Rechtsprechung
   BGH, 30.10.2002 - 2 StR 366/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5169
BGH, 30.10.2002 - 2 StR 366/02 (https://dejure.org/2002,5169)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2002 - 2 StR 366/02 (https://dejure.org/2002,5169)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 2 StR 366/02 (https://dejure.org/2002,5169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Einziehung - Ersetzung durch Verfallsentscheidung

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 33 Abs. 2; ; StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 74 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 § 74 Abs. 1; BtMG § 33 Abs. 2
    Einziehung oder Verfall des Kaufpreises für BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 57
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.10.1988 - 3 StR 417/88

    Voraussetzungen für die Einziehung von Gewinnen aus Haschischverkäufen

    Auszug aus BGH, 30.10.2002 - 2 StR 366/02
    Ist Geld - wie im vorliegenden Falle - als Bezahlung für ein bereits durchgeführtes Rauschgiftgeschäft an den Verkäufer (oder den für diesen tätigen Vermittler) übergeben worden, ist es als durch die Tat Erworbenes kein Gegenstand im Sinne von § 33 Abs. 2 BtMG, der gemäß § 74 Abs. 1 StGB durch die Straftat hervorgebracht worden wäre (BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 2); eine Einziehung nach § 74 Abs. 1 StGB kommt in solchen Fällen nur in Betracht, wenn der konkrete Geldbetrag bereits wieder zur Durchführung weiterer Betäubungsmittelgeschäfte bestimmt war und diese Geschäfte ebenfalls Gegenstand der Anklage sind (Franke in Franke/Wienroeder BtMG 2. Aufl. § 33 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2019 - 5 StR 242/19

    Anordnung der Einziehung des Wertes des Tatertrages hinsichtlich Verzichts auf

    Das Landgericht hat nicht festgestellt, dass es sich dabei um Mittel zum Erwerb weiterer zum Verkauf bestimmter Betäubungsmittel handelte, die - gegebenenfalls - der Einziehung gemäß § 74 Abs. 1 StGB unterliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2002 - 2 StR 366/02, NStZ-RR 2003, 57).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht