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   BGH, 26.03.2015 - 2 StR 37/15   

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https://dejure.org/2015,12390
BGH, 26.03.2015 - 2 StR 37/15 (https://dejure.org/2015,12390)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2015 - 2 StR 37/15 (https://dejure.org/2015,12390)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2015 - 2 StR 37/15 (https://dejure.org/2015,12390)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 20 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit durch eine psychische Krankheit: Darlegungsanforderungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung einer paranoiden Schizophrenie des Angeklagten

  • IWW

    § 20 StGB, § 63 StGB, § 416 Abs. 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei einer paranoiden Schizophrenie

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung einer paranoiden Schizophrenie des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 63
    Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei einer paranoiden Schizophrenie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Paranoide Schizophrenie - und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • strafrecht.jetzt (Kurzinformation)

    Eine Unterbringung nach § 63 StGB setzt ein zweifelsfreies Feststehen des Beruhens der Tatbegehung auf einer Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit des Unterzubringenden voraus

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - 2 StR 37/15
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defektes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2015 - 4 StR 514/14 und vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - 2 StR 37/15
    Erforderlich ist stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Taten auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146 mwN).
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - 2 StR 37/15
    Allein die Diagnose einer (paranoiden) Schizophrenie führt für sich genommen zudem nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten Beeinträchtigung bzw. Aufhebung der Schuldfähigkeit (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369 und vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307 mwN).
  • BGH, 28.01.2015 - 4 StR 514/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - 2 StR 37/15
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defektes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2015 - 4 StR 514/14 und vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - 2 StR 37/15
    Soweit das Landgericht im Anschluss an die Sachverständige davon ausgegangen ist, dass sich der Beschuldigte zur Tatzeit in einem akuten Schub einer paranoiden Schizophrenie befunden habe, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen nicht in ausreichendem Umfang wiedergegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142 mwN).
  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 128/13

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 26.03.2015 - 2 StR 37/15
    Allein die Diagnose einer (paranoiden) Schizophrenie führt für sich genommen zudem nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten Beeinträchtigung bzw. Aufhebung der Schuldfähigkeit (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369 und vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307 mwN).
  • BGH, 23.11.2016 - 2 StR 108/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung des Täters

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Angeklagten darstellt, darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die unterzubringende Person bei Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Begehung der Taten auf diesem Zustand beruht (BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12; Senat, Beschluss vom 26. März 2015 - 2 StR 37/15).
  • BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Denn diese darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Beschuldigte bei Begehung der Anlasstaten schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2015 - 2 StR 37/15 mwN; zur - nicht festgestellten - verminderten Einsichtsfähigkeit und § 63 StGB: BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246; siehe ferner - auch zum Verhältnis Einsichts-/Steuerungsvermögen - Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12; sowie Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, BGHR StGB § 20 Steuerungsfähigkeit 2).
  • BGH, 17.03.2016 - 2 StR 544/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2015 - 2 StR 37/15 -, juris Rn. 4 m. w. Nachw.).
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