Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.12.2018

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   BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17   

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https://dejure.org/2018,39310
BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17 (https://dejure.org/2018,39310)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2018 - 2 StR 400/17 (https://dejure.org/2018,39310)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2018 - 2 StR 400/17 (https://dejure.org/2018,39310)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StGB; § 271 Abs. 1 StGB; § 271 Abs. 2 StGB;
    Mittelbare Falschbeurkundung (keine Erfassung von Gewerbeanmeldungen mangels öffentlichen Glaubens; Konkurrenzen: Bewirken und Gebrauch der falschen Beurkundung entsprechend den Regeln für das Verhältnis zwischen Herstellung und Gebrauch einer unechten Urkunde)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 271 Abs. 2 StGB, § 15 Abs. 1 GewO, § 14 Abs. 1 S. 1 GewO, § 263a Abs. 1 StGB, § 271 Abs. 1 StGB, § 267 StGB, § 271 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit bei Vorlage desselben Dokuments jeweils am selben Tag bei derselben Behörde; Bewirken einer falschen Beurkundung und dem anschließenden Gebrauch der falschen Beurkundung zur Nutzung von "Alias-Personalien" als eine Straftat

  • rewis.io

    Konkurrenzverhältnis bei mittelbarer Falschbeurkundung und dem Missbrauch von Ausweispapieren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit bei Vorlage desselben Dokuments jeweils am selben Tag bei derselben Behörde; Bewirken einer falschen Beurkundung und dem anschließenden Gebrauch der falschen Beurkundung zur Nutzung von "Alias-Personalien" als eine Straftat

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falschbeurkundung - und der anschließende Gebrauch der falschen Urkunde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mittelbare Falschbeurkundung und der Missbrauch von Ausweispapieren - mehrfach hintereinander

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gewerbeanmeldung einer real nicht existierenden Firma

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 7
  • StV 2019, 391
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17
    Maßgebend ist insofern der Täuschungsvorsatz, den der Täter bei der Herstellung der Urkunde hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 293; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, BeckRS 2015, 12689; Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26 f.; Erb in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 267 Rn. 217; Heine/Schuster in Schönke/Schröder, § 267 Rn. 79 ff.; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 267 Rn. 58, jeweils mwN).

    (3) Gleiches gilt, wenn der Täter eine unechte Urkunde zu einem bestimmten Täuschungszweck herstellt, die Urkunde später aber zu einem anderen Täuschungszweck gebraucht (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 293; Urteil vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 269, 270).

  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Auszug aus BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17
    Maßgebend ist insofern der Täuschungsvorsatz, den der Täter bei der Herstellung der Urkunde hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 293; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, BeckRS 2015, 12689; Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26 f.; Erb in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 267 Rn. 217; Heine/Schuster in Schönke/Schröder, § 267 Rn. 79 ff.; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 267 Rn. 58, jeweils mwN).

    (1) Hat der Täter eine oder mehrere unechte Urkunden zu einer ganz bestimmten, schon konkretisierten Täuschung hergestellt und sie entsprechend diesem Tatplan als Täuschungsmittel eingesetzt, liegt eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung vor (vgl. insoweit auch BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, BeckRS 2015, 12689; vom 16. Juni 2015 - 4 StR 279/15, BeckRS 2015, 13754; für den Sonderfall, dass zwischen dem Herstellen und Gebrauchen ein langer Zeitraum liegt, wird teilweise Tatmehrheit angenommen, vgl. KG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - (4) 1 Ss 456/11, StraFo 2012, 375; Heger in Lackner/ Kühl, aaO, § 267 Rn. 27).

  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17
    (3) Gleiches gilt, wenn der Täter eine unechte Urkunde zu einem bestimmten Täuschungszweck herstellt, die Urkunde später aber zu einem anderen Täuschungszweck gebraucht (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 293; Urteil vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 269, 270).
  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    Auszug aus BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17
    Der Senat schließt aus, dass ein neuer Tatrichter Feststellungen treffen könnte, die in den Fällen 1 und 2 der Urteilsgründe jeweils eine Verurteilung wegen einer materiellrechtlich selbständigen Tat tragen könnten; insoweit gilt der Zweifelsgrundsatz (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    Auszug aus BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17
    (1) Hat der Täter eine oder mehrere unechte Urkunden zu einer ganz bestimmten, schon konkretisierten Täuschung hergestellt und sie entsprechend diesem Tatplan als Täuschungsmittel eingesetzt, liegt eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung vor (vgl. insoweit auch BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, BeckRS 2015, 12689; vom 16. Juni 2015 - 4 StR 279/15, BeckRS 2015, 13754; für den Sonderfall, dass zwischen dem Herstellen und Gebrauchen ein langer Zeitraum liegt, wird teilweise Tatmehrheit angenommen, vgl. KG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - (4) 1 Ss 456/11, StraFo 2012, 375; Heger in Lackner/ Kühl, aaO, § 267 Rn. 27).
  • BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
    Auszug aus BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17
    (4) Besitzt der Täter zum Zeitpunkt der Herstellung der Urkunde noch keine bestimmten Vorstellungen über den späteren Gebrauch, sondern plant die spätere Verwendung nur in allgemeinen Umrissen, liegt beim späteren Einsatz der Urkunde ebenfalls Tatmehrheit vor (BGH, Urteil vom 23. Januar 1962 - 1 StR 455/61, BGHSt 17, 97, 99; Zieschang in LK-StGB, aaO, § 267 Rn. 287 f. mwN; Erb in MüKo-StGB, aaO, § 267 Rn. 218; Wittig in SSW-StGB, 3. Aufl., § 267 Rn. 91).
  • BGH, 28.12.1989 - 1 StR 629/89

    Änderung des Schuldspruchs wegen fehlerhaftetr Beurteilung der Tateinheit im Fall

    Auszug aus BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17
    (2) Entschließt sich der Täter im gerade genannten Fall später, die Urkunde zu einer weiteren Täuschung zu gebrauchen, liegen zwei tatmehrheitliche Urkundenfälschungen vor (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Dezember 1989 - 1 StR 629/89, BeckRS 1989, 31099817).
  • BVerwG, 08.06.1971 - I C 40.70
    Auszug aus BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17
    Vorrangiger Zweck der Anzeige ist es, der zuständigen Behörde Aufschluss über die Zahl und die Art der in ihrem Bezirk vorhandenen Gewerbebetriebe zu geben und eine wirksame Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1971 - I C 40/70, BVerwGE 38, 160, 161; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, 78. EL, § 14 Rn. 7 mwN).
  • KG, 21.12.2011 - 1 Ss 456/11

    Prozessualer Tatbegriff bei Herstellen einer unechten Urkunde und Gebrauchen

    Auszug aus BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17
    (1) Hat der Täter eine oder mehrere unechte Urkunden zu einer ganz bestimmten, schon konkretisierten Täuschung hergestellt und sie entsprechend diesem Tatplan als Täuschungsmittel eingesetzt, liegt eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung vor (vgl. insoweit auch BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, BeckRS 2015, 12689; vom 16. Juni 2015 - 4 StR 279/15, BeckRS 2015, 13754; für den Sonderfall, dass zwischen dem Herstellen und Gebrauchen ein langer Zeitraum liegt, wird teilweise Tatmehrheit angenommen, vgl. KG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - (4) 1 Ss 456/11, StraFo 2012, 375; Heger in Lackner/ Kühl, aaO, § 267 Rn. 27).
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 279/15

    Urkundenfälschung (mehrfaches Gebrauchen einer gefälschten Urkunde nach beim

    Auszug aus BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17
    (1) Hat der Täter eine oder mehrere unechte Urkunden zu einer ganz bestimmten, schon konkretisierten Täuschung hergestellt und sie entsprechend diesem Tatplan als Täuschungsmittel eingesetzt, liegt eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung vor (vgl. insoweit auch BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, BeckRS 2015, 12689; vom 16. Juni 2015 - 4 StR 279/15, BeckRS 2015, 13754; für den Sonderfall, dass zwischen dem Herstellen und Gebrauchen ein langer Zeitraum liegt, wird teilweise Tatmehrheit angenommen, vgl. KG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - (4) 1 Ss 456/11, StraFo 2012, 375; Heger in Lackner/ Kühl, aaO, § 267 Rn. 27).
  • BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16

    Urkundenfälschung (Gebrauchmachen; Mehrfachgebrauch); Konkurrenzen

  • BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19

    Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen,

    Will ein Täter die Geldscheine in Abhängigkeit von seinem Bedarf "nach und nach" herstellen, hat er also noch keine irgendwie bestimmten Vorstellungen über den späteren Tatablauf, sondern plant er spätere Geldfälschungshandlungen allenfalls in allgemeinen Umrissen, legt dies einen jeweils neuen Tatentschluss und die Annahme von Tatmehrheit nahe (vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2018 - 2 StR 400/17, Rn. 20 [zu § 267 StGB]).
  • BGH, 29.04.2021 - 5 StR 339/20

    Vorsatz bei der Geldwäsche (Herrühren aus einer Katalogtat; konkreter Vortäter;

    Wird eine Urkunde mehrfach gebraucht, steht jeder dieser Fälle grundsätzlich im Verhältnis der Tatmehrheit; anderes kann nur gelten, wenn die spätere Verwendung des Falsifikats schon beim Fälschen ganz konkret und nicht nur in allgemeinen Umrissen geplant war (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1962 - 1 StR 455/61, BGHSt 17, 97; Beschluss vom 5. September 2018 - 2 StR 400/17, NStZ-RR 2019, 7; LKStGB/Zieschang, 12. Aufl., § 267 Rn. 287 f., jeweils mwN).
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