Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.09.2013

Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12   

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https://dejure.org/2013,24895
BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12 (https://dejure.org/2013,24895)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2013 - 2 StR 365/12 (https://dejure.org/2013,24895)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12 (https://dejure.org/2013,24895)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG, § 95 Abs. 1 Nr. 2a AMG, § 6a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 AMG a.F.; § 200 Abs. 1 StPO § 25 Abs. 2 StGB
    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Blankettstrafnorm: Bezugnahme auf jährlich aktualisierte Arzneimittellisten, Bestimmtheitsgebot; Dopingmittel für den Breitensport); Anforderungen an die Anklageschrift (Bezeichnung des Verfahrensgegenstands: ...

  • lexetius.com

    GG Art. 103 Abs. 2; AMG § 95 Abs. 1 Nr. 2a, § 6a Abs. 1 und 2 Satz 1 a. F.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 6a Abs 1 AMG vom 22.12.2010, § 6a Abs 2 S 1 AMG vom 22.12.2010, § 95 Abs 1 Nr 2a AMG, Art 10 DopingÜbk
    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport: Bezugnahme auf den jährlich aktualisierten Anhang zum Übereinkommen gegen Doping durch Blankettstrafnorm

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Regelung der Strafbarkeit eines Verhaltens durch eine Blankettstrafnorm; Aktualisierung des Anhangs zu dem Übereinkommen des Europarats gegen Doping und der Verweisungsnorm des § 6a AMG a.F. durch den Gesetzgeber; Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im ...

  • rewis.io

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport: Bezugnahme auf den jährlich aktualisierten Anhang zum Übereinkommen gegen Doping durch Blankettstrafnorm

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    GG Art. 103 Abs. 2; AMG § 95 Abs. 1 Nr. 2a, § 6a Abs. 1 und 2 Satz 1 aF
    Dopingmittel im Sport

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelung der Strafbarkeit eines Verhaltens durch eine Blankettstrafnorm; Aktualisierung des Anhangs zu dem Übereinkommen des Europarats gegen Doping und der Verweisungsnorm des § 6a AMG a.F. durch den Gesetzgeber; Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doping im Arzneimittelstrafrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einnahme von Anabolika kann verbotenes Doping im Sport darstellen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zwei aktuelle Urteile zum Sport-Doping

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    BGH entscheidet in zwei Verfahren

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet über Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Anabolika - Placebo-Handel auch strafbar

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet über Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Handel mit Anabolika und Placebos zwecks Bodybuilding ist strafbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 11
  • NJW 2014, 325
  • NStZ 2014, 467
  • NStZ-RR 2014, 83
  • StV 2014, 221
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bewertungseinheit;

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12
    Die Stärkung des Muskelwachstums im Zusammenhang mit "Bodybuilding" durch Einnahme von Anabolika ist als Doping im Sport anzusehen (vgl. BT-Drucks. 13/9996 S. 13; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11, BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 2a Dopingmittel 2).
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12
    Zur Erfüllung der Umgrenzungsfunktion ist es bei einem "uneigentlichen Organisationsdelikt", bei dem einem in leitender Funktion des Unternehmens tätigen Beteiligten die Ausführungshandlungen der Mitarbeiter zugerechnet werden, nicht erforderlich, sämtliche 107.070 Bestellvorgänge und entsprechende Warenlieferungen an die Kunden im Einzelnen mitzuteilen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11, BGHSt 57, 88, 94).
  • BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95

    Unzureichend bestimmter Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12
    Erfolgt die Ergänzung eines Blankettstrafgesetzes durch eine außergesetzliche Regelung, so ist dies unschädlich, wenn die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie Art und Maß der Strafe bereits im Gesetz hinreichend deutlich umschrieben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1996 - 3 StR 506/95, BGHSt 42, 79, 84).
  • BGH, 05.08.2009 - 5 StR 248/09

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bodybuilding);

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12
    Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob es sich bei der Verweisung des § 6a Abs. 2 Satz 1 AMG in der bis zum 25. Oktober 2012 geltenden Fassung um eine dynamische Verweisung auf die jeweils durch Beschluss der Beobachtenden Begleitgruppe des Europarats jährlich angepasste Fassung des Anhangs handelt (so ohne nähere Begründung BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, NStZ 2010, 170, 171 und jetzt auch die Neufassung des § 6a Abs. 2 Satz 1 AMG durch das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19. Oktober 2012, BGBl. 2012 I, S. 2192: Verweis auf die "jeweils geltende Fassung des Anhangs").
  • BGH, 23.05.2013 - 2 StR 555/12

    Betrug; Tatmehrheit bei mittelbarer Täterschaft kraft Organisationsherrschaft;

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12
    Insoweit liegt bei ihm eine einheitliche Handlung vor (vgl. zu einem "uneigentlichen Organisationsdelikt" Senat, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389).
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12
    Bei der ergänzenden Einbeziehung eines konkretisierenden Rechtsakts außerhalb des Gesetzes muss zwar auch die vorrangige Bestimmungsgewalt des Gesetzgebers erhalten bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08, Rn. 57, wistra 2010, 396, 403).
  • BGH, 27.03.2014 - 3 StR 342/13

    Ping-Anrufe sind als Betrug nach § 263 StGB strafbar

    Das von dem Angeklagten O. geltend gemachte Verfahrenshindernis besteht aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts nicht (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, NJW 2014, 325).
  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Der Vorsitzende des 2. Strafsenats hat zur Frage der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage auf den Beschluss des 3. Strafsenats vom 30. Juni 2015 - 3 StR 9/15 -, zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Blankettstrafgesetzen auf die Urteile des 2. Strafsenats vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12 - sowie vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13 - verwiesen.
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 525/13

    Verfassungskonformität von Blankettstrafgesetzen mit Rückverweisungsklausel

    Die Voraussetzungen der Strafbarkeit müssen allerdings im Blankettstrafgesetz selbst oder in einer in Bezug genommenen gesetzlichen Regelung desselben parlamentarischen Gesetzgebers hinreichend deutlich umschrieben sein (vgl. Senat, Urteil vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11, 15 f.).
  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 233/19

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine

    Abgesehen davon, dass das Grundgesetz "völkerrechtsfreundlich' angelegt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 BvC 62/14, NJW 2019, 1201, 1206 mwN), ist eine Verweisung auf Regelungen außerstaatlicher Stellen nicht vollständig ausgeschlossen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80, BVerfGE 64, 208, 214 f.; BGH, Urteil vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11, 15 f.).

    Daher steht außer Frage, dass der Gesetzgeber jedenfalls den zum damaligen Zeitpunkt geltenden Anhang als Konkretisierung der Verbots- und Strafnorm legitimiert hat und diese Fassung zudem aufgrund der Veröffentlichung den Normadressaten zugänglich war (vgl. entsprechend BGH, Urteil vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11 Rn. 14 zu einer früheren Gesetzesänderung des § 6a Abs. 2 AMG).

    Insofern können die näheren Ausführungen in der Gesetzesbegründung zu dem speziellen Gesetzesvorbehalt und dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (BT-Drucks. 18/4898 S. 24 f.) als Reaktion auf Bedenken an der vorangegangenen Gesetzeslage (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11 Rn. 14 mwN) verstanden werden.

  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 389/17

    Besitz von Dopingmitteln (Begriff des Sports; Verfassungsmäßigkeit)

    Denn die mit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes aufgehobene Vorschrift des § 6a AMG - diese verbot bislang verschiedene Umgangsformen mit Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport - erfasste nach gefestigter Rechtsprechung ebenfalls das Doping zur Förderung des Muskelaufbaus im Kraftsportbereich (BGH, Beschlüsse vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11, 14; vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11, aaO; vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, aaO; vgl. auch Knauer, aaO, § 95 AMG Rn. 44; Volkmer, aaO, § 95 AMG Rn. 102).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Dies führt aber nicht zur Unwirksamkeit der Anklage, die ihrer Umgrenzungsfunktion genügt hat (vgl. dazu insbesondere bei einem uneigentlichen Organisationsdelikt BGH, Urteile vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11, BGHSt 57, 88 Rn. 19 f.; vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11 Rn. 5 und vom 29. Juni 2016 - 2 StR 520/15 Rn. 35).
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 520/15

    Gründungsschwindel (falsche Angaben über die Erhöhung des Stammkapitals:

    Zur Erfüllung der Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift ist es bei einem "uneigentlichen Organisationsdelikt', bei dem einem in leitender Funktion des Unternehmens Tätigen die Ausführungshandlungen der Mitarbeiter zugerechnet werden, nicht erforderlich, sämtliche Handlungen im Einzelnen in der Anklageschrift mitzuteilen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11, BGHSt 57, 88, 94; Urteil vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11, 13).
  • BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

    Der Senat kann den Schuldspruch nicht in Versuch des Inverkehrbringens falsch deklarierter Arzneimittel (§ 95 Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 AMG) bzw. Versuch des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (§ 95 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 2 AMG; vgl. dazu auch Senatsurteil vom heutigen Tage 2 StR 365/12) ändern, weil ergänzende Feststellungen zu anderen Handlungsvarianten möglich erscheinen, was auch eine Neubewertung der Konkurrenzverhältnisse erforderlich machen könnte (vgl. oben II.1.b.aa).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Sport ist nicht nur der Leistungssport, sondern auch der Breiten- und Freizeitsport (Weber aaO; BGHSt 59, 11; Erbs / Kohlhaas / Wußler AntiDopG § 2 Rn 6).

    Namentlich genügt zur Tatbestandsverwirklichung bereits, dass - wie auch vorliegend bis auf einen Fall (siehe dazu D. III.) geschehen - die von dem Anhang zum Übereinkommen vom 16.11.1989 gegen Doping und von der Dopingmittelmengenverordnung (DmMV) erfassten Wirkstoffe zum Zwecke des gesteigerten Muskel- und Kraftaufbau im Kraftsportbereich erworben, besessen bzw. abgegeben werden (BGHSt 59, 11; BGH NStZ 2010, 170; BGH NStZ 2012, 218; BT-Dr 13/9996 S. 13; Erbs / Kohlhaas / Wußler AntiDopG § 2 Rn. 6; Weber aaO).

  • OLG Oldenburg, 16.04.2021 - 1 Ws 71/21

    Verstoß gegen "alte" Vorschriften des AWG; Anwendung des

    Diese Wertung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum unerlaubten Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2013 - 2 StR 365/12, NJW 2014, 325; Beschluss vom 14.02.2019 - 4 StR 283/18, juris; Urteil vom 27.11.2019 - 3 StR 233/19, NStZ-RR 2020, 84): Die Strafvorschrift des § 95 Abs. 1 AMG a.F. stellte u.a. Verstöße gegen das Inverkehrbringen von Arzneimitteln gemäß § 6a AMG a.F. unter Strafe, nach dessen Absatz 2 wiederum auf "Stoffe [...] in der jeweils geltenden Fassung des Anhangs des Übereinkommens gegen Doping" verwiesen wurde.

    Der Gesetzgeber habe die jeweils zur Tatzeit gültige Liste in seinen Willen aufgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2013 - 2 StR 365/12, NJW 2014, 325 ; Urteil vom 27.11.2019 - 3 StR 233/19, NStZ-RR 2020, 84 ).

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 345/17

    Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der (ehemaligen) Strafvorschriften

  • BGH, 10.11.2022 - 2 StR 92/21

    Urteilsgründe (zur Anwendung gebrachtes Strafgesetz; weitere Rechtausführungen:

  • BGH, 14.10.2014 - 2 StR 124/14

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken: Begriff der Abgabe;

  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 283/18

    Verbotenes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine

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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24727
BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12 (https://dejure.org/2013,24727)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2013 - 2 StR 535/12 (https://dejure.org/2013,24727)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2013 - 2 StR 535/12 (https://dejure.org/2013,24727)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 95 Abs. 1 Nr. 2a, Nr. 3a AMG; § 2 Abs. 1 AMG; § 4 Abs. 17 AMG
    Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Begriff des Arzneimittels: Präsentationsarzneimittel, Placebos; Inverkehrbringens durch Vorrätighalten: tatsächliche Lagerhaltung; Inverkehrbringen durch Abgabe an einen anderen: tatsächliche Zugriffsmacht des Empfängers)

  • lexetius.com

    AMG §§ 95 Abs. 1 Nr. 2a und Nr. 3a, 4 Abs. 17

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 17 AMG, § 95 Abs 1 Nr 2a AMG, § 95 Abs 1 Nr 3a AMG
    Inverkehrbringen falsch gekennzeichneter Arzneimittel: Vollendung der Tat durch Abgabe an andere

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vollendetes Inverkehrbringen von Arzneimitteln durch Abgabe an andere i.R.e. Versendung (hier: für Dopingzwecke)

  • rewis.io

    Inverkehrbringen falsch gekennzeichneter Arzneimittel: Vollendung der Tat durch Abgabe an andere

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    AMG § 95 Abs. 1 Nr. 2a und Nr. 3a, § 4 Abs. 17
    Inverkehrbringen von Arzneimitteln

  • datenbank.nwb.de

    Inverkehrbringen falsch gekennzeichneter Arzneimittel: Vollendung der Tat durch Abgabe an andere

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Strafbarkeit des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport - Anabolika-Doping

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Inverkehrbringen von Arzneimitteln fürs Doping

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inverkehrbringens falsch gekennzeichneter Arzneimittel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Inverkehrbringen von Anabolika - Ampullen müssen in den Zugriffsbereich des Bestellers gelangen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anbieten von Anabolika ohne Vorratshaltung ist kein strafbares "Inverkehrbringen" von Arzneimitteln

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anbieten von Anabolika ohne Vorratshaltung ist kein strafbares "Inverkehrbringen" von Arzneimitteln

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zwei aktuelle Urteile zum Sport-Doping

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    BGH entscheidet in zwei Verfahren

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet über Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Anabolika - Placebo-Handel auch strafbar

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet über Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Handel mit Anabolika und Placebos zwecks Bodybuilding ist strafbar

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dopings durch das Inverkehrbringen von Arzneimitteln im Sport

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Anabolika zur Leistungssteigerung beim Bodybuilding ist Doping

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 16
  • NJW 2014, 326
  • NStZ 2014, 468
  • NStZ-RR 2014, 83
  • StV 2014, 221
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bewertungseinheit;

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12
    Im Übrigen könnte eine Vorratshaltung - abhängig von den zu Grunde liegenden Beschaffungshandlungen - zu Bewertungseinheiten führen und die Konkurrenzverhältnisse verändern (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11; BGHR AMG § 95 Bewertungseinheit 1).

    Erst dadurch kommt es zu einer Gesundheitsgefährdung, der das Arzneimittelgesetz mit seinen Straftatbeständen begegnen will (vgl. BT-Drucks. 13/9996 S. 13; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11, BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 2a Dopingmittel 2).

  • BGH, 10.06.1998 - 5 StR 72/98

    Gewerbsmäßiger Schmuggel von Arzneimitteln - Beihilfe zur Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12
    aa) Soweit das Gesetz das Vorrätighalten zum Verkauf, das Feilhalten oder Feilbieten der Tathandlung des Inverkehrbringens zuordnet, setzt dies in allen Fällen beim Täter eine Lager- oder Vorratshaltung von Arzneimitteln voraus (zum Vorrätighalten BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 5 StR 72/98, StV 1998, 663; zum Feilhalten BGH, Beschluss vom 24. Juni 1970 - 4 StR 30/70, BGHSt 23, 286, 288; a.A. für den Internethandel MünchKomm/Freund, StGB 2. Aufl., § 4 AMG Rn. 30; zum Feilbieten Volkmer in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG und AMG, 7. Aufl., § 95 AMG Rn. 51).
  • BGH, 24.06.1970 - 4 StR 30/70

    Voraussetzung der Verkaufsabsicht für das Feilhalten von Lebensmitteln - Vorlage

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12
    aa) Soweit das Gesetz das Vorrätighalten zum Verkauf, das Feilhalten oder Feilbieten der Tathandlung des Inverkehrbringens zuordnet, setzt dies in allen Fällen beim Täter eine Lager- oder Vorratshaltung von Arzneimitteln voraus (zum Vorrätighalten BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 5 StR 72/98, StV 1998, 663; zum Feilhalten BGH, Beschluss vom 24. Juni 1970 - 4 StR 30/70, BGHSt 23, 286, 288; a.A. für den Internethandel MünchKomm/Freund, StGB 2. Aufl., § 4 AMG Rn. 30; zum Feilbieten Volkmer in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG und AMG, 7. Aufl., § 95 AMG Rn. 51).
  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12
    Abgabe im Sinne des § 4 Abs. 17 AMG ist die körperliche Übergabe an einen anderen durch den Inhaber der Verfügungsgewalt in einer Weise, dass der Empfänger tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Arzneimittels zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, insbesondere es zu konsumieren oder weiterzugeben (vgl. Horn NJW 1977, 2329, 2333; für das Inverkehrbringen von Falschgeld BGH, Urteil vom 4. August 1987 - 1 StR 2/87, BGHSt 35, 21, 23; Senat, Urteil vom 15. November 2012 - 2 StR 190/12, NStZ 2013, 465 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12
    Der Senat kann den Schuldspruch nicht in Versuch des Inverkehrbringens falsch deklarierter Arzneimittel (§ 95 Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 AMG) bzw. Versuch des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (§ 95 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 2 AMG; vgl. dazu auch Senatsurteil vom heutigen Tage 2 StR 365/12) ändern, weil ergänzende Feststellungen zu anderen Handlungsvarianten möglich erscheinen, was auch eine Neubewertung der Konkurrenzverhältnisse erforderlich machen könnte (vgl. oben II.1.b.aa).
  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 190/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12
    Abgabe im Sinne des § 4 Abs. 17 AMG ist die körperliche Übergabe an einen anderen durch den Inhaber der Verfügungsgewalt in einer Weise, dass der Empfänger tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Arzneimittels zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, insbesondere es zu konsumieren oder weiterzugeben (vgl. Horn NJW 1977, 2329, 2333; für das Inverkehrbringen von Falschgeld BGH, Urteil vom 4. August 1987 - 1 StR 2/87, BGHSt 35, 21, 23; Senat, Urteil vom 15. November 2012 - 2 StR 190/12, NStZ 2013, 465 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12
    Ebenso ist im Fall II.2 der Urteilsgründe die Sendung nicht in den Verkehr gelangt, nachdem Beamte des Landeskriminalamts diese an einer Tarnadresse in Empfang genommen und damit ebenfalls direkt in staatlichen Gewahrsam übergeleitet haben (vgl. für Inverkehrbringen von Falschgeld durch Abgabe an einen Verdeckten Ermittler BGH, Urteil vom 20. Juni 1986 - 1 StR 264/86, BGHSt 34, 108, 109).
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 525/13

    Verfassungskonformität von Blankettstrafgesetzen mit Rückverweisungsklausel

    Gemäß § 7 Abs. 1 VTabakG stellt auch das Vorrätighalten zum Verkauf ein Inverkehrbringen dar (zum entsprechenden arzneimittelrechtlichen Begriff Senat, Urteil vom 18. September 2013 - 2 StR 535/12, BGHSt 59, 16, 19).
  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 233/19

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine

    bb) In Anwendung der aufgezeigten Grundsätze ist die Einordnung der vom Angeklagten hergestellten und vertriebenen Produkte als Arzneimittel ohne weiteres möglich, wie sich auch aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 345/17, NStZ-RR 2019, 86; vom 14. Februar 2019 - 4 StR 283/18, wistra 2019, 248 Rn. 2 ff.; Urteile vom 18. September 2013 - 2 StR 535/12, BGHSt 59, 16 12 Rn. 10; vom 19. September 2017 - 1 StR 72/17, NStZ-RR 2018, 50, 51; vom 11. Juli 2002 - I ZR 34/01, BGHZ 151, 286, 291 ff.).
  • LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 15/13

    Arzneikostenregress bei Verstoß gegen Therapiehinweise des Gemeinsamen

    Weil aber die Abgabe die Besitzeinräumung im Sinne einer Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt voraussetzt (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27/07 - juris RdNr. 16 = BVerwGE 131, 1; vgl. auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.09.2013 - 2 StR 535/12 - juris RdNr. 14 = BGHSt 59, 16), stellt die unmittelbare Anwendung am Patienten keine Abgabe im Sinne des Arzneimittelrechts dar (BSG, Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R - juris RdNr. 18 = BSGE 89, 184; BVerwG, Urteil vom 02.12.1993 - 3 C 42/91 - juris RdNr. 36 = BVerwGE 94, 341; kritisch dazu Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.02.1997 - 13 A 568/95 - juris RdNr. 13).
  • BGH, 29.03.2016 - 2 StR 535/12

    Bewilligung einer anwaltlichen Pauschgebühr

    In der Hauptverhandlung waren die im Senatsurteil vom 18. September 2013 (BGHSt 59, 16 ff.) entschiedenen Fragen zu erörtern.
  • BGH, 13.09.2022 - 5 StR 57/22

    Unerlaubtes Herstellen verschreibungspflichtiger Arzneimittel

    Hierunter fallen nicht nur objektiv tatsächlich therapeutisch wirksame Stoffe, sondern auch solche, die lediglich subjektiv eine entsprechende Zweckbestimmung aufweisen (BGH, Urteil vom 18. September 2013 - 2 StR 535/12, BGHSt 59, 16, 18 f. mwN): Von dem Begriff der Präsentationsarzneimittel werden neben "echten" Arzneimitteln auch solche Produkte erfasst, die nur den Anschein erwecken, therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zu dienen.
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