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   BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88   

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https://dejure.org/1988,1860
BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88 (https://dejure.org/1988,1860)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1988 - 2 StR 374/88 (https://dejure.org/1988,1860)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1988 - 2 StR 374/88 (https://dejure.org/1988,1860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen "besonderer Umstände" i. S. v. § 56 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22 § 56 Abs. 2 § 177 Abs. 1
    Strafaussetzung zur Bewährung: Vorliegen einer Vielzahl mildernder Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88
    Die Begründung ist jedenfalls insoweit rechtsfehlerhaft, als sie die Besorgnis erweckt, die Strafkammer habe bei ihrer Gesamtwürdigung von Tat und Täter verkannt, daß Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1981, 337; BGH NStZ 1984, 360; BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände

    Auszug aus BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88
    Die Begründung ist jedenfalls insoweit rechtsfehlerhaft, als sie die Besorgnis erweckt, die Strafkammer habe bei ihrer Gesamtwürdigung von Tat und Täter verkannt, daß Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1981, 337; BGH NStZ 1984, 360; BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88).
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81

    Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende

    Auszug aus BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88
    Die Begründung ist jedenfalls insoweit rechtsfehlerhaft, als sie die Besorgnis erweckt, die Strafkammer habe bei ihrer Gesamtwürdigung von Tat und Täter verkannt, daß Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1981, 337; BGH NStZ 1984, 360; BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Vielmehr können sich dessen Voraussetzungen auch aus dem Zusammentreffen durchschnittlicher Milderungsgründe ergeben (BGH, Beschluss vom 29. Juli 1988 - 2 StR 374/88, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 7).
  • LG Köln, 22.03.2018 - 103 KLs 13/17

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung: Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis

    Vielmehr können sich dessen Voraussetzungen auch aus dem Zusammentreffen durchschnittlicher Milderungsgründe ergeben (BGH, Beschluss vom 29.07.1988 - 2 StR 374/88).
  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer

    Vielmehr können dessen Voraussetzungen sich auch aus dem Zusammentreffen durchschnittlicher Milderungsgründe ergeben (BGH, Beschluss vom 29. Juli 1988 - 2 StR 374/88, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 7).
  • BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90

    Absehen der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine zu bildende

    Vielmehr können auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen (BGHR StGB § 56 II Umstände, besondere 7).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 1St RR 27/01

    Rechtsfolgenausspruch bei Entziehung Minderjähriger

    Bei der hiernach vorzunehmenden Gesamtwürdigung hat die Strafkammer ersichtlich nicht verkannt, dass es genügt, wenn Milderungsgründe - auch solche, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären - von solchem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Höhe der Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 6, 7; StV 1998, 260), und dass alle bei der Festsetzung der Strafe bereits maßgeblichen Umstände erneut mit zu berücksichtigen sind, ohne dass sie in ihrer Bedeutung für die Aussetzungsentscheidung gemindert wären (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 3).
  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 605/14

    Fehlgeschlagener Versuch bei der räuberischen Erpressung; Strafzumessung

    Vielmehr können dessen Voraussetzungen sich auch aus dem Zusammentreffen durchschnittlicher Milderungsgründe ergeben (BGH, Beschluss vom 29. Juli 1988 - 2 StR 374/88, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 7).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95

    Tatrichter - Minder schwerer Fall - Gebotene Gesamtwürdigung - Milderungsgründe -

    Damit sind die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB erfüllt, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen (BGH NStZ 1991, 581; StV 1992, 13, 14; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 6, 7, 10; Senatsbeschluß vom 9. März 1993 - 4 StR 68/93).
  • BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88

    Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen

    Dabei können sich "besondere Umstände" auch aus dem Zusammentreffen von Milderungsgründen ergeben, die - einzeln gewertet - nur einfache Strafmilderungsgründe wären (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 1984, 360; BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 1988 - 2 StR 374/88 und 15. November 1988 - 4 StR 511/88).
  • BGH, 28.02.1991 - 4 StR 583/90

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafrahmenwahl, Minder schwerer Fall der Einfuhr

    Die Strafkammer hat damit eine Vielzahl von an sich einfachen und durchschnittlichen Milderungsgründen festgestellt, die in ihrem Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen konnten (st. Rechtspr.; vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.12.1990 - 2 StR 515/90

    Strafaussetzung zur Bewährung

    Auch in Ansehung der Strafschärfungsgründe - langer Tatzeitraum, erheblicher Tatbeitrag und beachtlicher Schaden - konnte die Strafkammer ohne Rechtsfehler jedenfalls im Zusammentreffen dieser Milderungsgründe (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2, Umstände, besondere 7) "besondere Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erblicken.
  • BGH, 19.10.1990 - 1 StR 368/90

    Schuldminderung bei aufgrund psychischer Abhängigkeit von Haschisch geminderten

  • BGH, 20.02.1991 - 2 StR 10/91

    Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung trotz günstiger Sozialprognose

  • BGH, 05.12.1989 - 1 StR 608/89

    Strafmaßbestimmung bei Amtsdelikten in Würdigung der beruflichen Stellung des

  • BGH, 06.06.1989 - 4 StR 261/89

    Anforderungen an das Vorliegen besonderer, eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 03.12.1991 - 4 StR 565/91

    Verletzung materiellen Rechts wegen Nichtaussetzung der Vollstreckung der Strafe

  • BGH, 17.03.1992 - 1 StR 78/92

    Erforderlichkeit der Gesamtabwägung der Umstände bei Versagung einer

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