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   BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70   

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https://dejure.org/1970,425
BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70 (https://dejure.org/1970,425)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1970 - 2 StR 316/70 (https://dejure.org/1970,425)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1970 - 2 StR 316/70 (https://dejure.org/1970,425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und sachlicher Begünstigung des Diebes - Voraussetzungen für die Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242, § 243, § 257

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 360
  • NJW 1971, 62
  • MDR 1971, 60
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.05.1952 - 4 StR 953/51
    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70
    Sachliche Begünstigung kann durch Mitwirken zum Absatz der gestohlenen Sachen begangen werden, falls dies auch in der Absicht geschieht, den Dieb vor der Entziehung der Sachen zu sichern (BGHSt 2, 362; 4, 122 [BGH 19.03.1953 - 3 StR 42/53]; BGH Urteil vom 27. April 1954 - 5 StR 36/54 -).

    Aber auch wenn man der Entscheidung BGHSt 2, 362 folgt, die an der Gleichstellung von persönlicher und sachlicher Begünstigung noch ausdrücklich festgehalten hat - die späteren zuvor genannten Urteile enthalten sich eines solchen Hinweises -, so wird damit die Zulässigkeit der Wahlfeststellung in dem erwähnten Umfang nicht in Frage gestellt.

  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 42/53
    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70
    Sachliche Begünstigung kann durch Mitwirken zum Absatz der gestohlenen Sachen begangen werden, falls dies auch in der Absicht geschieht, den Dieb vor der Entziehung der Sachen zu sichern (BGHSt 2, 362; 4, 122 [BGH 19.03.1953 - 3 StR 42/53]; BGH Urteil vom 27. April 1954 - 5 StR 36/54 -).
  • RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33

    I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus §

    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70
    Darin sind sachliche Begünstigung und Hehlerei, bei der die Zulässigkeit der Wahlfeststellung im Verhältnis zum Diebstahl seit RGSt 68, 257 in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, artverwandt; denn das Mitwirken zum Absatz - gewöhnlich Alternative des Hehlereitatbestandes - wird als Begünstigung bestraft, wenn eine Vorteilsabsicht fehlt oder nicht nachweisbar ist.
  • BGH, 01.04.1953 - 3 StR 584/52
    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70
    Sachliche Begünstigung kann durch Mitwirken zum Absatz der gestohlenen Sachen begangen werden, falls dies auch in der Absicht geschieht, den Dieb vor der Entziehung der Sachen zu sichern (BGHSt 2, 362; 4, 122 [BGH 19.03.1953 - 3 StR 42/53]; BGH Urteil vom 27. April 1954 - 5 StR 36/54 -).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70
    Den Angeklagten beschwert hier nicht, daß in den Urteilsspruch nur die Verurteilung aus dem mildesten Strafgesetz aufgenommen ist (BGHSt 4, 128, 130) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 377/52].
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70
    Es müssen im Wesen gleiche oder ähnliche Rechtsgüter verletzt sein (BGHSt 9, 390, 392 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 22, 154, 156 [BGH 22.05.1968 - 4 StR 36/68]mit Nachweisen).
  • BGH, 27.04.1954 - 5 StR 36/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70
    Sachliche Begünstigung kann durch Mitwirken zum Absatz der gestohlenen Sachen begangen werden, falls dies auch in der Absicht geschieht, den Dieb vor der Entziehung der Sachen zu sichern (BGHSt 2, 362; 4, 122 [BGH 19.03.1953 - 3 StR 42/53]; BGH Urteil vom 27. April 1954 - 5 StR 36/54 -).
  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70
    Es müssen im Wesen gleiche oder ähnliche Rechtsgüter verletzt sein (BGHSt 9, 390, 392 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 22, 154, 156 [BGH 22.05.1968 - 4 StR 36/68]mit Nachweisen).
  • RG, 15.01.1942 - 2 D 466/41

    Vorteile i. S. des § 257 StGB. können, auch wenn sie in anderen als den durch die

    Auszug aus BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70
    Hierfür ist nicht von entscheidender Bedeutung, ob die sachliche Begünstigung ebenso wie die persönliche als Angriff auf die staatliche Rechtspflege zu beurteilen ist, nämlich als Beeinträchtigung der Aufgabe, die Wirkungen der Vortat wieder zu beseitigen (RGSt 76, 31).
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