Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,30170
BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17 (https://dejure.org/2019,30170)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2019 - 2 StR 325/17 (https://dejure.org/2019,30170)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 2 StR 325/17 (https://dejure.org/2019,30170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,30170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 228 StGB; § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b BtMG; § 1901a BGB
    Totschlag durch das Verabreichen von Betäubungsmitteln (indirekte Sterbehilfe; Patientenverfügung); Körperverletzung (Gesundheitsschädigung durch Verabreichung von Betäubungsmitteln); Einwilligung (keine zwingende Sittenwidrigkeit bei anderweitig bestehendem ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 StGB, § 228 StGB, § 29 Abs 1 S 1 Nr 6 Buchst b BtMG

  • IWW

    § 223 Abs. 1 StGB, § ... 228 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, § 29 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b BtMG, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b BtMG, § 134, § 138 Abs. 1 BGB, § 630d BGB, § 13 BtMG, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BtMG

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Pflegerin spritzt Todkrankem mehr Morphin als ärztlich erlaubt - BGH zweifelt an Strafbarkeit

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Körperverletzung durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung bei Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Schmerzen bei einem Sterbenden

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verabreichung von Morphin, Körperverletzung, Rechtfertigung, Einwilligung, Sterbeprozess

  • rewis.io

    Rechtfertigung einer Körperverletzung durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung: Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem Sterbenden

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • bghst-wolterskluwer

    StGB §§ 223, 228; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b
    Morphingabe zur Schmerzbekämpfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtfertigung einer Körperverletzung durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung bei Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Schmerzen bei einem Sterbenden

  • datenbank.nwb.de

    Rechtfertigung einer Körperverletzung durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung: Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem Sterbenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Tod nach Überdosis Morphin im Altenpflegeheim

  • lto.de (Pressebericht, 01.10.2019)

    Mutmaßliche Einwilligung bei Schmerzmittelgabe: "Mitleidsspritze" durch Pflegerin kann erlaubt sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Schmerzen bei einem Sterbenden

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Von ärztlicher Verordnung abweichende BtM-Injektion durch Pflegekraft

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Widrigkeiten der Sittenwidrigkeitsformel des § 228 StGB

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 212, 223, 228 StGB; § 29 BtMG
    Indirekte Sterbehilfe kann auch ohne ärztliche Verordnung durch Einwilligung gerechtfertigt sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 64, 69
  • NJW 2019, 3253
  • NStZ 2020, 29
  • StV 2020, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17
    Ein zugleich vorliegender Verstoß gegen § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b BtMG steht dem nicht zwingend entgegen (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166).

    Er nimmt eine verfassungskonforme Auslegung vor (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12, BGHSt 58, 140, 144), wonach der Begriff der guten Sitten auf seinen Kern beschränkt werden muss (BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166, 176).

    aa) Insoweit ist im Allgemeinen zu prüfen, ob die Körperverletzung wegen des Gewichts des Rechtsgutsangriffs durch Verursachung der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung als sittenwidrig erscheint (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12, BGHSt 58, 140, 145 f.; Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166, 176 ff.).

    (1) Allerdings hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine dahin gehende Rechtsprechung anlässlich einer Entscheidung über die Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen bei verabredeten Schlägereien aufgegeben (BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166, 187).

    Diese Überlegungen bleiben trotz der Rechtsprechungsänderung zur Handhabung von § 228 StGB in der Fallgruppe der verabredeten Schlägereien (BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166, 187) für den Bereich der "indirekten Sterbehilfe' maßgebend.

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17
    Wer Betäubungsmittel verabreicht, hierdurch solche Wirkungen erzielt und dabei vorsätzlich handelt, verwirklicht den Tatbestand des § 223 Abs. 1 StGB (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 38), sofern dieser nicht bereits durch die Injektion als solche erfüllt wurde (Grauer, Strafrechtliche Grenzen der Palliativmedizin, 2006, S. 52).

    bb) Lässt sich die Sittenwidrigkeit der Tat vor diesem Hintergrund jedenfalls nicht sicher feststellen, scheidet die Annahme einer rechtswidrigen Körperverletzung aus, sofern die Handlung mit der erklärten oder mutmaßlichen Einwilligung des Patienten vorgenommen wird (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 41).

    Gleiches gilt dann auch für eine Körperverletzung, die durch einverständliches Verabreichen eines Betäubungsmittels verursacht wird (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 43).

    Selbst das Verabreichen "harter' Drogen reicht für sich genommen nicht zur Annahme von Sittenwidrigkeit aus (BGH aaO, BGHSt 49, 34, 44).

    Umgekehrt lässt sich aus dem Schutz von Universalrechtsgütern durch das Betäubungsmittelgesetz, auch wenn dadurch mittelbar der Schutz von Individualrechtsgütern bewirkt wird, nichts für die Beantwortung der Frage herleiten, ob eine Einwilligung des Geschädigten in die Verletzung seiner körperlichen Unversehrtheit wegen der Sittenwidrigkeit der Tat unbeachtlich ist (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 43).

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17
    Dabei wäre zu berücksichtigen gewesen, dass im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht des Patienten der Inhalt seines Willens aus seinen persönlichen Umständen, individuellen Interessen, Wünschen, Bedürfnissen und Wertvorstellungen zu ermitteln ist (Senat, Beschluss vom 25. März 1988 - 2 StR 93/88, BGHSt 35, 246, 149 f.; BGH, Urteil vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 263).

    Zudem ist bei der Gesamtwürdigung in den Blick zu nehmen, wie nahe der Patient dem Tode war (BGH, Urteil vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 263).

  • BGH, 25.03.1988 - 2 StR 93/88

    Mutmaßliche Einwilligung in ärztlichen Heileingriff

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17
    Ob für eine mutmaßliche Einwilligung als gewohnheitsrechtlich anerkannter, aber selbständiger Rechtfertigungsgrund (Senat, Beschluss vom 25. März 1988 - 2 StR 93/88, BGHSt 35, 246, 249) im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den guten Sitten bei Beachtung von Art. 103 Abs. 2 GG dasselbe gelten kann und gegebenenfalls - erst recht - gelten muss (Mitsch, ZJS 2012, 38, 41), kann offen bleiben.

    Dabei wäre zu berücksichtigen gewesen, dass im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht des Patienten der Inhalt seines Willens aus seinen persönlichen Umständen, individuellen Interessen, Wünschen, Bedürfnissen und Wertvorstellungen zu ermitteln ist (Senat, Beschluss vom 25. März 1988 - 2 StR 93/88, BGHSt 35, 246, 149 f.; BGH, Urteil vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 263).

  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 585/12

    Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17
    Er nimmt eine verfassungskonforme Auslegung vor (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12, BGHSt 58, 140, 144), wonach der Begriff der guten Sitten auf seinen Kern beschränkt werden muss (BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166, 176).

    aa) Insoweit ist im Allgemeinen zu prüfen, ob die Körperverletzung wegen des Gewichts des Rechtsgutsangriffs durch Verursachung der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung als sittenwidrig erscheint (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12, BGHSt 58, 140, 145 f.; Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, BGHSt 60, 166, 176 ff.).

  • BGH, 30.09.1955 - 2 StR 206/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17
    Dies gilt auch deshalb, weil das Unterlassen einer vom Patienten erwünschten Schmerzbekämpfung durch einen Garanten eine Körperverletzung sein kann (Senat, Urteil vom 30. September 1955 - 2 StR 206/55, BeckRS 1955, 31192233; Grauer, Strafrechtliche Grenzen der Palliativmedizin, 2006, S. 81 ff., 126 ff.; Ingelfinger in Anderheiden/Bardenheuer/Eckart, Ambulante Palliativmedizin als Bedingung einer ars moriendi, 2008, S. 97, 106).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 202/13

    Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17
    Sie wäre sogar bindend, wenn ihr konkrete und abschließend getroffene Entscheidungen entnommen werden könnten (BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 202/13, BGHZ 202, 226, 231; Beschluss vom 8. Februar 2017 - XII ZB 604/15, NJW 2017, 1737, 1738).
  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17
    Die Grundsätze der Rechtfertigung von Maßnahmen zur Ermöglichung eines schmerzfreien Todes sind aber nicht ausnahmslos auf Handlungen durch einen Arzt oder aufgrund ärztlicher Anordnung beschränkt (Senat, Urteil vom 25. Juni 2011 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191, 205 f.; Rissing-van Saan, ZIS 2011, 544, 550).
  • BGH, 08.02.2017 - XII ZB 604/15

    Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17
    Sie wäre sogar bindend, wenn ihr konkrete und abschließend getroffene Entscheidungen entnommen werden könnten (BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 202/13, BGHZ 202, 226, 231; Beschluss vom 8. Februar 2017 - XII ZB 604/15, NJW 2017, 1737, 1738).
  • BGH, 22.10.1969 - 3 StR 118/69

    Zwangsweise Verabreichung eines Beruhigungsmittels zur Abwendung einer Gefahr auf

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17
    Dies gilt etwa dann, wenn sie zu Rauschzuständen mit weiteren körperlichen Nebenwirkungen, zur Suchtbildung oder zu Entzugserscheinungen führen (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1969 - 3 StR 118/69, NJW 1970, 519).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97

    Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 612/87

    Voraussetzung der nicht geringen Menge bei der Zubereitung von Morphin

  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 525/57

    Einwilligung in ärztliche Heilbehandlung

  • BGH, 17.03.2020 - 3 StR 574/19

    Todesfolge ist Räuber auch bei Verzicht des Opfers auf Behandlungen zuzurechnen

    Geht dieser Wille dahin, lebenserhaltende Maßnahmen zu unterlassen und so das Sterben zu ermöglichen, so folgt daraus ein Abwehranspruch des Patienten gegen lebensverlängernde Maßnahmen (BGH, Urteil vom 2. April 2019 - VI ZR 13/18, BGHZ 221, 352 Rn. 19; vgl. auch Beschluss vom 30. Januar 2019 - 2 StR 325/17, NStZ 2020, 29 Rn. 32).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 434/19

    Körperverletzung (ärztlicher Heileingriff; Grundsätze der Rechtfertigung von

    Er kann nur durch wirksam erklärte oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten gerechtfertigt werden (st. Rspr.; Senat, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 StR 325/17, BGHSt 64, 69, 73 mwN).

    Ob von einer mutmaßlichen Einwilligung, die in Betracht kommt, wenn eine ausdrückliche Einwilligung aufgrund vorübergehender Einwilligungsunfähigkeit nicht oder nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, auszugehen ist, wäre jedoch durch Gesamtschau aller Umstände zu prüfen gewesen (vgl. auch Senat, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 StR 325/17, BGHSt 64, 69, 78).

    (1) Die Grundsätze der Rechtfertigung von Maßnahmen zur Ermöglichung eines schmerzfreien Todes sind nicht ausnahmslos auf Handlungen durch einen Arzt oder aufgrund ärztlicher Anordnung beschränkt (Senat, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 StR 325/17, BGHSt 64, 69, 78; Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191, 205 f.; Rissing-van Saan, ZIS 2011, 544, 550).

    Dies gilt auch deshalb, weil das Unterlassen einer vom Patienten erwünschten Schmerzbekämpfung durch einen Garanten eine Körperverletzung sein kann (Senat, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 StR 325/17, BGHSt 64, 69, 78 mwN; Urteil vom 30. September 1955 - 2 StR 206/55, BeckRS 1955, 31192233).

    (2) Beim Sterben eines unheilbar Kranken, dem unmittelbar vor dem Tod nur noch durch Schmerzbekämpfung geholfen werden kann, besteht eine besondere Ausnahmesituation (vgl. auch Senat, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 StR 325/17, BGHSt 64, 69, 79 mwN).

    Jedoch kann beim eigentlichen Sterbevorgang unmittelbar vor dem Tod auch die Schmerzbekämpfung mit allen verfügbaren und den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechenden Mitteln als vernünftig und deshalb dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechend anzusehen sein (Senat, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 StR 325/17, BGHSt 64, 69, 80 mwN).

    Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird sich mit Blick auf das Urteil des Senats vom 30. Januar 2019 (2 StR 325/17, BGHSt 64, 69 ff.) gegebenenfalls näher als bisher geschehen mit der Frage der Tatbestandsverwirklichung des § 223 Abs. 1 StGB und des § 29 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b) BtMG zu befassen haben.

  • LG Essen, 03.11.2021 - 22 Ks 8/21

    Oberarzt der Essener Uni-Klinik wegen Totschlags an einem Corona-Patienten

    Erforderlich ist dabei eine Gesamtwürdigung aller Umstände, die für den mutmaßlichen Patientenwillen von Bedeutung sein können (BGHSt 64, S. 69).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht