Rechtsprechung
BGH, 22.04.2015 - 2 StR 351/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Strafbarkeit wegen schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 232; StGB § 233
Anforderungen an eine Strafbarkeit wegen schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03
Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo; …
Auszug aus BGH, 22.04.2015 - 2 StR 351/14
Dies ist etwa der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2004, 238; 2005, 147, NJW 2006, 925, 928).Aus den Urteilsgründen muss sich schließlich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.;… vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238).
- BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
Auszug aus BGH, 22.04.2015 - 2 StR 351/14
In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe zudem erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13 und 14). - BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei …
Auszug aus BGH, 22.04.2015 - 2 StR 351/14
Aus den Urteilsgründen muss sich schließlich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.;… vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238).
- BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87
Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür …
Auszug aus BGH, 22.04.2015 - 2 StR 351/14
In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe zudem erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13 und 14). - BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig
Auszug aus BGH, 22.04.2015 - 2 StR 351/14
Dies ist etwa der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2004, 238; 2005, 147, NJW 2006, 925, 928). - BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung …
Auszug aus BGH, 22.04.2015 - 2 StR 351/14
Aus den Urteilsgründen muss sich schließlich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238). - BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96
Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene …
Auszug aus BGH, 22.04.2015 - 2 StR 351/14
Aus den Urteilsgründen muss sich schließlich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238). - BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97
Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten - …
Auszug aus BGH, 22.04.2015 - 2 StR 351/14
In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe zudem erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13 und 14).
- BGH, 04.04.2017 - 2 StR 409/16
Anklageschrift (erforderliche Konkretisierung der verfahrensgegenständlichen Tat: …
Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. Senat, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 351/14). - BGH, 25.04.2018 - 2 StR 194/17
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Beweiswürdigung in Fällen von …
Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. Senat, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 351/14). - BGH, 20.04.2017 - 2 StR 346/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen bei …
Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. Senat, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 351/14). - BGH, 22.06.2017 - 4 StR 1/17
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung der Glaubhaftigkeit …
Bei einer solchen Beweissituation muss sich der Tatrichter bewusst sein, dass die Aussage dieses Zeugen einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen ist, zumal der Angeklagte in solchen Fällen wenig Verteidigungsmöglichkeiten durch eigene Äußerungen zur Sachlage besitzt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 351/14, Rn. 10; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, StV 2017, 367, 368 jeweils mwN).