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   BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06   

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https://dejure.org/2006,3962
BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06 (https://dejure.org/2006,3962)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2006 - 2 StR 334/06 (https://dejure.org/2006,3962)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 2 StR 334/06 (https://dejure.org/2006,3962)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 252 StPO; § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 238 Abs. 2 StPO
    Zeugnisverweigerungsrecht; umfassendes Verwertungsverbot (Aussage gegenüber Sachverständigem; Zusatztatsache); Entscheidung des Gerichts (Zwischenrechtsbehelf; Rüge; Beschluss; keine Präklusion durch Widerspruchslösung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen; Geltendmachung einer Verfahrensrüge im Rahmen einer Revision; Bestehen eines Verlesungsverbotes und Verwertungsverbotes; Vernehmung eines früheren ...

  • Judicialis

    StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 238 Abs. 2; ; StPO § 252; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 252
    Keine "Widerspruchspflicht" bei § 252 StPO; Unverwertbarkeit von Aussagen des Zeugen gegenüber einem Sachverständigen im Sorgerechtsverfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 252
    Keine "Widerspruchspflicht" bei § 252 StPO ; Unverwertbarkeit von Aussagen des Zeugen gegenüber einem Sachverständigen im Sorgerechtsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwertbarkeit von Angehörigenangaben im Sorgerechtsverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 353
  • StV 2007, 68
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Auszug aus BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06
    Darin liegt ein Verstoß gegen § 252 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGHSt 46, 189; 36, 384).

    § 252 StPO enthält nicht nur ein Verlesungs-, sondern ein Verwertungsverbot, das nach der berechtigten Zeugnisverweigerung auch jede andere Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage, insbesondere die Vernehmung von Verhörspersonen, ausschließt (vgl. BGHSt 46, 189, 192; 45, 203, 205 jew. m.w.N.).

    Mitteilungen eines gemäß § 52 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen gegenüber einem Sachverständigen über Zusatztatsachen, zu denen regelmäßig auch die Tatschilderung eines auf seine Glaubwürdigkeit zu begutachtenden Zeugen gehört, stehen einer Aussage im Sinne des § 252 StPO gleich (BGHSt 46, 189, 192).

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung der Sachverständigen als Zeugin in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 46, 189, 192 f. m.w.N.).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06
    Auch eine Präklusion der Rüge wegen Verzichts auf den in § 238 Abs. 2 StPO vorgesehenen Zwischenrechtsbehelf scheidet bei Eingriffen in die Entscheidungsfreiheit eines Zeugen aus (vgl. BGHSt 45, 203, 205 m.w.N.; Ranft NJW 2001, 1305, 1306).

    Im Übrigen kann aufgrund der umfassend erhobenen Sachrüge der Inhalt des Urteils, das sich ebenfalls zur Verwertung der Angaben des Zeugen D. äußert, ergänzend berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 45, 203, 204 f. m.w.N).

    § 252 StPO enthält nicht nur ein Verlesungs-, sondern ein Verwertungsverbot, das nach der berechtigten Zeugnisverweigerung auch jede andere Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage, insbesondere die Vernehmung von Verhörspersonen, ausschließt (vgl. BGHSt 46, 189, 192; 45, 203, 205 jew. m.w.N.).

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06
    Darin liegt ein Verstoß gegen § 252 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGHSt 46, 189; 36, 384).

    Dies gilt auch dann, wenn der oder die Sachverständige außerhalb des anhängigen Strafverfahrens, etwa in einem Zivilrechtsstreit oder auch in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig geworden ist (vgl. BGHSt 17, 324, 327 f.; 36, 384, 387 f.; BGH NStZ 1998, 629, jew. m.w.N.).

  • BGH, 02.05.1962 - 2 StR 132/62

    Einschränkung des Urkundenbeweises durch Ausschluss der Protokollverlesung -

    Auszug aus BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06
    Dies gilt auch dann, wenn der oder die Sachverständige außerhalb des anhängigen Strafverfahrens, etwa in einem Zivilrechtsstreit oder auch in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig geworden ist (vgl. BGHSt 17, 324, 327 f.; 36, 384, 387 f.; BGH NStZ 1998, 629, jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06
    Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise die Vernehmung der Richter zulässt, die an der früheren Vernehmung mitgewirkt haben (BGHSt 2, 99; 27, 231), kann diese Ausnahme auf die Befragung durch die Sachverständige, die einer richterlichen Vernehmung nicht gleichgesetzt werden kann, keine Anwendung finden (BGHSt 13, 1, 4).
  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77

    Auswirkungen des erst nach der richterlichen Vernehmung erworbenen

    Auszug aus BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06
    Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise die Vernehmung der Richter zulässt, die an der früheren Vernehmung mitgewirkt haben (BGHSt 2, 99; 27, 231), kann diese Ausnahme auf die Befragung durch die Sachverständige, die einer richterlichen Vernehmung nicht gleichgesetzt werden kann, keine Anwendung finden (BGHSt 13, 1, 4).
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06
    Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise die Vernehmung der Richter zulässt, die an der früheren Vernehmung mitgewirkt haben (BGHSt 2, 99; 27, 231), kann diese Ausnahme auf die Befragung durch die Sachverständige, die einer richterlichen Vernehmung nicht gleichgesetzt werden kann, keine Anwendung finden (BGHSt 13, 1, 4).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2013 - 53 Ss OWi 58/13

    Atemalkoholkontrolle, Belehrung, Freiwilligkeit, Mitwirkung

    Beanstandet die Rechtsbeschwerde, das Gericht habe gegen ein Beweisverwertungsverbot verstoßen, bedarf es dazu allerdings der Erhebung einer Verfahrensrüge (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2010, Az.: 2 Ss 65/09; Beschluss vom 2. Dezember 2010, Az.: 2 Ss (OWi) 131 B/10; BGH StV 2007, 68; OLG Rostock, Beschluss vom 16. November 2009, Az.: 2 SsOWi 257/09 I 188/09, zitiert nach juris; OLG Saarbrücken VRS 118, 268; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. März 2010, Az.: 2 (9) Ss 18/10, zitiert nach juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Februar 2010, Az.: 3 SsOWi 206/10, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. November 2009, Az.: 3 SsOWi 856/09; Beschluss vom 22. Dezember 2009, Az.: 1 SsOWi 960/09, beide zitiert nach juris).
  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 606/09

    Erforderlicher Zwischenrechtsbehelf für die Geltendmachung der Verletzung eines

    Der Zwischenrechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO war auch nicht deshalb entbehrlich, weil der Angeklagte einen Verstoß gegen § 252 StPO selbst dann rügen kann, wenn er oder sein Verteidiger der Verwertung nicht widersprochen hat oder sie die Beanstandung nach § 238 Abs. 2 StPO nicht erhoben haben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 205; Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 2 StR 334/06, StV 2007, 68).
  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben;

    a) Bei einer Aussageverweigerung gemäß § 52 StPO können als Auskunftspersonen zu früheren Angaben, die der die Aussage verweigernde Zeuge in amtlichem Rahmen zum Verfahrensgegenstand gemacht hatte, grundsätzlich nur Richter gehört werden (vgl. zuletzt zusammenfassend BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 2 StR 334/06 m. zahlr. N.), es sei denn, es hat sich dabei um "spontane" Angaben gehandelt (vgl. zusammenfassend BGH StV 1998, 360, 361 m.w.N.; vgl. auch Diemer in KK 5. Aufl. § 252 Rdn. 20).
  • KG, 10.02.2014 - 2 Ws 596/13

    Verhältnis von Bundes- und Landesrecht beim Vollzug der Sicherungsverwahrung

    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser insoweit nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 63).
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