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   BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13   

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https://dejure.org/2013,33248
BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13 (https://dejure.org/2013,33248)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2013 - 2 StR 392/13 (https://dejure.org/2013,33248)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13 (https://dejure.org/2013,33248)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK
    Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (revisionsrechtliche Rüge einer Kompensationsentscheidung; Begründung der Kompensationsentscheidung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 S 1 MRK, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Kompensationsentscheidung bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung: Isolierte Überprüfbarkeit auf Rechtsfehler; Anforderungen an die Revisionsrüge; Anforderungen an den Erörterungsbedarf in den Urteilsgründen

  • Wolters Kluwer

    Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung i.R.e. Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Kompensationsentscheidung bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung: Isolierte Überprüfbarkeit auf Rechtsfehler; Anforderungen an die Revisionsrüge; Anforderungen an den Erörterungsbedarf in den Urteilsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2; EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung i.R.e. Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 21
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13
    Für die revisionsgerichtliche Prüfung, ob im Einzelfall eine Art. 6 Absatz 1 Satz 1 EMRK verletzende Verfahrensverzögerung vorliegt, ist grundsätzlich eine Verfahrensrüge erforderlich (BGHSt 49, 342, 344).

    Der sachlich-rechtlich zu fordernde Erörterungsbedarf darf jedoch mit Rücksicht auf die vielen denkbaren Verfahrensvorgänge, die für die Entscheidung eine Rolle spielen können, nicht überspannt werden (vgl. BGHSt 49, 342, 344).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13
    Der Tatrichter hat zwar Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursachen zu ermitteln und im Urteil konkret festzustellen (BGHSt 52, 124, 146).
  • BGH, 21.12.2010 - 2 StR 563/10

    Anforderungen an die Rüge einer mangelnden Kompensation einer

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13
    Die Staatsanwaltschaft wendet sich in ihrer Revisionsbegründung der Sache nach allein gegen die Kompensationsentscheidung des Landgerichts, die grundsätzlich isoliert auf Rechtsfehler überprüfbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13
    Es reicht deshalb aus, wenn das Revisionsgericht anhand der Ausführungen im Urteil im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen kann, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK tragen und sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatrichter insoweit eingeräumten Bewertungsspielraums hält (vgl. BGH StV 2010, 228, 230 f.).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13
    Diese ist gleichermaßen zu erheben, wenn ein Angeklagter beanstandet, Art, Ausmaß und Umstände einer angenommenen Verzögerung seien zu seinen Lasten nicht oder nicht genügend festgestellt (vgl. BGH, NStZ 2004, 504 zu einer Revision des Angeklagten).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Die Entscheidung des Landgerichts, infolge einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung einen Vollstreckungsabschlag von vier Monaten auf die verhängte Strafe zu gewähren, lässt unter Berücksichtigung des im Rahmen der Sachrüge eröffneten Prüfungsumfangs (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13) einen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler nicht erkennen.
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Die Beschränkung der Rechtsmittel auf die Kompensationsentscheidungen ist wirksam (vgl. BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16; vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 Rn. 2).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

    a) In Bezug auf Kompensationsentscheidungen wegen Verfahrensverzögerung hat der Bundesgerichtshof bereits die grundsätzlich bestehende Möglichkeit isolierter Überprüfung anerkannt (siehe nur BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 Rn. 2; Urteil vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21).

    Eine solche Verknüpfung ist aber selbst dann nicht zwingend gegeben, wenn mit dem Rechtsmittel solche vom Tatgericht festgestellten und zur Grundlage der Kompensation gemachten Belastungen beanstandet werden, die an sich auch für den Strafausspruch bedeutsam sein können (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13 Rn. 2 (insoweit in NStZ-RR 2014, 21 f. nicht abgedruckt)).

  • BGH, 06.08.2014 - 2 StR 60/14

    Schwerer Bandendiebstahl: Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Die Staatsanwaltschaft wendet sich in ihrer Revisionsbegründung und mit ihrem Revisionsantrag allein gegen die Kompensationsentscheidung des Landgerichts, die grundsätzlich isoliert auf Rechtsfehler überprüfbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21 mwN).

    Der Senat verweist insoweit auf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts und die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 (BGHSt 52, 124 ff.; vgl. im Übrigen auch Senat, Urteil vom 5. Februar 2014 - 2 StR 308/13; Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21, 22; BGH, Urteil vom 21. April 2011 - 3 StR 50/11, NStZ-RR 2011, 239 und Urteil vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 139/05, NStZ-RR 2006, 50).

  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 419/19

    Vorsatz (Abgrenzung und Feststellung von bedingtem Vorsatz und bewusster

    Die Zubilligung einer Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nach der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Vollstreckungslösung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 ? GSSt 1/07, BGHSt 52, 124) setzt Feststellungen des Tatrichters zu Art, Ausmaß und Ursache der Verfahrensverzögerung voraus, die es dem Revisionsgericht ermöglichen, im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachzuvollziehen, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 MRK tragen und sich die gewährte Kompensation innerhalb des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums hält (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2013 ? 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21).
  • BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Voraussetzungen: keine

    Es reicht deshalb aus, wenn das Revisionsgericht anhand der Ausführungen im Urteil im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen kann, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK tragen und sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatrichter insoweit eingeräumten Bewertungsspielraums hält (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15 Rn. 15, NStZ 2015, 540; Urteile vom 12. Februar 2014 - 2 StR 308/13 Rn. 30, NStZ 2014, 599 und vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13 Rn. 9, NStZ-RR 2014, 21).
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19

    Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die revisionsrechtliche Beanstandung einer tatgerichtlichen Entscheidung über die Kompensation wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im Wege der Vollstreckungslösung grundsätzlich eine Verfahrensrüge zu erheben; ausnahmsweise greift in diesem Bereich die Sachrüge ein, wenn entweder die Voraussetzungen einer solchen Verzögerung den Urteilsgründen zu entnehmen sind, oder aber sich anhand der Urteilsgründe ausreichende Anhaltspunkte ergeben, die das Tatgericht zur Prüfung einer Kompensation drängen mussten, so dass ein Erörterungsmangel zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342; Urteil vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21).
  • BGH, 12.02.2014 - 2 StR 308/13

    Gegenstand des Urteils (Aburteilung der gesamten angeklagten Tat unter allen

    a) Trotz des umfassenden Aufhebungsantrags der Staatsanwaltschaft wendet sich die Staatsanwaltschaft in ihrer weiteren Revisionsbegründung der Sache nach nur gegen die Kompensationsentscheidung der Strafkammer, die grundsätzlich isoliert auf Rechtsfehler überprüfbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21 mwN), und gegen die - nunmehr entfallene - Feststellungsentscheidung.

    Der sachlich-rechtlich zu fordernde Erörterungsbedarf darf jedoch mit Rücksicht auf die vielen denkbaren Verfahrensvorgänge, die für die Entscheidung eine Rolle spielen können, nicht überspannt werden (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21 mwN).

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Die Beschränkung der Rechtsmittel auf die Kompensationsentscheidungen ist wirksam (vgl. BGH, Urteile vom 7. September 2016 - 1 StR 154/16; vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 563/10 Rn. 2).
  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 101/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen eines Hangs);

    (1) Der Tatrichter ist verpflichtet, Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursachen zu ermitteln und im Urteil konkret festzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2015 - 2 StR 364/15; Urteil vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21).
  • BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21

    Strafzumessung (Strafmilderungsgründe: zeitlicher Abstand zwischen Tat und

  • BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22

    Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögrung

  • LG Köln, 21.03.2019 - 112 KLs 35/11

    Hadsch, Pilgerreise, Mekka, Medina, Steuerhinterziehung

  • KG, 21.09.2018 - 161 Ss 107/18

    Zulässigkeit der ausschließlich gegen das Fehlen einer Kompensationsentscheidung

  • KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20

    Strafzumessung: Lange Verfahrensdauer; Kompensation für rechtsstaatswidrige

  • KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20

    Strafzumessung, lange Verfahrensdauer, Kompensation, rechtsstaatswidrige

  • KG, 21.09.2018 - 5 Ws 113/18
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