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   BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05   

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BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05 (https://dejure.org/2005,3057)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2005 - 2 StR 311/05 (https://dejure.org/2005,3057)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2005 - 2 StR 311/05 (https://dejure.org/2005,3057)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Lückenhafte und unklare Beweiswürdigung des Tatrichters; Erforderlichkeit einer Wiedergabe der Schlussfolgerungen aus Sachverständigengutachten; Hinreichende Darstellung und Würdigung von aussagepsychologischen Gutachten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2; ; StGB § 184 c a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Würdigung eines im Ermittlungsverfahren abgelegten (Teil-) Geständnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 538
  • NStZ-RR 2006, 367
  • JR 2007, 127
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93

    Glaubwürdigkeitsgutachten - Aussage - Urteil - Zusammenfassung - Zeuge

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05
    Bei einer solchen Beweislage muss der Tatrichter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erkennen lassen, dass er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH NStZ-RR 2002, 174, 175; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).

    Hält der Tatrichter die Zuziehung einer Sachverständigen für erforderlich, so hat er deren Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ-RR 1996, 233; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).

  • BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92

    Anforderungen an die Darlegung einzelner Teilakte bei Annahme einer fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05
    Bei einer solchen Beweislage muss der Tatrichter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erkennen lassen, dass er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH NStZ-RR 2002, 174, 175; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).

    Hält der Tatrichter die Zuziehung einer Sachverständigen für erforderlich, so hat er deren Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ-RR 1996, 233; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).

  • BGH, 23.10.2001 - 1 StR 415/01

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Zirkelschluss; zulässiges

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05
    Das gilt aber nicht, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft oder unklar ist (vgl. BGH NStZ 2002, 161).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 167/01

    Besondere Schwere der Schuld (Revisonsrichterlicher Kontrollumfang;

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05
    Deshalb ist es auch nicht nötig, für jede Feststellung in den Urteilsgründen einen Beleg zu erbringen (vgl. BGH NStZ 2002, 49, 50; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen 27. Aufl. Rdn. 350 ff.).
  • BGH, 06.03.2002 - 5 StR 501/01

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Unklarheiten; Lücken;

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05
    Bei einer solchen Beweislage muss der Tatrichter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erkennen lassen, dass er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH NStZ-RR 2002, 174, 175; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05
    Bei dieser Sachlage hätte sich die Strafkammer bei der notwendigen (vgl. BGH NJW 2005, 1440, 1441) Würdigung der Geständnisse nicht auf die pauschale Aussage beschränken dürfen, dass sich die vorprozessualen Einlassungen des Angeklagten im Wesentlichen mit den Angaben der Geschädigten deckten, ohne zu den einzelnen Fällen die Aussage der Geschädigten in der Hauptverhandlung wiederzugeben und diese im Hinblick auf ihre Glaubhaftigkeit in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise zu würdigen.
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05
    Er ist deshalb gehalten, die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel im Urteil erschöpfend zu würdigen, soweit sich aus ihnen bestimmte Schlüsse zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten herleiten lassen (BGH NStZ 1985, 184).
  • BGH, 24.04.1996 - 3 StR 131/96

    Glaubwürdigkeit - Urteilsgründe - Entscheidung beeinflussen - In Überlegungen mit

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05
    Hält der Tatrichter die Zuziehung einer Sachverständigen für erforderlich, so hat er deren Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ-RR 1996, 233; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).
  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 87/17

    Rechtsfehlerfreie Verneinung der Erheblichkeit einer sexuellen Handlung bei

    Kurze, flüchtige oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen, insbesondere des bekleideten Geschlechtsteils, reichen dafür nicht aus (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1983 - 3 StR 255/83, NStZ 1983, 553; Urteile vom 8. Februar 1989 - 3 StR 546/88, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 3; vom 3. April 1991 - 2 StR 582/90, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 4; Beschlüsse vom 10. September 1998 - 1 StR 476/98, NStZ 1999, 45; vom 8. September 1999 - 3 StR 357/99, juris Rn. 4; vom 21. September 2005 - 2 StR 311/05, juris Rn. 8; Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44; vgl. auch zu dem durch den Begriff der sexuellen Handlung ersetzten Merkmal der "Unzucht' nach früherem Recht: BGH, Urteil vom 13. Juli 1951 - 2 StR 275/51, BGHSt 1, 293, 296).
  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 3 Ss 528/07

    Beweiswürdigung; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Verdeckungsabsicht

    Deshalb ist es auch nicht nötig, für jede Feststellung in den Urteilsgründen einen Beleg zu erbringen (vgl. BGH, NStZ 2007, 538; BGH NStZ 2002, 49, 50; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen 27. Aufl. Rdn. 350 ff.).
  • BGH, 25.01.2011 - 5 StR 418/10

    Beweiswürdigung; Aussagekonstanz; Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe

    Bei beurteilungsrelevanten Divergenzen zwischen den verschiedenen belastenden Aussagen sind auch die Anknüpfungstatsachen der Sachverständigen darzulegen, um deren Bewertung nachvollziehbar zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 5 StR 127/10; BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - 2 StR 311/05, NStZ 2007, 538).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09

    Beweiswürdigung; Lücke; Sachverständigengutachten; Urteilsgründe

    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder Denk- und Erfahrungssätze verstößt (vgl.: BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 04.03.2008 - 3 Ss 490/07 = BeckRS 2008, 07743; OLG Hamm Urt. v. 20.05.2008 - 3 Ss 179/08 = BeckRS 2008, 11799 - jew. m.w.N.).

    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung muss das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten einholt und ihm Beweisbedeutsamkeit beimisst, in jedem Fall - gleichgültig ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 m.w.N.; vgl. auch BGH Beschl. v. 10.09.2002 - 4 StR 318/02 - juris; BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 25.06.2009 - 5 Ss 207/09 = BeckRS 2009, 20879).

  • BGH, 24.06.2010 - 4 StR 260/10

    Vergewaltigung (fortwirkende Gewalt/Drohung: erforderliche Feststellungen zur

    Zu den zur subjektiven Tatseite getroffenen Feststellungen lässt das Urteil jedoch Beweisgründe und Beweiswürdigung vermissen; dieser Mangel ist auf Sachrüge zu beachten (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99, NZV 2000, 88 und vom 21. September 2005 - 2 StR 311/05, NStZ 2007, 538).
  • BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08

    Beweiswürdigung (Betäubungsmittelstraftaten; Aufklärungshilfe)

    Das gilt aber nicht, wenn sie lückenhaft oder unklar ist (vgl. BGH NStZ 2002, 161; 2007, 538).
  • BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16

    Anforderungen an die Beweiswürdigung in den Urteilsgründen (Fehlen tragfähiger

    Zwar dient die Darstellung der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen nicht dazu, jede getroffene Feststellung zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280; Beschluss vom 21. September 2005 - 2 StR 311/05, StraFo 2005, 510, 511; KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 82).
  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren und zum Geschwindigkeitsmesssystem Provida

  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 194/10

    Beweiswürdigung (mangelhafte Sachdarstellung; lückenhafte Beweiswürdigung);

  • OLG Brandenburg, 16.01.2009 - 1 Ss 90/08

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit bei Zuwiderhandlung gegen räumliche Beschränkung

  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/08

    Zulässigkeit eines Verweises auf einen Videofilm im Urteil; Anforderungen an die

  • OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08

    Die Berechtigung nach § 28 Abs. 1 FeV unterliegt den Einschränkungen, die sich

  • LG Köln, 08.07.2011 - 105 KLs 5/10
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