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   BGH, 15.09.1999 - 2 StR 392/99   

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https://dejure.org/1999,4419
BGH, 15.09.1999 - 2 StR 392/99 (https://dejure.org/1999,4419)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1999 - 2 StR 392/99 (https://dejure.org/1999,4419)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1999 - 2 StR 392/99 (https://dejure.org/1999,4419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 JGG
    Voraussetzungen von Jugendstrafe; Zulässiges Verteidigungsverhalten; Schlüsse aus dem Verhalten im Prozeß auf Unrechtsgehalt der Tat und Einstellung des Täter zur Tat

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Jugendstrafe - Revision - Schwere der Schuld - Charakterliche Fehlhaltung des Angeklagten - Fehlende Reue - Rechtsfeindliche Gesinnung - Strafmaß

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; JGG § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17 Abs. 2
    Jugendstrafe wegen Schuldschwere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 657
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.1992 - 1 StR 338/92

    Grenzen zulässiger Verteidigung bei gespielter Trauer des Täters bei Entdeckung

    Auszug aus BGH, 15.09.1999 - 2 StR 392/99
    Das im angefochtenen Urteil geschilderte Verhalten des Angeklagten in der Hauptverhandlung, das im wesentlichen im Nichtäußern einer Entschuldigung oder eines Bedauerns bestand, geht nicht über ein zulässiges Verteidigungsverhalten hinaus, selbst wenn er damit eine mitleidlose Gesinnung zum Ausdruck gebracht haben sollte (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Juni 1992 - 1 StR 338/92).
  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 188/16

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (eignungsbezogene

    Sowohl das Unterbleiben einer Entschuldigung als auch das Fehlen eines zum Ausdruck gebrachten Bedauerns lassen aber ohne weitere - hier nicht festgestellte - Umstände keinen Schluss auf eine rechtsfeindliche, durch besondere Rücksichtslosigkeit oder Gleichgültigkeit gegenüber Interessen und Rechtsgütern anderer geprägte Gesinnung oder Gefährlichkeit des Angeklagten zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 1999 - 2 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 362; vom 18. Mai 1994 - 5 StR 270/94, StV 1995, 132; vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 283/01

    Strafzumessung; Unzulässige Strafschärfung auf Grund von zulässigem

    Anhaltspunkte dafür, dass vorliegend das Prozessverhalten des Angeklagten - Anpassung der Einlassung an die jeweilige Beweislage - auf einer rechtsfeindlichen Gesinnung beruht (BGH StV 1999, 657) sind von der Kammer nicht festgestellt.
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 18/02

    Strafzumessung (Abgrenzung rechtsfeindlicher Gesinnung von zulässigem

    Eine rechtsfeindliche Gesinnung des Angeklagten, die Anlaß zu strafschärfender Berücksichtigung hätte sein dürfen (vgl. BGH StV 1999, 657; 1999, 206; 1994, 125; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4), ist dadurch nicht belegt.
  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05

    Strafzumessung; Strafschärfung; Verteidigungsverhalten des Angeklagten

    Anhaltspunkte dafür, dass das vom Landgericht beanstandete Prozessverhalten des Angeklagten auf einer rechtsfeindlichen Gesinnung beruht und damit die Grenze angemessener Verteidigung eindeutig überschritten wird, sind von der Strafkammer nicht festgestellt worden (vgl. dazu BGH StV 1999, S. 657).
  • OLG Jena, 26.06.2008 - 1 Ss 122/08

    Strafzumessung

    Das Fehlen von Reue kann nur strafschärfend berücksichtigt werden, wenn das Verhalten auf eine rechtsfeindliche Gesinnung hinweist (BGH StV 1999, 657, 658).
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