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   BGH, 26.07.1951 - 2 StR 358/51   

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https://dejure.org/1951,3213
BGH, 26.07.1951 - 2 StR 358/51 (https://dejure.org/1951,3213)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1951 - 2 StR 358/51 (https://dejure.org/1951,3213)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51 (https://dejure.org/1951,3213)
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 10.01.1952 - 3 StR 902/51

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat in 2 StR 358/51 (Urt v 26. Juli 1951) entschieden, es gehöre zur Anwendung des § 175 a Ziff 3 StGB, dass der Verführte den Tatbestand des § 175 StGB nach der äusseren und inneren Tatseite erfüllt.

    Indessen besagt die Entscheidung 2 StR 358/51 nicht, dass der Verführte die volle Tragweite und Bedeutung seines Verhaltens erfassen müsste.

  • BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51

    Rechtsmittel

    Zur Unzucht lässt sich ein Minderjähriger missbrauchen, wenn er Handlungen eines Mannes von einer gewissen Stärke und Dauer, die das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung verletzen, bei sich duldet und hierbei die eigene oder die fremde Sinnenlust erregen oder befriedigen will (BGHSt 1, 293 und das zum Abdruck bestimmte Urteil vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51).
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 13/56
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  • BGH, 23.11.1954 - 2 StR 4/54

    Rechtsmittel

    Ferner setzt eine Verurteilung nach § 175 a Nr. 3 StGB voraus, dass der Minderjährige, wenn auch selbst vielleicht ohne strafrechtliche Schuld, den Tatbestand des § 175 StGB nach der äusseren und der inneren Tatseite verwirklicht hat (BGHSt 2, 40; ferner Urteile vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51 - und vom 7. September 1951 - 1 StR 344/51 -).
  • BGH, 07.09.1951 - 1 StR 344/51

    Rechtsmittel

    Das Revisionsgericht kann aber die rechtliche Würdigung des Tatrichters insoweit ergänzen; denn der festgestellte Sachverhalt ergibt alle Merkmale eines Verbrechens nach § 175 a Nr. 3. Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift setzt freilich voraus, dass der verführte Jugendliche "selbst den Tatbestand des § 175 nach seiner äusseren und inneren Tatseite erfüllt" (RGSt 74, 77; BGH vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51 -).
  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 590/53

    Rechtsmittel

    Hierauf muss sich auch der Vorsatz des Verführers erstrecken (vgl RGSt 74, 77; BGHSt 2, 40; ferner BGH 2 StR 358/51 vom 26. Juli 1951; 3 StR 483/51 vom 25. Oktober 1951).
  • BGH, 26.03.1953 - 4 StR 96/53

    Rechtsmittel

    Daß die beiden Jugendlichen durch ihr Tun und Dulden den Tatbestand des § 175 StGB nach der äusseren und inneren Tatseite erfüllt haben (u.a. BGH Urteil vom 7. September 1951 - 1 StR 344/51 -, Urteil vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51 -, BGHSt 2, 40), unterliegt keinem Zweifel.
  • BGH, 18.12.1952 - 5 StR 804/52

    Rechtsmittel

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach hervorgehoben (vgl. u.a. BGH 2 StR 358/51 vom 26.7.51; BGH NJW 1952, 354).
  • BGH, 30.10.1952 - 5 StR 454/52

    Rechtsmittel

    Die Verführung eines Jugendlichen gemäß § 175 a Ziff. 3 StGB setzt voraus, daß der Jugendliche selbst den Tatbestand des § 175 StGB nach der äußeren und inneren Tatseite erfüllt (vgl. BGH 2 StR 358/51 v. 260.7.1951; BGH NJW 1952, 354).
  • BGH, 10.04.1952 - 4 StR 579/51

    Rechtsmittel

    Wenn das Verbrechen nach § 175 a Nr. 3 StGB in seinem äusseren Ablauf vollendet sein soll, so muss der Verführer den Minderjährigen mit Erfolg dazu gebracht haben, den Tatbestand des § 175 StGB nach der äusseren wie auch der inneren Tatseite zu erfüllen (vgl das zum Abdruck bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51): es muss also nicht nur eine unzüchtige Handlung gleichgeschlechtlicher Art von einer gewissen Stärke und Dauer vorliegen (BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]), wie sie dem Urteil bedenkenfrei zu entnehmen ist, der Minderjährige muss auch die wollüstige Betätigung gebilligt und gewollt haben.
  • BGH, 03.04.1952 - 5 StR 111/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.03.1952 - 2 StR 24/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.11.1951 - 4 StR 549/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.10.1951 - 3 StR 673/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 620/51

    Rechtsmittel

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