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   BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16   

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https://dejure.org/2016,52182
BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16 (https://dejure.org/2016,52182)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2016 - 2 StR 338/16 (https://dejure.org/2016,52182)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 338/16 (https://dejure.org/2016,52182)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 50 StGB
    Strafzumessung (Strafzumessung bei Mittätern: gerechtes Verhältnis der Strafen zueinander; Annahme eines minderschweren Falls: Verhältnis von allgemeinen und typisierten Milderungsgründen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 250 Abs. 3 StGB, §§ 46b, 49 StGB, § 154 StPO, § 49 StGB, § 46b StGB, 49 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Eingriff des Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung bzgl. des schweren Raubs; Darlegung gewichtiger Strafmilderungsgründe; Gewichtung der einzelnen Milderungsgründe im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen

  • rewis.io

    Berücksichtigung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingriff des Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung bzgl. des schweren Raubs; Darlegung gewichtiger Strafmilderungsgründe; Gewichtung der einzelnen Milderungsgründe im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen

  • rechtsportal.de

    StGB § 46b; StGB § 49 ; StGB § 250 Abs. 3
    Eingriff des Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung bzgl. des schweren Raubs; Darlegung gewichtiger Strafmilderungsgründe; Gewichtung der einzelnen Milderungsgründe im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die Frage eines minder schweren Falles

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 447 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 457/89

    Berücksichtigung von Umständen für eine Milderung des Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16
    In den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, ist bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 7; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, NStZ 1987, 72; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336; Fischer, StGB 63. Aufl., § 50 Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs;

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16
    Bei der dabei gebotenen Gesamtwürdigung obliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, welches Gewicht er den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimisst; seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar (Senat, Urteil vom 29. August 2001 - 2 StR 276/01, StV 2002, 20).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16
    In den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, ist bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 7; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, NStZ 1987, 72; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336; Fischer, StGB 63. Aufl., § 50 Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 106/10

    Strafzumessung; Totschlag in einem minder schweren Fall (allgemeine

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16
    In den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, ist bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 7; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, NStZ 1987, 72; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336; Fischer, StGB 63. Aufl., § 50 Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97

    Flucht vor Wachleuten - § 127 StPO, Schußwaffengebrauch, Mißverhältnis

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16
    Der Gesichtspunkt, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten, darf zwar nicht völlig außer Betracht bleiben (BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 297/97, StV 1998, 481; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 46 Rn. 23).
  • BGH, 21.11.2007 - 2 StR 449/07

    Totschlag (minder schwerer Fall); Strafzumessung (vertypte Milderungsgründe;

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16
    In den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, ist bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 7; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, NStZ 1987, 72; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336; Fischer, StGB 63. Aufl., § 50 Rn. 3 f. mwN).
  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 4 RVs 80/17

    Bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt; Geringwertigkeit; Diebstahl;

    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. nur BGH, Urt. v. 14.12.2016 - 2 StR 338/16 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 21.03.2017 - 4 RVs 18/17 - juris).
  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als

    Bei der dabei gebotenen Gesamtwürdigung obliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts, welches Gewicht es den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimisst; seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar (vgl. für das Vorliegen minder schwerer Fälle: BGH, Urteile vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16; vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 338/16 und vom 29. August 2001 - 2 StR 276/01, StV 2002, 20).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 47/17

    Strafzumessung (Annahme eines minderschweren Falls: revisionsrechtliche

    Bei der dabei gebotenen Gesamtwürdigung obliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, welches Gewicht er den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimisst; seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 338/16).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16

    Strafzumessung (ausnahmsweise Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft;

    Bei der dabei gebotenen Gesamtwürdigung obliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts, welches Gewicht es den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimisst; seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar (vgl. BGH, Urteile vom 29. August 2001 - 2 StR 276/01, StV 2002, 20; vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 338/16).
  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17

    Berufungsbeschränkung; Rechtsmittelbeschränkung; Wirksamkeit; Strafzumessung;

    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. nur: BGH, Urt. v. 14.12.2016 - 2 StR 338/16 - juris).
  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 274/18

    Revisibilität der Strafzumessung (Annahme eines minder schweren Falles)

    Bei der dabei gebotenen Gesamtwürdigung obliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts, welches Gewicht es den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimisst; seine Wertung ist vom Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar (vgl. BGH, Urteile vom 29. August 2001 - 2 StR 276/01, StV 2002, 20; vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 338/16, Rn. 8).
  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 492/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: schwerer Bandendiebstahl, Gesamtwürdigung)

    Durch das Revisionsgericht nur begrenzt nachprüfbar ist somit auch die Wertung, welches Gewicht das Tatgericht bei Annahme oder Verneinung eines minder schweren Falles im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 5 StR 645/92 Rn. 14) den einzelnen Milderungsgründen im Verhältnis zu den Erschwerungsgründen beimisst (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 338/16 Rn. 8; Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16 Rn. 32 mwN; Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14 Rn. 14, NStZ-RR 2016, 110 mwN; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 4 StR 545/05 Rn. 6).
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