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   BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57   

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BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57 (https://dejure.org/1957,290)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1957 - 2 StR 330/57 (https://dejure.org/1957,290)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1957 - 2 StR 330/57 (https://dejure.org/1957,290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 15
  • NJW 1958, 189
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 277/51
    Auszug aus BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57
    Der BGH ist dem gefolgt (BGHSt 1, 278, 280).
  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 503/51
    Auszug aus BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57
    Die eine abweichende Meinung vertretende Entscheidung des früheren 3, Strafsenats vom 7. Juni 1951 - 3 StR 282/51 - (MDR 1951, 657) bindet nicht, da dieser Senat nicht mehr besteht, Das Urteil des 1. Ferienstrafsenats in BGHSt 1, 280 (MDR 1951, 657) berichtet nur über die Rechtsprechung ohne selbst Stellung hierzu zu nehmen.
  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 282/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57
    Die eine abweichende Meinung vertretende Entscheidung des früheren 3, Strafsenats vom 7. Juni 1951 - 3 StR 282/51 - (MDR 1951, 657) bindet nicht, da dieser Senat nicht mehr besteht, Das Urteil des 1. Ferienstrafsenats in BGHSt 1, 280 (MDR 1951, 657) berichtet nur über die Rechtsprechung ohne selbst Stellung hierzu zu nehmen.
  • RG, 18.02.1926 - II 297/25

    1. Sind Zuwiderhandlungen gegen das BranntwMonG. nach dem Deutsch-Polnischen

    Auszug aus BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57
    Eine solche liegt vor, wenn mehrere Strafgesetze denselben Tatbestand aufstellen und sich nur dadurch unterscheiden, daß das eine Gesetz ein Begriffsmerkmal oder mehrere in engerer Begrenzung oder besonderer Gestaltung enthält; die eine Straftat muß eine, wenn nicht notwendige, so doch regelmäßige Erscheinungsform der anderen sein (RGSt 60, 117, 122).
  • RG, 22.05.1908 - IV 325/08

    Setzt der Tatbestand des vollendeten Verbrechens der Abtreibung voraus, daß die

    Auszug aus BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57
    Das Reichsgericht hat zwar früher eine vollendete Abtreibung verneint, wenn vor oder mit der Tötung der Leibesfrucht auch das Leben der Schwangeren endet (RGSt 41, 328).
  • RG, 11.05.1933 - II 125/33

    Gehört zum Tatbestand der Abtreibung nach § 218 StGB., daß die Schwangere die

    Auszug aus BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57
    Seine Begründung, das Leben der Mutter sei eine notwendige Voraussetzung des Tatbestandes der Abtreibung, hat es jedoch später aufgegeben und darauf hingewiesen, daß § 218 StGB die Leibesfrucht als Keim der in ihr sich entwickelnden Persönlichkeit schützt (RGSt 67, 206).
  • LG Frankfurt/Main, 19.08.1965 - 4 Ks 2/63

    1. Auschwitz-Prozess

    Rachsucht ist ein Beweggrund, der nach gesundem Empfinden als sittlich verachtenswert anzusehen ist (vgl. Schönke-Schröder Anm.11 zu § 211 StGB; BGH in NJW 1958, 189).
  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Nun kann Rachsucht, was zunächst sie betrifft, ein niedriger Beweggrund sein (BGH NJW 1958, 189); sie muß es nicht (BGH, Urt. vom 31. Oktober 1967 - 5 StR 399/67; Urt. vom 27. August 1968 - 5 StR 180/68).
  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Maßgebend für die Beurteilung sind die Rechtsgüter, gegen die sich der Angriff des Täters richtet, und die Tatbestände, die das Gesetz zu ihrem Schutz aufstellt (BGHSt 11, 15, 17; 28, 11, 15).

    Die Verletzung des durch den einen Straftatbestand geschützten Rechtsguts muß eine - wenn nicht notwendige, so doch regelmäßige - Erscheinungsform des anderen Tatbestandes sein (RGSt 60, 117, 122; BGHSt 11, 15, 17; 25, 373).

  • BGH, 07.08.2001 - 1 StR 470/00

    Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl und Sachbeschädigung; Untypische Begleittat;

    Der Beurteilung sind die Rechtsgüter zugrunde zu legen, die der Täter angegriffen hat, weiter die Tatbestände, die der Gesetzgeber zu deren Schutz aufgestellt hat (BGHSt 11, 15, 17; 28, 11, 15; Tröndle/ Fischer, StGB 50. Aufl. vor § 52 Rdn. 17).
  • BGH, 14.01.2015 - 4 StR 532/14

    Mord (Ermöglichungsabsicht; Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch)

    Die vom Landgericht rechtsfehlerfrei angenommene Tateinheit zwischen § 211 und § 218 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1957 - 2 StR 330/57, BGHSt 11, 15, 16 f.; Beschluss vom 3. Januar 1996 - 3 StR 588/95, NStZ 1996, 276) stellt die Absicht zur Ermöglichung einer "anderen Straftat" nicht in Frage (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 500/90, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 22; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 158/02, NStZ 2003, 371).
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95

    Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz

    Der Schwangerschaftsabbruch kann in der vorsätzlichen Tötung der Schwangeren bestehen (vgl. BGHSt 11, 15; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 218 Rdn. 5; Lackner StGB 21. Aufl. § 218 Rdn. 6).

    Die frühere Rechtsprechung zu dieser Frage (vgl. BGHSt 11, 15; 28, 11, 15 ff.) hat auch nach der Neuregelung der Strafbarkeit wegen Schwangerschaftsabbruchs Gültigkeit (vgl. Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 218 Rdn. 59; Lackner aaO. § 218 Rdn. 21).

  • BGH, 21.04.1978 - 2 StR 686/77

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kinde sowie wegen vollendeter und versuchter

    Während der Bundesgerichtshof bisher Tateinheit zwischen fahrlässiger Tötung und Abtreibung (vgl. BGHSt 1, 278; 1, 280), zwischen versuchter Abtreibung und vollendeter Körperverletzung (BGH bei Dallinger MDR 1971, 895), zwischen einer über den Eingriff hinausgehenden Körperverletzung und der Abtreibung (BGH GA 1966, 339) sowie zwischen sonstigen Tötungsdelikten und Abtreibung (BGHSt 11, 15) für möglich gehalten hat, hat er Gesetzeseinheit zwischen der vollendeten Fremdabtreibung und Körperverletzungsdelikten angenommen (BGHSt 10, 312, für schwere Körperverletzung nach § 224 StGB; BGHSt 15, 345 für Körperverletzung mit Todesfolge nach § 226 StGB).

    Dafür, ob Gesetzeseinheit vorliegt, sind maßgebend die Rechtsgüter, gegen die sich der Angriff richtet, die Tatbestände, die das Gesetz zu ihrem Schütze aufstellt (BGHSt 11, 15, 17), und deren Unrechtsgehalt.

  • BGH, 10.05.1983 - 1 StR 98/83

    Wertzeichenfälschung - Betrug - Tateinheit - Gesetzeseinheit

    Maßgebend für die Beurteilung sind die Rechtsgüter, gegen die sich der Angriff des Täters richtet, und die Tatbestände, die das Gesetz zu ihrem Schutz aufstellt (BGHSt 11, 15 [17]; BGHSt 28, 11 [15]).

    Die Verletzung des durch den einen Straftatbestand geschützten Rechtsguts muß eine - wenn nicht notwendige, so doch regelmäßige - Erscheinungsform der Verwirklichung des anderen Tatbestands sein (RGSt 60, 117 [122] m.w.N.; BGHSt 11, 15 [17]; 25, 373).

  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Der frühere 3. Strafsenat, von dem die der Rechtsansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts entgegenstehende Entscheidung stammt, ist zwar bereits im Jahre 1956 als Revisionssenat aufgelöst worden (vgl. BGHSt 11, 15, 17 [BGH 04.10.1957 - 2 StR 330/57]; 17, 362 [BGH 12.07.1962 - 1 StR 282/62]; 20, 77, 79, 81) [BGH 27.10.1964 - 1 StR 358/64].

    Er ist - anders als das vorlegende Gericht - durch die abweichende Entscheidung des früheren 3. Senats nicht gebunden (BGHSt 11, 15, 17 [BGH 04.10.1957 - 2 StR 330/57]; 20, 77, 79, 81 [BGH 27.10.1964 - 1 StR 358/64]; vgl. auch Kleinknecht a.a.O.).

  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger

    Es genügt, daß der von feindlichem Willen beseelte Täter (BGHSt 9, 385, 390) [BGH 22.09.1956 - GSSt - 1/56] im Augenblick der Tat die Umstände, die diese - von ihm geschaffene oder zufällig vorhandene - Lage des Opfers ausmachen, erkennt und daß er das Ausnutzen dieser Tatsachen in seine Vorstellung aufnimmt (BGHSt 6, 120; 11, 139, 144. In der vom Schwurgericht angeführten Entscheidung NJW 1958, 189 Nr. 15 hat der BGH sowohl Heimtücke wie niedrige Beweggründe bejaht).
  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 311/00

    Zu den nötigen Feststellungen bei der Annahme von niedrigen Beweggründen; Mord;

  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 41/64

    Unanwendbarkeit der Echtheitsvermutung auf eine mit Zusatz über die

  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74

    Gesetzeseinheit zwischen Autostraßenraub und dem Versuch des Raubes oder der

  • BGH, 25.10.1983 - 1 StR 636/83

    Wut über das eventuelle Verlieren des Sorgerechts für ein Kind als niedriger

  • BGH, 13.10.1970 - 1 StR 430/70

    Erneute Belehrung eines Zeugen bei weiterer Vernehmung im Rahmen einer

  • BGH, 31.10.1967 - 5 StR 399/67

    Befreiung eines Hauptgeschworenen - Heranziehung eines Ergänzungsgeschworenen -

  • BGH, 11.12.1959 - 4 StR 492/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.03.1960 - 4 StR 72/60

    Verletzung der Pflicht zur Vernehmung einer Zeugin durch das Gericht - Förmlicher

  • LG Köln, 19.07.2017 - 321 Ks 2/17
  • BGH, 28.06.1966 - 1 StR 142/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Anforderungen an

  • BGH, 11.02.1969 - 1 StR 553/68

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Tatrichter - Behandlung mit Librium -

  • BGH, 27.02.1963 - 2 StR 18/63

    Rechtsmittel

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