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   BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15   

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https://dejure.org/2016,4454
BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15 (https://dejure.org/2016,4454)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2016 - 2 StR 391/15 (https://dejure.org/2016,4454)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15 (https://dejure.org/2016,4454)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 224 StGB
    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Konkurrenzverhältnis bei Misshandlung mehrerer Personen

  • IWW

    § 224 StGB, § 406 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Konkurrenzerwägungen der Strafkammer bzgl. der Begründung einer natürlichen Handlungseinheit

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Konkurrenzverhältnis bei Misshandlung mehrerer Personen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4; StGB § 224
    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Konkurrenzerwägungen der Strafkammer bzgl. der Begründung einer natürlichen Handlungseinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 594
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15
    Greift daher der Täter einzelne Menschen - wie hier - nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu beeinträchtigen, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15; Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 286 mwN).

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff, willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 aaO, vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).

  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15

    Totschlag (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Voraussetzungen; Verhältnis

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15
    Greift daher der Täter einzelne Menschen - wie hier - nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu beeinträchtigen, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15; Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 286 mwN).
  • BGH, 24.10.2000 - 5 StR 323/00

    Tat im prozessualen Sinne; Tatmehrheit; Natürliche Handlungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15
    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff, willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 aaO, vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 09.10.2013 - 4 StR 364/13

    Bedingter Tötungsvorsatz (Gesamtbetrachtung: tatrichterliche Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15
    Der Adhäsionsausspruch bleibt bestehen, weil der Angeklagte die geltend gemachte Schadensund Schmerzensgeldansprüche anerkannt hat (§ 406 Abs. 2 StPO) und die Wirksamkeit des Anerkenntnisses von ihm nicht in Frage gestellt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 364/13 und vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, NJW 2006, 1890, 1891).
  • BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15
    Der Adhäsionsausspruch bleibt bestehen, weil der Angeklagte die geltend gemachte Schadensund Schmerzensgeldansprüche anerkannt hat (§ 406 Abs. 2 StPO) und die Wirksamkeit des Anerkenntnisses von ihm nicht in Frage gestellt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 364/13 und vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, NJW 2006, 1890, 1891).
  • AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16

    Tod eines Kindes in Winterberg: Anklage gegen Jugendamts-Mitarbeiterin

    Grundsätzlich gilt, dass die Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Personen einer additiven Betrachtungsweise nach Art der natürlichen Handlungseinheit selbst bei einheitlichem Willensentschluss des Täters grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. Fischer, 63. Auflage vor § 52 Rdnr. 7 m.w.N.; BGH NStZ 2016, 594).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, NStZ 2016, 594, 595; BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14, juris Rn. 48; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff, willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, BGHR StGB § 1 Entschluss, 37 38 einheitlicher 1 mwN; Urteil vom 13. September 1995 - 3 StR 221/95, BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 11).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20

    Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka

    Auf der Grundlage der vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen hat sich der Angeklagte (neben der Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) des Mordes, der Kriegsverbrechen gegen Personen sowie der Freiheitsberaubung mit Todesfolge in jeweils 19 tateinheitlichen Fällen anstatt, wie vom Oberlandesgericht gewertet, in jeweils 17 tateinheitlichen und zwei weiteren Fällen schuldig gemacht (vgl. zur Tateinheit bei höchstpersönlichen Rechtsgütern: BGH, Urteil vom 23. Mai 2012 - 5 StR 54/12, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 13 Rn. 8; Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82; vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, BGHR StGB § 1 Entschluss, einheitlicher 1 Rn. 8 f.).
  • BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19

    Konkurrenzverhältnisse bei höchstpersönlichen Rechtsgütern verschiedener Personen

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff, willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 1995 - 3 StR 221/95, BGHR StGB § 1 Entschluss, einheitlicher 11; Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, BGHR StGB § 1 Entschluss, einheitlicher 1; Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17, juris Rn. 38).
  • BGH, 29.01.2019 - 2 StR 507/18

    Konkurrenzrechtliche Bewertung mehrerer Sexualdelikten zu Lasten von Kindern und

    Es liegt - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 13. November 2018 zutreffend ausgeführt hat - eine natürliche Handlungseinheit vor (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2016 ? 2 StR 391/15, NStZ 2016, 594 f.; BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368).
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