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   BGH, 07.12.1960 - 2 StR 325/60   

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BGH, 07.12.1960 - 2 StR 325/60 (https://dejure.org/1960,6658)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1960 - 2 StR 325/60 (https://dejure.org/1960,6658)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1960 - 2 StR 325/60 (https://dejure.org/1960,6658)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 07.12.1960 - 2 StR 325/60
    Die Revision hat die Sachrüge nicht näher begründet, sondern sich auf die "inzwischen bekannt gewordenen neuen Rechtssätze des Bundesgerichtshofes" bezogen, d.h. aber auf das Urteil des erkennenden Senates vom 25. Juli 1960 (BGHSt 15, 88 ff).

    Die strafbare Handlung des § 332 StGB besteht nicht, wie das Landgericht in Anlehnung an die in der Rechtsprechung vielfach mißverstandenen Ausführungen des Reichsgerichtes in den Urteilen RGSt 74, 251 und RGSt 77, 75 annimmt, darin, daß der Beamte infolge der angenommenen Vorteile innerlich belastet an seine Entscheidungen herangeht, sondern im Abschluß der Unrechtsvereinbarung selbst (BGHSt 15, 88, 97) [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60].

  • BGH, 05.05.1959 - 5 StR 61/59
    Auszug aus BGH, 07.12.1960 - 2 StR 325/60
    Sie bezieht sich dafür auf die - allerdings zu § 429 d Abs. 2 StPO ergangene - Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 13, 121.
  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 07.12.1960 - 2 StR 325/60
    Die strafbare Handlung des § 332 StGB besteht nicht, wie das Landgericht in Anlehnung an die in der Rechtsprechung vielfach mißverstandenen Ausführungen des Reichsgerichtes in den Urteilen RGSt 74, 251 und RGSt 77, 75 annimmt, darin, daß der Beamte infolge der angenommenen Vorteile innerlich belastet an seine Entscheidungen herangeht, sondern im Abschluß der Unrechtsvereinbarung selbst (BGHSt 15, 88, 97) [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60].
  • RG, 22.05.1906 - V 142/06

    Was ist in § 264 Abs. 3 St.P.O. unter "neu hervorgetretenen Umständen" zu

    Auszug aus BGH, 07.12.1960 - 2 StR 325/60
    Wenn dagegen das Gericht aus dem gleichbleibenden Sachverhalt andere Schlüsse als bei der Eröffnung des Hauptverfahrens zieht und dadurch zu anderen Feststellungen gelangt, so handelt es sich nicht um einen neu hervorgetretenen Umstand, sondern um eine veränderte Würdigung derselben Tatsachen (RGSt 39, 17, 18).
  • RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40

    1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren

    Auszug aus BGH, 07.12.1960 - 2 StR 325/60
    Die strafbare Handlung des § 332 StGB besteht nicht, wie das Landgericht in Anlehnung an die in der Rechtsprechung vielfach mißverstandenen Ausführungen des Reichsgerichtes in den Urteilen RGSt 74, 251 und RGSt 77, 75 annimmt, darin, daß der Beamte infolge der angenommenen Vorteile innerlich belastet an seine Entscheidungen herangeht, sondern im Abschluß der Unrechtsvereinbarung selbst (BGHSt 15, 88, 97) [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60].
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 27/18

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Behandlung neu

    Als neu hervorgetretene Umstände kommen dabei nur Tatsachen oder tatsächliche Verhältnisse in Betracht, die erst in der Hauptverhandlung zum Vorschein kommen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2003 - 2 StR 215/02, BGHSt 48, 183, 184; Urteil vom 7. Dezember 1960 - 2 StR 325/60, S. 3; RG, Urteil vom 22. Mai 1906 - V 142/06, RGSt 39, 17, 18).

    Dies gilt selbst dann, wenn das Gericht dadurch zu anderen Feststellungen gelangt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1960 - 2 StR 325/60, S. 3; RG, Urteil vom 22. Mai 1906 - V 142/06, RGSt 39, 17, 18; Urteil vom 7. Juli 1885 - IV 1640/85, RG Rspr 7, 474, 475; Urteil vom 8. März 1881 - Rep 292/81, RGSt 3, 402).

  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts -

    Daß es diese Voraussetzung nicht für gegeben angesehen hat, stellt keinen Ermessensmißbrauch dar (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1960 - 2 StR 325/60).
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