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   BGH, 04.06.2013 - 2 StR 4/13   

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https://dejure.org/2013,13942
BGH, 04.06.2013 - 2 StR 4/13 (https://dejure.org/2013,13942)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2013 - 2 StR 4/13 (https://dejure.org/2013,13942)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 2 StR 4/13 (https://dejure.org/2013,13942)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 StGB, § 27 StGB, § 255 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Garantenstellung aus vorangegangenem Tun: Beihilfe zu einem Banküberfall nach Tataufgabe durch den vorgesehenen Haupttäter und Durchführung der Tat durch den Fahrer des Fluchtautos

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen (hier: der besonders schweren räuberischen Erpressung)

  • rewis.io

    Garantenstellung aus vorangegangenem Tun: Beihilfe zu einem Banküberfall nach Tataufgabe durch den vorgesehenen Haupttäter und Durchführung der Tat durch den Fahrer des Fluchtautos

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen (hier: der besonders schweren räuberischen Erpressung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 578
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61

    Kenntnis des Täters von seiner Garantenpflicht als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 4/13
    Auch muss der Vorsatz bei unechten Unterlassungsdelikten die tatsächlichen Umstände umfassen, welche die Garantenpflicht begründen (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 29. Mai 1961 - GSSt 1/61, BGHSt 16, 155, 158; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 13 Rn. 87; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 15 Rn. 96).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 4/13
    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324, 325 mwN).
  • BGH, 15.04.2010 - 5 StR 75/10

    Beweiswürdigung (keine dem Angeklagten günstige Feststellungen allein aufgrund

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 4/13
    Die Urteilsgründe lassen vielmehr besorgen, dass die Strafkammer vor dem Hintergrund der Täterbeschreibung durch die Zeugin J. ihren Feststellungen vorschnell die lebensfremde Einlassung des Angeklagten zu Grunde gelegt hat, ohne - wie es geboten gewesen wäre - diese zuvor auf ihre Plausibilität zu überprüfen und sodann in die Gesamtschau der ansonsten festgestellten Tatumstände einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - 5 StR 75/10, NStZ 2010, 503, 504).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 4/13
    Dagegen würde der Angeklagte für einen Exzess des Fahrers, der nicht durch sein Vorverhalten bestärkt worden ist, nicht als Ingerent haften (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380 mwN).
  • OLG Celle, 26.03.2015 - 1 Ws 560/14

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung trotz unbekannter Identität

    Dies ist durchaus möglich, setzt aber immer voraus, dass sich die vorsätzliche Begehung der Haupttat auf andere Weise feststellen lässt (vgl. etwa BGH NStZ 2013, 578; OLG München wistra 2010, 155).
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