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   BGH, 18.07.1988 - 2 StR 311/88   

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BGH, 18.07.1988 - 2 StR 311/88 (https://dejure.org/1988,3250)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1988 - 2 StR 311/88 (https://dejure.org/1988,3250)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1988 - 2 StR 311/88 (https://dejure.org/1988,3250)
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 20.08.2019 - 2 StR 381/17

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen, Bestehen bei faktischer

    Dies gilt sowohl für den Fall, in dem das Opfer der für die Anstiftung maßgeblichen Bezugstat ausgewechselt wird (vgl. zum Wechsel des Tatopfers BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 553/62, BGHSt 19, 141 ff.; Senat, Beschluss vom 1. Juli 1988 - 2 StR 311/88, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 5; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 265 Rn. 23; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 18a; BeckOK StPO/Eschelbach, 33. Ed., § 265 Rn. 37), wie auch beim Wechsel der maßgeblichen Zurechnungsnorm von Täterschaft oder Teilnahme (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 236 ff.; Beschluss vom 2. September 2015 - 2 StR 49/15, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 21; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, aaO, § 265 Rn. 14).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Der Senat kann offen lassen, ob es bei Veränderungen der tatsächlichen Urteilsgrundlagen, insbesondere bei Auswechslungen der Tatzeiten, soweit diese für den Schuldspruch von ausschlaggebender Bedeutung sind, eines förmlichen Hinweises gemäß § 265 Abs. 1 StPO bedarf (vgl. BGHSt 19, 88; Urteil vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3) oder ob eine sonstige Unterrichtung über die Veränderung wesentlicher tatsächlicher Umstände genügt (vgl. BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGH NStZ 1984, 422; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3 und 5).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197); BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325).
  • OLG Hamm, 09.09.2005 - 3 Ss OWi 191/05

    OWi-Verfahren - Rechtlicher Hinweis

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95, 96; BGH, StV 1994, 232; OLG Hamm, NJW 1980, 1587, BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 179; OLG Brandenburg DAR 2000, 40; OLG Stuttgart DAR 1989, 392; SK-Schlüchter StPO (Mai 1995) § 265 Rn 35 u 52; Pfeiffer StPO 2. Aufl § 265 Rn 8 a.E.) oder ob es ausreicht, wenn der Betroffene oder der Verteidiger durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung unterrichtet wird, was auch im Wege des Freibeweises ermittelbar sein soll (so bei Veränderung der Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5; OLG Frankfurt StV 1985, 224; weitergehend Göhler OWiG 13, Aufl § 71 Rn. 50 a.E; OLG Düsseldorf NZV 1994, 204 unter unzutreffender Bezugnahme auf OLG Frankfurt StV 1985, aaO).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 3 Ss OWi 191/05

    Fahrverbot; Verhängung; rechtlicher Hinweis; Begründung der

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95, 96; BGH, StV 1994, 232; OLG Hamm, NJW 1980, 1587, BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 179; OLG Brandenburg DAR 2000, 40; OLG Stuttgart DAR 1989, 392; SKSchlüchter StPO (Mai 1995) § 265 Rn 35 u 52; Pfeiffer StPO 2. Aufl § 265 Rn 8 a.E.) oder ob es ausreicht, wenn der Betroffene oder der Verteidiger durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung unterrichtet wird, was auch im Wege des Freibeweises ermittelbar sein soll (so bei Veränderung der Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5; OLG Frankfurt StV 1985, 224; weitergehend Göhler OWiG 13, Aufl § 71 Rn. 50 a.E; OLG Düsseldorf NZV 1994, 204 unter unzutreffender Bezugnahme auf OLG Frankfurt StV 1985, aa0).
  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 95/00

    Reichweite der prozessualen Hinweispflicht; Gefährliche Körperverletzung mit

    Denn diese besteht nach der Rechtsprechung nur, wenn die Abweichung solche Tatsachen betrifft, in denen die gesetzlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes gefunden werden; nicht aber bei Feststellungen, die sich auf die Phase der Tatplanung und Vorbereitung beziehen (BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5, 12, 15).
  • BGH, 15.09.1999 - 2 StR 530/98

    Reichweite der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

    Sie gilt in der Regel nicht für Feststellungen, die sich auf die vor der tatbestandsmäßigen Handlung liegenden Phase der Tatplanung und Tatvorbereitung beziehen (BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 5.).
  • BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90

    Hinweispflicht - Hinweispflicht des Richters - Urteilsgrundlage

    Auf diese Veränderung der tatsächlichen Urteilsgrundlage mußte das Landgericht den Angeklagten hinweisen (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 5; Hürxthal in KK-StPO 2. Aufl. § 265 Rdn. 24 m. w.N.).
  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 222/14

    Tatrichterliche Strafzumessung (Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht:

    Damit ist indes eine wirtschaftliche Notlage, der im Rahmen der Strafzumessung - je nach Sachlage - strafmildernde Bedeutung beigemessen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1988 - 2 StR 657/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 7; vom 18. Juli 1988 - 2 StR 311/88, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 8; vom 9. Juni 1993 - 3 StR 157/93, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 14; vgl. Theune in LK-StGB, 12. Aufl., § 46 Rn. 193), nicht im Ansatz dargetan.
  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 233/95

    Finanzielle Not - Wirtschaftliche Notlage - Strafmilderung - Strafänderung -

    Soweit die finanzielle Situation des Täters zum Zeitpunkt der Tat für seine Motivation und Zielsetzung mitbestimmend war, wirkt in der Regel zu seinen Gunsten, daß er sich in einer Notlage befunden hat (BGH StV 1988, 248; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 8).
  • BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93

    Erforderlichkeit des Hinweises der Möglichkeit einer Verurteilung als Alleintäter

  • BGH, 01.08.1995 - 4 StR 428/95

    Gesamtabwägung - Berücksichtigung - Starke affektive Erregung - Verminderte

  • BGH, 04.08.1994 - 4 StR 389/94

    Einsatz einer Schreckschusswaffe - Objektive Ungefährlichkeit eines Verhaltens -

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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1988 - 2 StR 311/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4577
BGH, 01.07.1988 - 2 StR 311/88 (https://dejure.org/1988,4577)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1988 - 2 StR 311/88 (https://dejure.org/1988,4577)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1988 - 2 StR 311/88 (https://dejure.org/1988,4577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht - Erforderlichkeit eines Hinweises des Gerichts bezüglich der Zugrundelegung der "Vorverlagerung der kriminellen Tatplanung" im Urteil - Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation des Angeklagten und deren Bedeutung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1988, 472
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95

    Hauptverhandlung - Befragung eines Angeklagten - Mitangeklagter

    Sie wäre, hierauf sei mit Blick auf den Angeklagten hingewiesen, im übrigen auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des 2. Strafsenats - 2 StR 311/88 - vom 1. Juli 1988 (Bl. 4), auszugsweise abgedruckt in NStZ 1989, 220, mangels Beruhens der Entscheidung auf einem insoweit möglichen Rechtsfehler offensichtlich unbegründet gewesen.
  • BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09

    Grenzen der Hinweispflicht bei veränderten Sachverhaltsumständen; Steuerhehlerei;

    Eine solche besteht vielmehr grundsätzlich nur dort, wo - wie in den Fällen einer Änderung der Tatzeit, der Tatbeteiligten, des Tatopfers oder der Tathandlung - die Abweichung solche Tatsachen betrifft, in denen die Merkmale des gesetzlichen Straftatbestandes gefunden werden (BGH StV 1988, 472, 473; NStZ 2000, 48, 49).
  • BGH, 09.12.2009 - 1 StR 266/09

    Branntweinsteuerhinterziehung

    Im Hinblick auf die vorliegenden tatsächlichen Gesichtspunkte war eine aus entsprechender Anwendung von § 265 StPO folgende Hinweispflicht nicht gegeben (BGH StV 1988, 472, 473; NStZ 2000, 48 f.; siehe auch BGH, Urt. vom heutigen Tag - 1 StR 167/09).
  • BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92

    Verurteilung; Strafgesetz; Tatsachen; Gesichtspunkt; Actio libera in causa;

    Solche Veränderungen des tatsächlichen Gesichtspunktes können Hinweispflichten auslösen, wenn die Abweichungen Tatsachen betreffen, in denen die Merkmale des gesetzlichen Straftatbestandes gefunden werden, die Abweichungen nicht außerhalb der tatbestandsmäßigen Handlung liegen (BGH StV 1988, 472 f.) und der Angeklagte dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände nicht entnehmen kann (BGHSt 28, 196/197; BGH NStZ 1981, 190/191; 1984, 422; StV 1991, 149/150; BayObLGSt 1991, 91; KMR-Paulus StPO § 265 Rn. 32).
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