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   BGH, 11.10.2017 - 2 StR 365/17   

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https://dejure.org/2017,42688
BGH, 11.10.2017 - 2 StR 365/17 (https://dejure.org/2017,42688)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2017 - 2 StR 365/17 (https://dejure.org/2017,42688)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 2 StR 365/17 (https://dejure.org/2017,42688)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73a StGB, § 473 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Anordnung von Wertersatzverfall; Verzicht des Angeklagten auf die Rückzahlung des sichergestellten Geldbetrages in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Anordnung von Wertersatzverfall; Verzicht des Angeklagten auf die Rückzahlung des sichergestellten Geldbetrages in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB a.F. § 73a
    Aufhebung der Anordnung von Wertersatzverfall; Verzicht des Angeklagten auf die Rückzahlung des sichergestellten Geldbetrages in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.11.2015 - 2 StR 399/15

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Vorliegen einer unbilligen Härte:

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 2 StR 365/17
    Auch deshalb ist für die Anordnung des Verfalls von Wertersatz kein Raum (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83).
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 307/18

    Vermögensabschöpfung (formlose Einziehung; Verzicht des Angeklagten auf

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, war zum alten Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung anerkannt, dass der Verzicht auf die Herausgabe sichergestellter Gegenstände durch den Angeklagten die Anordnung der Einziehung oder des Verfalls entbehrlich machte; eine gerichtliche Einziehungs- bzw. Verfallsentscheidung wurde in solchen Fällen als überflüssig und unverhältnismäßig angesehen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05, juris Rn. 13; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, juris Rn. 2; vom 11. Oktober 2017 - 2 StR 365/17, juris Rn. 5).
  • BGH, 20.03.2019 - 3 StR 67/19

    Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz

    a) Zum alten Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung war anerkannt, dass der Verzicht auf die Herausgabe sichergestellter Gegenstände durch den Angeklagten die Anordnung der Einziehung oder des Verfalls entbehrlich machte; eine gerichtliche Einziehungs- bzw. Verfallsentscheidung wurde in solchen Fällen als überflüssig angesehen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05, juris Rn. 13; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83; vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16, juris Rn. 2; vom 11. Oktober 2017 - 2 StR 365/17, juris Rn. 5).
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