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   BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77   

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https://dejure.org/1977,395
BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77 (https://dejure.org/1977,395)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1977 - 2 StR 318/77 (https://dejure.org/1977,395)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1977 - 2 StR 318/77 (https://dejure.org/1977,395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des erst nach der richterlichen Vernehmung erworbenen Zeugnisverweigerungsrecht auf die Zulässigkeit der späteren Vernehmung des Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 52, § 252

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    ZVR / nachträgliches Entstehen

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 231
  • NJW 1977, 2365
  • MDR 1977, 1029
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.07.1968 - 2 StR 136/68
    Auszug aus BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77
    Wenn der Zeuge erst nach seiner richterlichen Vernehmung ein Zeugnisverweigerungsrecht erwirbt und hiervon in der Hauptverhandlung Gebrauch macht, darf der Richter über die frühere Aussage nicht vernommen werden (im Anschluß an BGHSt 22, 219).

    Entsprechend hat der Senat schon in einem ähnlichen Fall entschieden (BGHSt 22, 219), desgleichen der 3. Strafsenat (Urteil vom 16. März 1977 - 3 StR 327/76 -, Veröffentlichung in BGHSt 27, 139, 141 vorgesehen).

  • BGH, 05.03.1968 - 1 StR 586/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77
    Der Weigerung steht der erkennbare mangelnde Wille zum Erscheinen gleich (1 StR 586/67 vom 5. März 1968).
  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das

    Auszug aus BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77
    Entsprechend hat der Senat schon in einem ähnlichen Fall entschieden (BGHSt 22, 219), desgleichen der 3. Strafsenat (Urteil vom 16. März 1977 - 3 StR 327/76 -, Veröffentlichung in BGHSt 27, 139, 141 vorgesehen).
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77
    Angehörige - hier die Verlobte - sollen durch das Recht auf Aussageverweigerung davor bewahrt werden, den Angeklagten wahrheitsgemäß belasten zu müssen, über eine frühere richterliche Vernehmung des das Zeugnis in der Hauptverhandlung ablehnenden Angehörigen darf der Ermittlungsrichter deshalb nur dann vernommen werden, wenn der Zeuge schon damals ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt und nach Belehrung hierauf verzichtet hatte (BGHSt 2, 99).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Auch diese Vorschriften dienen zwar nicht unmittelbar dem Schutz des Beschuldigten vor der Verwendung bestimmter Beweismittel (BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 215 f.), sondern wollen in erster Linie den mit ihm eng verwandten Zeugen vor der Zwangslage bewahren, dass er durch eine wahrheitsgemäße Aussage oder die an ihm vorgenommene Untersuchung gegebenenfalls dazu beitragen müsste, einen Angehörigen einer Straftat zu überführen (BGH, Urteile vom 8. Mai 1952 - 3 StR 1199/51, BGHSt 2, 351, 354; vom 5. Januar 1968 - 4 StR 425/67, BGHSt 22, 35, 36 f.; vom 3. August 1977 - 2 StR 318/77, BGHSt 27, 231, 232; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 143).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Das hier eingeräumte Zeugnisverweigerungsrecht soll den Angehörigen vor Konflikten schützen, die sich ergeben können aus der Besonderheit einer Vernehmungssituation, insbesondere durch die Wahrheitspflicht bei einer Zeugenvernehmung einerseits und die sozialen Pflichten, die aus seiner familiären Bindung gegenüber dem Angeklagten andererseits erwachsen (vgl. BGHSt 22, 35, 36; 27, 231, 232; NStZ 1988, 562 f. = StV 1990, 435, 436; BGH 20, 384 f.).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 543/06

    Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"; Verfassungsmäßigkeit der

    Das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen nach § 52 StPO dient der Rücksichtnahme auf die Zwangslage eines Zeugen, der zur Wahrheit verpflichtet ist, aber befürchten muss, dadurch einem Angehörigen zu schaden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BGHSt 2, 351 ; 22, 35 ; 27, 231 ).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Soweit die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen für richterliche Vernehmungen Ausnahmen von dem Vernehmungsverbot macht und die Vernehmung der Richter zuläßt, die an der früheren Vernehmung mitgewirkt haben (vgl. BGHSt 2, 99; 27, 231; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 13 f.; Gollwitzer aaO Rdn. 6 ff.), können diese Grundsätze auf Befragung durch den Sachverständigen (vgl. §§ 78, 80 Abs. 1 StPO), die einer richterlichen Vernehmung nicht gleichgesetzt werden kann, keine Anwendung finden (BGHSt 13, 1, 4).

    insbesondere einerseits durch die Wahrheitspflicht bei der Zeugenvernehmung und andererseits durch die sozialen Pflichten, die aus der familiären Bindung gegenüber dem Angeklagten erwachsen (vgl. BGHSt 22, 35, 36; 27, 231, 232; 40, 211, 214; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 52 Rdn. 1; Senge in KK-StPO 4. Aufl. § 52 Rdn. 1).

  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02

    Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt

    Ist eine Belehrung nicht erfolgt (vgl. BGHSt 14, 159, 160; 23, 221, 223; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. Rdn. 32; Senge in KK 4. Aufl. Rdn. 39 jeweils zu § 52 StPO) oder ist das ein Zeugnisverweigerungsrecht begründende Rechtsverhältnis erst später entstanden (vgl. BGHSt 27, 231 ff.), darf auch die Bekundung vor einem Richter nicht in das Verfahren eingeführt und verwertet werden.
  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    bb) Diese Möglichkeit der Beweissicherung besteht nach der bisherigen Rechtsprechung indessen nicht, wenn der Zeuge - wie hier - bei den früheren Vernehmungen noch kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO hatte und erst in der Hauptverhandlung von dem inzwischen entstandenen Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger Gebrauch macht (BGHSt 22, 219; 27, 231; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 3; BayObLG NJW 1966, 117; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise die Vernehmung der Richter zuläßt, die an der früheren Vernehmung mitgewirkt haben (BGHSt 2, 99; 27, 231), kann diese Ausnahme auf die Befragung durch den Sachverständigen, die einer richterlichen Vernehmung nicht gleich gesetzt werden kann, keine Anwendung finden (BGHSt 13, 1, 4).
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Sinn der Regelung des Zeugnisverweigerungsrechts nach § 52 StPO und der sie ergänzenden Vorschrift des § 252 StPO ist es, Angehörige vor Konflikten zu schützen, die sich ergeben können zum einen aus den mit einer Vernehmungssituation verbundenen Besonderheiten, insbesondere - aber nicht allein - aus der Wahrheitspflicht bei einer Zeugenvernehmung, und zum anderen aus den sozialen Pflichten, die aus den familiären Bindungen gegenüber dem Angeklagten erwachsen (vgl. BGHSt 22, 35, 36; 27, 231, 232; 40, 211, 214; BGH NStZ 1988, 562 f.).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der verweigerungsberechtigte Zeuge vor der Hauptverhandlung nach vorschriftsmäßiger Belehrung von einem Richter vernommen worden ist; in diesem Fall kann der Richter als Zeuge über die Aussage vernommen werden (BGHSt 2, 99 [106]; 11, 338 [339]; 13, 394 [395]; 17, 324 [326]; 27, 231 [232]).
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 185/04

    Beweiserhebungsverbot und Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO

    Dieses Zeugnisverweigerungsrecht soll den Zeugen vor Konflikten schützen, die aus den Besonderheiten der Vernehmungssituation entstehen, insbesondere einerseits durch die Wahrheitspflicht bei der Zeugenvernehmung und andererseits durch die sozialen Pflichten, die aus der familiären Bindung gegenüber dem Angeklagten erwachsen (vgl. BGHSt 27, 231, 232; 40, 211, 214; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 52 Rdn. 1).
  • BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06

    Zeugnisverweigerungsrecht; umfassendes Verwertungsverbot (Aussage gegenüber

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 563/87

    Strafbarkeit wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug -

  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78

    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft - Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufes

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