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   BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13   

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https://dejure.org/2013,37461
BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13 (https://dejure.org/2013,37461)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2013 - 2 StR 379/13 (https://dejure.org/2013,37461)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2013 - 2 StR 379/13 (https://dejure.org/2013,37461)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 230 Abs 1 StPO, § 247 S 2 StPO, § 338 Nr 5 StPO
    Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: In Abwesenheit des aus der Hauptverhandlung entfernten Angeklagten während einer Zeugenvernehmung durchgeführte förmliche Augenscheinseinnahme

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anwesenheitsrechts bei Stattfinden des wesentlichen Teils der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten (hier: Erörterung einer Luftbildaufnahme und Skizze eines Zeugen)

  • rewis.io

    Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: In Abwesenheit des aus der Hauptverhandlung entfernten Angeklagten während einer Zeugenvernehmung durchgeführte förmliche Augenscheinseinnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anwesenheitsrechts bei Stattfinden des wesentlichen Teils der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten (hier: Erörterung einer Luftbildaufnahme und Skizze eines Zeugen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klassischer Fehler: Warum merkt denn keiner, dass der Angeklagte nicht da ist?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klassischer Fehler II - klassischer geht es nicht - dem BGH fehlen die Worte?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Augenscheinseinnahme bei Ausschluss des Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 53
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.08.2007 - 2 StR 224/07

    Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13
    Gemäß § 338 Nr. 5 StPO ist davon auszugehen, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 224/07, NStZ 2007, 717, 718), auch wenn die Urteilsgründe auf diesen Augenschein nicht ausdrücklich Bezug nehmen und die Aussage der Zeugin    H.    im Rahmen der Beweiswürdigung im Hinblick auf den Tatvorwurf als nicht aussagekräftig bezeichnet wurde.
  • BGH, 04.05.2004 - 1 StR 391/03

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Entfernung bei

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13
    Gegenstand der Beweisaufnahme war nicht etwa nur die Erläuterung einer Skizze, welche die Zeugin zur Illustration ihrer Angaben während der Vernehmung angefertigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - 1 StR 391/03, NStZ-RR 2005, 260 f.).
  • BGH, 05.10.2010 - 1 StR 264/10

    Einvernahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13
    Aus dem Protokollvermerk ergibt sich, dass es sich bei der Betrachtung des Luftbilds um ein Beweiserhebung durch "Augenschein" und nicht lediglich um einen Vernehmungsbehelf bei der Befragung der Zeugin gehandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51).
  • BGH, 07.04.2004 - 2 StR 436/03

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13
    Die Ausschließung des Angeklagten von der Anwesenheit in der Hauptverhandlung rechtfertigte aber nur die Verhandlung in seiner Abwesenheit während der Zeugenvernehmung, nicht bei der Erhebung von Sachbeweisen (vgl. Senat, Urteil vom 7. April 2004 - 2 StR 436/03, StV 2005, 6 f.).
  • BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13

    Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des

    Die Erhebung eines Sachbeweises kann demnach, auch wenn er eng mit der Vernehmung verbunden ist, nicht als Teil der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO angesehen werden, sondern ist ein Vorgang mit einer selbständigen verfahrensrechtlichen Bedeutung (BGH, Beschluss vom 19. November 2013 - 2 StR 379/13).
  • LG Düsseldorf, 26.02.2016 - 4c O 75/15

    Larynxmaske

    Denn Angebotshandlungen auf einer inländischen Messe repräsentieren selbst dann ein inländisches Anbieten, wenn der Aussteller ausschließlich im Ausland residiert und auch nur dort angebotsgerechte Lieferungen vornehmen will ( OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 16 067 - Sterilcontainer ).
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