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   BGH, 09.01.2019 - 2 StR 33/18   

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https://dejure.org/2019,2546
BGH, 09.01.2019 - 2 StR 33/18 (https://dejure.org/2019,2546)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2019 - 2 StR 33/18 (https://dejure.org/2019,2546)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - 2 StR 33/18 (https://dejure.org/2019,2546)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wertung der Weiterfahrt nach dem Halt an der Kreuzung neben der Fahrt bis dorthin als selbständige Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Wertung der Weiterfahrt nach dem Halt an der Kreuzung neben der Fahrt bis dorthin als selbständige Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1 ; StPO § 154 Abs. 2
    Wertung der Weiterfahrt nach dem Halt an der Kreuzung neben der Fahrt bis dorthin als selbständige Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03

    Tatmehrheit / Tateinheit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerstraftat; kurze

    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 2 StR 33/18
    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze 1Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, BeckRS 2003, 10527).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 109/21

    Teileinstellung

    Angesichts des engen zeitlichen Zusammenhangs der diesen Taten zugrundeliegenden Fahrten mit einer vorhergehenden Nutzung des Kraftfahrzeuges (Fälle II.3. Nrn. 1, 3, 6, 10, 17, 21, 24, 30, 32, 34, 41, 45, 47, 50, 52, 54, 56, 59, 62, 66, 68, 70, 76, 78) ist aufgrund der getroffenen Feststellungen nicht auszuschließen, dass es sich jeweils um dieselbe Straftat handelt (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, DAR 2004, 229 f.; vom 9. Januar 2019 - 2 StR 33/18, juris Rn. 5; vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 20 f.).
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