständliche Tat nach wie vor, dessen Entscheidung im Ergebnis beeinflußt hat.
  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93

    Bindungswirkung von Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 21.02.1997 - 2 StR 30/97
    Der Senat schließt aus, daß die - rechtlich bedenkliche (vgl. hierzu BGH bei Detter NStZ 1994, 174, 176 [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93]; BGH NStZ 1993, 77; StV 1989, 199; NStZ 1987, 171; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12) - vom Tatrichter zur Bestätigung der ungünstigen Sozialprognose des Angeklagten ergänzend angeführte Erwägung, dieser leugne auch die verfahrensgegenständliche Tat nach wie vor, dessen Entscheidung im Ergebnis beeinflußt hat.
  • BGH, 25.06.2002 - 5 StR 202/02

    Ermessensentscheidung bei der Sicherungsverwahrung (erforderliche Begründung;

    Dies begründet die Besorgnis, der Tatrichter habe zulässiges Verteidigungsverhalten zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt (vgl. Senat, Beschl. vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 und BGH, Beschl. vom 21. Februar 1997 - 2 StR 30/97).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht