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   BGH, 23.06.2010 - 2 StR 35/10   

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BGH, 23.06.2010 - 2 StR 35/10 (https://dejure.org/2010,9229)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2010 - 2 StR 35/10 (https://dejure.org/2010,9229)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10 (https://dejure.org/2010,9229)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 261 StPO
    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Beweiswürdigung; Gesamtdarstellung); gemeinschaftlich begangene versuchte räuberische Erpressung; (versuchte) Brandstiftung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO
    Strafurteil: Anforderungen an die Vollständigkeit der Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit von Gefälligkeitsaussagen der Mitglieder eines Rockerclubs zugunsten anderer Mitglieder; Höhe der Anforderung an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit

  • rewis.io

    Strafurteil: Anforderungen an die Vollständigkeit der Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Strafurteil: Anforderungen an die Vollständigkeit der Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit von Gefälligkeitsaussagen der Mitglieder eines Rockerclubs zugunsten anderer Mitglieder; Höhe der Anforderung an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20

    Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit

    Eine solche exzessive Erörterung überstiege die Möglichkeiten und Ressourcen der Gerichte, ohne dass jemals absolute Vollständigkeit erreicht werden könnte (s. BGH, Urteil vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10, StraFo 2010, 426); sie ist daher von Rechts wegen nicht zu verlangen.

    Eine revisionsrechtlich beachtliche Lücke liegt vielmehr erst vor, wenn eine wesentliche Feststellung überhaupt nicht erörtert oder ein aus den Urteilsgründen ersichtliches bedeutsames Beweisergebnis übergangen wird (s. BGH, Urteile vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10, aaO; vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55; vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15, juris Rn. 18; KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 13).

  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 332/11

    Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium (wirksame Bezugnahme; Abbildung;

    Aus einzelnen denkbaren oder tatsächlichen Lücken in der ausdrücklichen Erörterung kann nicht abgeleitet werden, der Tatrichter habe nach den sonstigen Urteilsfeststellungen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (Senat, Urteil vom 23. Juni 2010, 2 StR 35/10; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010, 4 StR 285/10).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 223/16

    Erpressung (Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung: von der Rechtsordnung

    Insoweit hat das Landgericht auch nicht seine Darlegungspflicht verletzt, denn eine Beweiswürdigung kann ihrer Natur nach nicht erschöpfend in dem Sinne sein, dass alle irgendwie denkbaren Gesichtspunkte und Würdigungsvarianten ausdrücklich abgehandelt werden (BGH, Urteile vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10, StraFo 2010, 386 und vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10, NStZ-RR 2011, 50).
  • KG, 03.05.2013 - 121 Ss 69/13

    Drohung mit Haarabschneiden; doppelte Milderung bei Nichtanwendung des

    Die Urteilsgründe müssen deutlich machen, dass der Tatrichter nahe liegende wesentliche Beweistatsachen nicht übersehen oder unzutreffend gewertet hat (vgl. für ein freisprechendes Urteil BGH StraFo 2010, 426).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins;

    Aus einzelnen denkbaren oder tatsächlichen Lücken in der ausdrücklichen Erörterung kann nicht abgeleitet werden, der Tatrichter habe nach den sonstigen Urteilsfeststellungen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteil vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10).
  • OLG Jena, 16.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Nichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen; Natürliche Handlungseinheit und

    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen hat das Tatgericht gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO nach Mitteilung des Tatvorwurfs grundsätzlich zunächst in einer geschlossenen Darstellung die in der Hauptverhandlung getroffenen und für erwiesen erachteten Feststellungen zusammenhängend mitzuteilen (vgl. etwa BGH, Urteil v. 23.06.2010, 2 StR 35/10, bei juris), bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen es die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht hat treffen können (BGH wistra 2004, 105, 109).
  • OLG Jena, 25.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Anforderungen an die Gründe eines Strafurteils; Rechtsfolgen der bloßen

    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen hat das Tatgericht gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO nach Mitteilung des Tatvorwurfs grundsätzlich zunächst in einer geschlossenen Darstellung die in der Hauptverhandlung getroffenen und für erwiesen erachteten Feststellungen zusammenhängend mitzuteilen (vgl. etwa BGH, Urteil v. 23.06.2010, 2 StR 35/10, bei juris), bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen es die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht hat treffen können (BGH wistra 2004, 105, 109).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22

    Ungenügende Beweiswürdigung des Gerichts bei fahrlässigem Überholen; Nachweis der

    Das bedeutet zwar nicht, dass in den Urteilsgründen stets in allen Einzelheiten darzulegen ist, auf welche Weise der Richter zu bestimmten Feststellungen gelangt ist (BGH NStZ 2009, 403; NStZ-RR 2010, 247) oder dass alle nur irgendwie denkbaren Gesichtspunkte abgehandelt werden müssten (BGH StraFo 2010, 426).
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Volltextveröffentlichungen (7)

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