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   BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99   

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https://dejure.org/2000,2843
BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99 (https://dejure.org/2000,2843)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2000 - 2 StR 388/99 (https://dejure.org/2000,2843)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2000 - 2 StR 388/99 (https://dejure.org/2000,2843)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Verfahrensrüge - Zulässigkeit - Sachrüge - Strafausspruch - Alkohol - Unbewußte Fahrlässigkeit - Körperverletzung mit Todesfolge - Totschlag - Unterlassen

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § ... 264; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1; ; StGB aF § 226 Abs. 2; ; StGB aF § 226 Abs. 1; ; StGB aF § 226; ; StGB § 18; ; StGB § 211; ; StGB § 212; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 13; ; StGB § 221; ; StGB § 323 c; ; StGB § 211; ; StGB § 212

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 2, § 227, § 13 Abs. 1
    Körperverletzung mit Todesfolge und Totschlag durch Unterlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 329
  • StV 2000, 556
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.09.1997 - 1 StR 430/97

    gemeinsame Suche nach dem Auto - §§ 212, 13 StGB, Garantenstellung,

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99
    Die insoweit rechtlich erforderliche Pflichtwidrigkeit liegt in seinem - rechtswidrigen - Angriff auf das Tatopfer (BGHSt 37, 106, 115; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 14 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99
    Ein bedingt vorsätzliches Handeln (vgl. zum Tötungsvorsatz beim Unterlassen BGH NStZ 1992, 125; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 50) legen die zur subjektiven Tatseite getroffenen Feststellungen des Landgerichts nahe.
  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99

    Unglücksfall; Erforderlichkeit des Hilfeleistens; Unabwendbarkeit des

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99
    Im übrigen hätte auch eine Strafbarkeit nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 26, 35 ff.; BGHR StGB § 221 - Konkurrenzen 1) oder § 323 c StGB erörtert werden müssen (vgl. BGH NStZ 1985, 501; BGH, Urt. v. 20. Januar 2000 - 4 StR 365/99).
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95

    Anstreben eines Erfolges - Billigende Inkaufnahme - Erfolgsabwendungspflicht -

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99
    Im übrigen hätte auch eine Strafbarkeit nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 26, 35 ff.; BGHR StGB § 221 - Konkurrenzen 1) oder § 323 c StGB erörtert werden müssen (vgl. BGH NStZ 1985, 501; BGH, Urt. v. 20. Januar 2000 - 4 StR 365/99).
  • BGH, 11.03.1992 - 3 StR 421/91

    Ursächlichkeit von Verletzungen für den Todeseintritt - Revision gegen

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99
    Selbst wenn bei Verwirklichung sowohl des § 226 StGB a.F. als auch eines (versuchten) Tötungsdelikts nach §§ 211, 212 StGB eine tatmehrheitliche Begehung in Betracht gezogen würde (vgl. BGHSt 7, 287, 289), kann der Schuldspruch aber keinen Bestand haben, denn es handelt sich um dieselbe Tat im Sinne des § 264 StPO (vgl. auch BGHR StGB § 226 Kausalität 1) und hätte mit abgeurteilt werden müssen.
  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85

    Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99
    Im übrigen hätte auch eine Strafbarkeit nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 26, 35 ff.; BGHR StGB § 221 - Konkurrenzen 1) oder § 323 c StGB erörtert werden müssen (vgl. BGH NStZ 1985, 501; BGH, Urt. v. 20. Januar 2000 - 4 StR 365/99).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99
    Die insoweit rechtlich erforderliche Pflichtwidrigkeit liegt in seinem - rechtswidrigen - Angriff auf das Tatopfer (BGHSt 37, 106, 115; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 14 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1981 - 3 StR 342/81

    Umfassende Begründung eines Strafausspruchs durch das Gericht - Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99
    Denn wenn durch eine teilweise Verwerfung der Revision (also Aufhebung nur im Strafausspruch) der Schuldspruch, der hier wegen der unterlassenen Erörterung unter anderem eines - durch Unterlassen begangenen - Tötungsdelikts rechtsfehlerhaft ist, rechtskräftig würde, wäre das neu erkennende Landgericht unter Umständen aus Rechtsgründen gehindert, durch entsprechende widerspruchsfreie Feststellungen den richtigen Ausgangspunkt für eine unter Beachtung des Verschlechterungsverbotes (§ 358 Abs. 2 StPO) schuldangemessene Ahndung der Tat zu gewinnen (BGH, Beschl. v. 11. November 1981 - 3 StR 342/81 - zitiert bei Holtz MDR 1982, 283; vgl. auch Bay0bLGSt 1980, 13 ff., 15; Jagusch NJW 1962, 1417 ff, 1419/1420; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 354 Rdn. 22).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99
    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (st. Rspr. vgl. BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall, Prüfungspflicht 1).
  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97

    Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99
    Ein bedingt vorsätzliches Handeln (vgl. zum Tötungsvorsatz beim Unterlassen BGH NStZ 1992, 125; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 50) legen die zur subjektiven Tatseite getroffenen Feststellungen des Landgerichts nahe.
  • BGH, 01.09.1999 - 2 StR 94/99

    Bestimmung des Blutalkoholwerts; Schuldfähigkeit

  • BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74

    Obhutspflicht - Beistandspflicht - Garantenpflicht - Garantenstellung - Pflichten

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

  • BGH, 22.10.1981 - 4 StR 506/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Abgabe einer

  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13

    Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei

    c) Bei dieser Sachlage hebt der Senat den Schuldspruch in allen genannten Fällen mit den zugehörigen Feststellungen auf, um dem neuen Tatrichter Gelegenheit zu geben, die Frage des Vermögensschadens ohne Bindung an bisherige Feststellungen entscheiden zu können (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO, § 353 Aufhebung 2; BGH, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95, StV 1996, 584, 585; Kuckein in KK, StPO, 6. Aufl., § 353 Rn. 13).
  • BGH, 23.02.2021 - 3 StR 488/20

    Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Verurteilung wegen versuchten

    Insofern gilt ebenso wie für das Verhältnis des Straftatbestandes der Körperverletzung mit Todesfolge zu dem des versuchten Totschlags: Wenn der Tod des Opfers durch ein im Sinne des § 221 Abs. 1 StGB oder § 227 Abs. 1 StGB tatbestandsmäßiges vorsätzliches Verhalten des Täters verursacht wurde, der Täter mit Tötungsvorsatz aber erst agierte, als das Opfer bereits verstorben war, steht eine Strafbarkeit wegen (vollendeter) Aussetzung mit Todesfolge beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge ausnahmsweise in Tateinheit mit einer Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO § 353 Aufhebung 2; Urteil vom 27. Juli 1988 - 3 StR 139/88, BGHSt 35, 305, 306 ff.; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 224/10, NStZ 2010, 699, 700; vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76, juris Rn. 5).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    b) Der Schuldspruch war mitaufzuheben, weil es das Landgericht unterlassen hat, eine Strafbarkeit des Angeklagten unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO § 353 Aufhebung 2).

    Eine nur auf den Strafausspruch beschränkte Aufhebung könnte unter Umständen dazu führen, dass der neue Tatrichter gehindert ist, durch widerspruchsfreie Feststellungen den richtigen Ausgangspunkt für eine unter Beachtung des Verschlechterungsgebots (§ 358 Abs. 2 StPO) schuldangemessene Ahndung der Tat zu finden (BGH, Urteil vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO § 353 Aufhebung 2; Beschluss vom 11. November 1981 - 3 StR 342/81, zitiert bei Holtz MDR 1982, 281, 283).

  • BGH, 18.03.2003 - 4 StR 17/03

    Unvollständige / widersprüchliche Beweiswürdigung (Beruhen; nachlässige

    Zum anderen kann die Aufhebung des Schuldspruchs selbst bei einer vom Angeklagten eingelegten und zum Rechtsfolgenausspruch erfolgreichen Revision geboten sein, wenn sich aus den Urteilsgründen zum Schuldspruch auch Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten ergeben und in einer erneuten Hauptverhandlung nur auf Grund der entsprechenden Einbeziehung weiterer Straftatbestände eine schuldangemessene Ahndung der Tat - unter Beachtung des Verschlechterungsverbotes (§ 358 Abs. 2 StPO) - möglich sein könnte (vgl. BGHR StPO § 353 Aufhebung 2).
  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 437/14

    Betrug (Täuschung über die Zahlungswilligkeit)

    Bei dieser Sachlage hebt der Senat den Schuldspruch auch in den Fällen II. 6. bis 9. der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen auf, um dem neuen Tatrichter Gelegenheit zu geben, die Frage der Täuschungshandlung ohne Bindung an bisherige Feststellungen entscheiden zu können (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO § 353 Aufhebung 2; BGH, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95, NStZ-RR 1997, 72, 73).
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