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BGH, 30.10.2002 - 2 StR 366/02 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 33 Abs. 2 BtMG; § 73 Abs. 1 StGB; § 74 Abs. 1 StGB
Abgrenzung von Einziehung und Verfall von Einnahmen aus unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Einziehung - Ersetzung durch Verfallsentscheidung
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 33 Abs. 2; ; StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 74 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1 § 74 Abs. 1; BtMG § 33 Abs. 2
Einziehung oder Verfall des Kaufpreises für BtM - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 57
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.10.1988 - 3 StR 417/88
Voraussetzungen für die Einziehung von Gewinnen aus Haschischverkäufen
Auszug aus BGH, 30.10.2002 - 2 StR 366/02
Ist Geld - wie im vorliegenden Falle - als Bezahlung für ein bereits durchgeführtes Rauschgiftgeschäft an den Verkäufer (oder den für diesen tätigen Vermittler) übergeben worden, ist es als durch die Tat Erworbenes kein Gegenstand im Sinne von § 33 Abs. 2 BtMG, der gemäß § 74 Abs. 1 StGB durch die Straftat hervorgebracht worden wäre (BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 2); eine Einziehung nach § 74 Abs. 1 StGB kommt in solchen Fällen nur in Betracht, wenn der konkrete Geldbetrag bereits wieder zur Durchführung weiterer Betäubungsmittelgeschäfte bestimmt war und diese Geschäfte ebenfalls Gegenstand der Anklage sind (…Franke in Franke/Wienroeder BtMG 2. Aufl. § 33 Rdn. 9 m.w.N.).
- BGH, 25.09.2019 - 5 StR 242/19
Anordnung der Einziehung des Wertes des Tatertrages hinsichtlich Verzichts auf …
Das Landgericht hat nicht festgestellt, dass es sich dabei um Mittel zum Erwerb weiterer zum Verkauf bestimmter Betäubungsmittel handelte, die - gegebenenfalls - der Einziehung gemäß § 74 Abs. 1 StGB unterliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2002 - 2 StR 366/02, NStZ-RR 2003, 57).