Rechtsprechung
BGH, 04.06.2013 - 2 StR 4/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 27 Abs. 1 StGB; § 13 Abs. 1 StGB
Beihilfe durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz; Unterlassungsvorsatz) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 StGB, § 27 StGB, § 255 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Garantenstellung aus vorangegangenem Tun: Beihilfe zu einem Banküberfall nach Tataufgabe durch den vorgesehenen Haupttäter und Durchführung der Tat durch den Fahrer des Fluchtautos - Wolters Kluwer
Vorliegen der Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen (hier: der besonders schweren räuberischen Erpressung)
- rewis.io
Garantenstellung aus vorangegangenem Tun: Beihilfe zu einem Banküberfall nach Tataufgabe durch den vorgesehenen Haupttäter und Durchführung der Tat durch den Fahrer des Fluchtautos
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen der Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen (hier: der besonders schweren räuberischen Erpressung)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 13.09.2012 - 4 KLs 1370 Js 83014/11
- BGH, 04.06.2013 - 2 StR 4/13
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 578
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61
Kenntnis des Täters von seiner Garantenpflicht als Voraussetzung für eine …
Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 4/13
Auch muss der Vorsatz bei unechten Unterlassungsdelikten die tatsächlichen Umstände umfassen, welche die Garantenpflicht begründen (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 29. Mai 1961 - GSSt 1/61, BGHSt 16, 155, 158;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 13 Rn. 87;… Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 15 Rn. 96). - BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07
Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und …
Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 4/13
Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324, 325 mwN). - BGH, 15.04.2010 - 5 StR 75/10
Beweiswürdigung (keine dem Angeklagten günstige Feststellungen allein aufgrund …
Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 4/13
Die Urteilsgründe lassen vielmehr besorgen, dass die Strafkammer vor dem Hintergrund der Täterbeschreibung durch die Zeugin J. ihren Feststellungen vorschnell die lebensfremde Einlassung des Angeklagten zu Grunde gelegt hat, ohne - wie es geboten gewesen wäre - diese zuvor auf ihre Plausibilität zu überprüfen und sodann in die Gesamtschau der ansonsten festgestellten Tatumstände einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - 5 StR 75/10, NStZ 2010, 503, 504). - BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11
Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer …
Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 2 StR 4/13
Dagegen würde der Angeklagte für einen Exzess des Fahrers, der nicht durch sein Vorverhalten bestärkt worden ist, nicht als Ingerent haften (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380 mwN).
- OLG Celle, 26.03.2015 - 1 Ws 560/14
Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung trotz unbekannter Identität …
Dies ist durchaus möglich, setzt aber immer voraus, dass sich die vorsätzliche Begehung der Haupttat auf andere Weise feststellen lässt (vgl. etwa BGH NStZ 2013, 578; OLG München wistra 2010, 155).