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   BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05   

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https://dejure.org/2005,3867
BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05 (https://dejure.org/2005,3867)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2005 - 2 StR 402/05 (https://dejure.org/2005,3867)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 (https://dejure.org/2005,3867)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts in Bezug auf die Beweiswürdigung des Richters der Vorinstanz

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 473
    Kosten und Auslagen bei erfolglosen Revisionen von Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Angeklagtem

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 33/57

    Nebenkläger - Rechtsmittel - Rechtsmittelgegner - Notwendige Auslagen -

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05
    Die durch diese beiden Revisionen verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (§ 473 Abs. 2 Satz 1 StPO); eine Auferlegung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf den Nebenkläger erfolgt nur dann, wenn dieser allein erfolglos Revision eingelegt hat, nicht dagegen, wenn auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittelführerin ist (§ 473 Abs. 1 Satz 3 StPO; vgl. auch BGHSt 11, 189; BGH NJW 1997, 2123, 2124; OLG Karlsruhe …
  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 627/96

    Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision; Beteiligung an einer Schlägerei

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05
    Die durch diese beiden Revisionen verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (§ 473 Abs. 2 Satz 1 StPO); eine Auferlegung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf den Nebenkläger erfolgt nur dann, wenn dieser allein erfolglos Revision eingelegt hat, nicht dagegen, wenn auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittelführerin ist (§ 473 Abs. 1 Satz 3 StPO; vgl. auch BGHSt 11, 189; BGH NJW 1997, 2123, 2124; OLG Karlsruhe …
  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 20.63

    Zwangsmitgliedschaft der GEMA bei den Industriekammern und Handelskammern -

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05
    Da sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die der Nebenklägerin erfolglos geblieben sind, hat die Nebenklägerin außer der Revisionsgebühr nach Nr. 3520 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) auch die Hälfte der gerichtlichen Auslagen zu tragen (vgl. OLG Koblenz VRS 54, 131; OLG Hamm NJW 1958, 2077; JMBlNW 1963, 167; OLG Stuttgart NJW 1963, 2286; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 473 Rdn. 95).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Zwar sind auch die Revision der Nebenkläger erfolglos geblieben, dies rechtfertigt es jedoch nicht, von einer Auslagenerstattung zu ihren Gunsten abzusehen (§ 473 Abs. 1 Satz 2 StPO; zum Ganzen: BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05).
  • BGH, 10.05.2017 - 5 StR 19/17

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung

    Die Kosten- und Auslagenentscheidungen beruhen auf § 473 Abs. 1 und 2 StPO (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, und vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128 (LS)).
  • BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes:

    Die durch die Revision der Staatsanwaltschaft und die Revision des Nebenklägers verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (§ 473 Abs. 2 Satz 1 StPO); eine Auferlegung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf den Nebenkläger erfolgt nur dann, wenn dieser allein erfolglos Revision eingelegt hat, nicht dagegen, wenn auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittelführerin ist (BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 mwN).

    Da sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die des Nebenklägers erfolglos geblieben ist, hat der Nebenkläger auch die Hälfte der gerichtlichen Auslagen zu tragen (BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 mwN).

    Zwar ist auch die Revision des Nebenklägers erfolglos geblieben, dies rechtfertigt es jedoch nicht, von einer Auslagenerstattung zu seinen Gunsten abzusehen (BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 mwN).

  • BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18

    Urteil wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig

    Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen der Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10; vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128 (Ls)).
  • BGH, 08.09.2022 - 3 StR 25/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Straftaten von erheblicher

    Da sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die des Nebenklägers erfolglos geblieben sind, hat der Nebenkläger nach dieser Vorschrift nicht nur die Revisionsgebühr, sondern auch die Hälfte der gerichtlichen Auslagen zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 StR 606/19, juris Rn. 5; Urteile vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147; vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, juris Rn. 9; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 95; jeweils mwN).
  • OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13

    Unterlassungsdelikt; Sorgfaltspflichtverletzung; Kaiserschnitt; Geburtsmedizin;

    Die insoweit der Angeklagten erwachsenen notwendigen Auslagen fallen allein gemäß § 473 Abs. 2 Satz 1 StPO der Staatskasse zur Last; die gerichtlichen Auslagen tragen die Nebenkläger und die Staatskasse je zur Hälfte (vgl. Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl. § 473 Rdnr. 11; BGH, Urteil vom 30. November 2005, Az.: 2 StR 402/05, - juris).
  • OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11

    Es besteht ein Kostenerstattungsanspruch des Angeklagten gegenüber dem

    Die Erfolglosigkeit auch der Berufung des Nebenklägers (dazu unten 4.) rechtfertigt es nicht, von einer Auslagenerstattung zu seinen Gunsten im Hinblick auf das Rechtsmittel des Angeklagten abzusehen, zumal das Gesetz hier keine Öffnungsklausel aus Billigkeitsgründen vorsieht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. November 2005, 2 StR 402/05 - juris online - OLG Schleswig, SchlHA 1993, 71 - juris online -).

    Eine Auferlegung der Auslagen des Angeklagten auf den Nebenkläger kommt nur bei einer allein von diesem erfolglos eingelegten Berufung in Betracht (vgl. nur LR-Hilger, a.a.O., § 473 Rn. 95; BGH, Beschluss vom 23. November 2005, 2 StR 402/05 - juris online - BGH NStZ-RR 2008, 146).

  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Die durch die beiden Revisionen verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (§ 473 Abs. 2 Satz 1 StPO; BGH NStZ-RR 2006, 128 m. w. N.).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins;

    Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146; Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128; vgl. aber BGH, Urteil vom 16. September 2010 - 3 StR 280/10).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 155/09

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung; Hilfsbeweisantrag auf Einholung

    Die durch die beiden Revisionen verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 128 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 348/05

    Mord (niedrige Beweggründe; Einsichtsfähigkeit); Totschlag; Schuldfähigkeit

  • OLG Zweibrücken, 20.04.2018 - 1 OLG 2 Ss 79/17

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen der Startdurchsage: Beurteilung der

  • BGH, 04.08.2015 - 1 StR 53/15

    Mord (Heimtücke, niedrige Beweggründe); tatrichterlicher Beweiswürdigung

  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 399/09

    Heimtücke (subjektive Tatseite)

  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 606/19

    Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers

  • KG, 26.11.2008 - 4 Ws 84/08

    Körperverletzung: Rechtlicher Hinweis auf eine in der Anklageschrift nicht

  • KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11

    Gerichtliche Feststellung einer angemessenen Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG im Fall

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