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   BGH, 21.08.2013 - 2 StR 311/13   

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https://dejure.org/2013,26676
BGH, 21.08.2013 - 2 StR 311/13 (https://dejure.org/2013,26676)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2013 - 2 StR 311/13 (https://dejure.org/2013,26676)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2013 - 2 StR 311/13 (https://dejure.org/2013,26676)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil kann teilweise aufzuheben sein, wenn es insofern an einer Anklageerhebung fehlt

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93

    Tatzeitraum - Identität zwischen Anklage und Urteil - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 21.08.2013 - 2 StR 311/13
    Zwar braucht eine Veränderung oder Erweiterung des Tatzeitraums die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufzuheben (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8), wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGHSt 46, 130; BGH, Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02; BGHR StPO, § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 21.08.2013 - 2 StR 311/13
    Zwar braucht eine Veränderung oder Erweiterung des Tatzeitraums die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufzuheben (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8), wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGHSt 46, 130; BGH, Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02; BGHR StPO, § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02

    Verfahrenshindernis (wirksame Anklage); Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Auszug aus BGH, 21.08.2013 - 2 StR 311/13
    Zwar braucht eine Veränderung oder Erweiterung des Tatzeitraums die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufzuheben (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8), wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGHSt 46, 130; BGH, Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02; BGHR StPO, § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16

    Begrenzung der Kognitionspflicht durch die Anklageschrift (unwesentliche

    Dies ist der Fall, wenn - ungeachtet gewisser Differenzen - bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen und keine wesentliche Änderung des Tatbildes eingetreten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 2 StR 311/13, Rn. 4; Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02, NStZ 2002, 659 (Ls); Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 216, 218 f.; weitere Nachweise bei Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 95).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 153/14

    Mangelnde Anklage (Eröffnungsbeschluss; Begriff der Tat im prozessualen Sinne und

    Zwar braucht eine Veränderung oder Erweiterung des Tatzeitraums die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8), wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 2 StR 311/13 Rn. 4; Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133; Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 43/96, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19).
  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 230/14

    Teilweises Absehen von der Verfolgung bei mehreren Taten (Einstellung als

    Eine solche Tatzeitverschiebung hätte jedoch vorliegend nicht aufgrund eines Hinweises (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 265 Rn. 23 mwN) erfolgen können, da eine solche nur dann ausreicht, wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 407/09, NStZ 2010, 346; Beschluss vom 21. August 2013 - 2 StR 311/13 jeweils mwN).
  • LG Bielefeld, 28.07.2014 - 9 KLs 13/12

    ACI VII. Dubai Fonds KG - Eröffnung des Strafverfahrens gegen

    Maßgeblich ist die in der Anklage beschriebene Tat, die nach der Tatzeit oder anderen Merkmalen individualisiert und dadurch als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 2 StR 311/13).
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