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   BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18   

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https://dejure.org/2020,9102
BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18 (https://dejure.org/2020,9102)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2020 - 2 StR 352/18 (https://dejure.org/2020,9102)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18 (https://dejure.org/2020,9102)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 100a StPO; § 7 Abs. 4 Nr. 2 G10-Gesetz; § 261 StPO, § 267 StPO
    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten); Telekommunikationsüberwachung (kein Beweisverwertungsverbot bei nachträglichem Entfallen einer Katalogstraftat nach G10-Gesetz); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, § 100a StPO, § 249 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten i.R.d. Beweiswürdigung zur Feststellung der Täterschaft der Angreifer auf Personen im Gemeindehaus wegen gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Strafurteil wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die Darlegung der Ergebnisse von molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen und der Würdigung von belastenden Aussagen eines Mitangeklagten; Zulässigkeit der Verwertung von nach dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten i.R.d. Beweiswürdigung zur Feststellung der Täterschaft der Angreifer auf Personen im Gemeindehaus wegen gefährlicher Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
    Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten i.R.d. Beweiswürdigung zur Feststellung der Täterschaft der Angreifer auf Personen im Gemeindehaus wegen gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Datenübermittlung nach dem G10-Gesetz: Beweisverwertungsverbot?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 805
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung bei maßgeblichen, belastenden Angaben eines

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18
    Hängt die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters ab, so muss der Tatrichter die für die Richtigkeit der Angaben des einzigen Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkte umfassend prüfen, würdigen und dies im Urteil deutlich machen (BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52, 53).

    Das Landgericht hat auch zutreffend erkannt und berücksichtigt, dass erhöhte Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung zu stellen sind, wenn die belastenden Angaben nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2010 - 2 StR 377/10, StV 2011, 270, 271 und vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52, 53).

  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18
    (a) Die zur richterlichen Überzeugung erforderliche persönliche Gewissheit des Richters von der Täterschaft eines Angeklagten setzt objektive Grundlagen voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26).
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18
    In Fällen eindeutiger Einzelspuren, die keine Besonderheiten in der forensischen Fragestellung aufweisen, genügt das Tatgericht diesen Darlegungsanforderungen regelmäßig bereits mit der Mitteilung des Gutachtenergebnisses in Form der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage in numerischer Form, da es sich bei Untersuchungen derartiger Einzelspuren mittlerweile um standardisierte Verfahren handelt (BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, juris Rn. 10, NJW 2018, 3192, 3193; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19).
  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18
    Dies ist in den Urteilsgründen in einer dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung entsprechenden Weise darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15; Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149 f.).
  • BGH, 17.12.1982 - 3 StR 453/82

    Beweiswürdigung - Anforderungen - Tatrichter - Begründungpflicht des Tatgerichts

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18
    Die umfassende Darlegung einer bestimmten, einen Angeklagten belastenden Aussage und deren erschöpfende Würdigung sind danach geboten, wenn sich deren Erörterung mit Blick auf die Täterschaft eines Angeklagten als entscheidender Gesichtspunkt aufdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133).
  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen in

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16, juris Rn. 11; Beschluss vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, juris Rn. 10, NStZ 2017, 723, 724; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, juris Rn. 15 ff., NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19; Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 10.04.2019 - 2 StR 338/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18
    Die Beweiswürdigung des angefochtenen Urteils hält - auch eingedenk des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsumfangs (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 10. April 2019 - 2 StR 338/18, NStZ 2019, 691; BGH, Urteil vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47, 48) - sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 434/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18
    Die umfassende Darlegung einer bestimmten, einen Angeklagten belastenden Aussage und deren erschöpfende Würdigung sind danach geboten, wenn sich deren Erörterung mit Blick auf die Täterschaft eines Angeklagten als entscheidender Gesichtspunkt aufdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133).
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18
    Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Landgericht davon ausgegangen, dass für den den Schuldspruch tragenden Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung in der Variante der gemeinschaftlichen Begehungsweise (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) eine eigenhändige Mitwirkung jedes einzelnen Täters an den Körperverletzungshandlungen nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572, 573; BeckOK-StGB/Eschelbach, 44. Ed., § 224 Rn. 38).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16, juris Rn. 11; Beschluss vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, juris Rn. 10, NStZ 2017, 723, 724; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, juris Rn. 15 ff., NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19; Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 341/19

    Urteilsgründe (Darstellung des Gutachtenergebnisses der molekulargenetischen

  • BGH, 31.05.2017 - 5 StR 149/17

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Sachverständigengutachten;

  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

  • BGH, 20.10.2010 - 2 StR 377/10

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darstellung der Ergebnisse

  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 419/19

    Anforderungen an die Darstellung der Gutachtenergebnisse zu DNA-Mischspuren

  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden

  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Erhöhte Anforderungen sind an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vom Tatgericht vorzunehmenden und in den Urteilsgründen darzulegenden Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse zu stellen, wenn - wie hier - ein nichtgeständiger Angeklagter überwiegend durch Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen überführt werden soll und dessen Bekundungen - etwa, weil er ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO geltend macht - nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 12 13 2020, 805 Rn. 23 f.; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14, juris Rn. 6 mwN).

    Dies gilt auch in der hier vorliegenden Fallkonstellation, in der es um die Würdigung der früheren Einlassung eines möglichen Mittäters geht, der in der Hauptverhandlung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 2020, 805 Rn. 23 f.; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteile vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14, juris Rn. 6; vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 248 f.; Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d Fragerecht 5).

  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19

    Schwere Brandstiftung (Schäden an einem nicht unmittelbar dem Wohnen dienenden

    Eine unmittelbar auf die Brandlegung zurückzuführende erhebliche Verrußung von Wohnungen, die zu Nutzungseinschränkungen für eine nicht unbeträchtliche Zeit führten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13 mwN), ist nach den insoweit rechtsfehlerfreien Feststellungen (vgl. zum eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfang BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16; Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18) nicht eingetreten.
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

    Soll ein nicht geständiger Angeklagter - wie hier - überwiegend durch die Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen überführt werden, muss das Tatgericht die für die Richtigkeit der Aussage sprechenden Gesichtspunkte umfassend prüfen, sie ohne Verstoß gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze würdigen und dies im Urteil deutlich machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18 Rn. 23 und vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 8, 11 mwN).

    Erhöhte Anforderungen an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung sind dabei zu stellen, wenn die belastenden Angaben - wie hier teilweise - nur mittelbar über Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18 Rn. 24 und vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 11).

  • BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20

    Einziehung von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsmacht: mittäterschaftliche

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 2020, 805).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 445/22

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    a) Soll ein nicht geständiger Angeklagter zwar nicht allein, aber doch überwiegend durch die Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen überführt werden, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 2020, 805, 808; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 mwN; Schmandt, StraFo 2010, 446, 450 mwN).

    Erhöhte Anforderungen an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung sind zu stellen, wenn die belastenden Angaben nur mittelbar über Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 2022, 805, 808; vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21).

  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Hängt die Überzeugung des Tatgerichts entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters ab, sind die für die Richtigkeit der Angaben dieses (einzigen) Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkte umfassend zu prüfen, zu würdigen und dies im Urteil deutlich zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. September 2011 ? 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52; Beschluss vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 352/18 Rn. 23; KK-StPO/Ott, aaO, § 261 Rn. 103).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Zeuge vom Hörensagen: überwiegende

    Erhöhte Anforderungen sind an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vom Tatgericht vorzunehmenden und in den Urteilsgründen darzulegenden Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse zu stellen, wenn ? wie hier ? ein nichtgeständiger Angeklagter überwiegend durch Angaben eines Zeugen überführt werden soll und dessen Bekundungen nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2021 ? 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; Beschluss vom 12. Mai 2020 ? 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; Beschluss vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 352/18, StV 2020, 805 Rn. 23 f.; Beschluss vom 9. Januar 2020 ? 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteil vom 19. Februar 2015 ? 3 StR 597/14, juris Rn. 6 mwN).
  • KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20

    Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen;

    festgestellten Unwahrheiten begründeten allerdings angesichts ihrer Beschränkung auf Aspekte der eigenen Lebensgeschichte der Zeugin und einzelne Verhaltensweisen mit persönlichem Hintergrund nicht etwa - gleichsam in einer schematischen Betrachtung - einen generellen Mangel an Zuverlässigkeit der Zeugin und ihrer Angaben; denn auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es grundsätzlich - wenngleich mit sehr strengen Maßgaben und gesteigerten Prüfungsanforderungen - möglich ist, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18 -, Rn. 26, juris), namentlich auch, wenn sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 1 StR 489/20 -, Rn. 13, juris).
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