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   BGH, 16.11.2017 - 2 StR 404/17   

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https://dejure.org/2017,46353
BGH, 16.11.2017 - 2 StR 404/17 (https://dejure.org/2017,46353)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2017 - 2 StR 404/17 (https://dejure.org/2017,46353)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 (https://dejure.org/2017,46353)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 23 Abs 2 StGB, § 22 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 212 StGB
    Strafzumessung: Prüfungsreihenfolge zur Strafrahmenwahl bei Vorliegen eines minder schweren Falls und eines gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes bei einem versuchten Totschlag

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 23 Abs. 2 StGB, § 213 2. Alt. StGB, §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB, § 21 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 212 StGB, §§ 21, § 213 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorrangige Prüfung eines minder schweren Falls des Totschlags bei der Strafrahmenwahl; Zusätzliche Heranziehung gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe bei Prüfung der Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens

  • rewis.io

    Strafzumessung: Prüfungsreihenfolge zur Strafrahmenwahl bei Vorliegen eines minder schweren Falls und eines gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes bei einem versuchten Totschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrangige Prüfung eines minder schweren Falls des Totschlags bei der Strafrahmenwahl; Zusätzliche Heranziehung gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe bei Prüfung der Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrahmen: Minder schwerer Fall - vertypter Milderungsgrund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.2013 - 2 StR 494/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minderschwerer

    Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 2 StR 404/17
    Die Strafkammer hat dabei ersichtlich nicht bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (BGH, Beschluss vom 19. November 2013 - 2 StR 494/13, StV 2015, 549).
  • LG Bamberg, 18.07.2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - sog. "Rotlichtprozess"

    Nur wenn hiernach weiterhin kein minder schwerer Fall anzunehmen ist, darf der konkreten Strafzumessung der (allein) wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderte Regelstrafrahmen zu Grunde gelegt werden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 09. August 2016 -Az. 1 StR 331/16 -, Rn. 5 m.w.N, juris; BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 -, Rn. 2 m.w.N., juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 -, Rn. 16, juris; stRspr).
  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Die Kammer hat insoweit geprüft, ob ein minder schwerer Fall nach § 177 Abs. 9 letzter Hs. StGB vorliegt (vgl. dazu nur BGHSt 26, 97 (98 f.) = NJW 1975, 1174)., der in Bezug auf § 177 Abs. 7 StGB zu dem Rahmen Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren führen würde, die Heranziehung des Ausnahmestrafrahmen nach der gebotenen Gesamtschau jedoch in Ansehung des (offensichtlichen) Überwiegens der strafschärfenden Umstände (Vorstrafenbelastung, tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Verbrechenstatbestände, ausgesprochen erniedrigendes Tatbild, Begehung mehrerer gewichtiger Taten binnen eines überschaubaren Zeitraums) abgelehnt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge BGH, Beschluss vom 26.02.2019 - Az. 1 StR 14/19 -, Rn. 8/9 m. w.N., juris; BGH, Beschluss vom 09.08.2016 - Az. 1 StR 331/16 -, Rn. 5 m.w.N, juris; BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 -, Rn. 2 m.w.N., juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 -, Rn. 16, juris; stRspr).
  • BGH, 28.06.2018 - 1 StR 78/18

    Beihilfe (Definition); Strafzumessung (Strafrahmenwahl in Fällen, in denen das

    Die Strafkammer hat nicht bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (BGH, Beschlüsse vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 mwN und vom 17. März 2016 - 1 StR 47/16).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die

    Bei Vorliegen eines zweiten gesetzlich vertypten Milderungsgrundes ist entsprechend zu verfahren und, soweit das Vorliegen eines minder schweren Falls bei Annahme nur eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes abzulehnen ist, der zweite vertypte Strafmilderungsgrund zusammen mit dem ersten in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07 Rn. 6 und vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 Rn. 2).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19

    Strafzumessung (Verhältnis von minder schwerem Fall und vertyptem

    Bei Vorliegen eines zweiten gesetzlich vertypten Milderungsgrundes ist entsprechend zu verfahren und, soweit das Vorliegen eines minder schweren Falles bei Annahme nur eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes abzulehnen ist, der zweite vertypte Strafmilderungsgrund in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105 und vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17, Rn. 2).
  • LG Bamberg, 15.12.2023 - 45 KLs 640 Js 3283/22

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Cannabis, Angeklagte, Hauptverhandlung, Handeltreiben,

    Erst wenn diese die Annahme eines minder schweren Falls allein nicht zu tragen vermögen, sind zusätzlich auch die den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgründen verwirklichenden Umstände in die Bewertung einzubeziehen (vgl. nur BGH, Urteil vom 28.02.2013, 4 StR 430/20; BeckRS 2013, 5335; BGH, Beschluss vom 16.11.2017, 2 StR 404/17, BeckRS 2017, 133725).
  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (vorrangige Prüfung bei der

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen der gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 - Rn. 2, juris; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16 - Rn. 6, NStZ 2017, 524; Urteil vom 9. Februar 2017 - 1 StR 415/16, Rn. 13, NStZ-RR 2017, 168).
  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 132/23

    Vorrangige Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls bei der

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2023 - 3 StR 375/22, juris Rn. 2; vom 28. Juni 2022 - 3 StR 135/22, juris Rn. 8; vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, juris Rn. 4; vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5 Rn. 10; vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17, juris Rn. 2).
  • LG Bamberg, 12.02.2018 - 22 Ks 1107 Js 3383/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Anlasstat im Rahmen einer

    Nur wenn hiernach weiterhin kein minder schwerer Fall anzunehmen ist, darf der konkreten Strafzumessung der (allein) wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderte Regelstrafrahmen zu Grunde gelegt werden (BGH, Beschluss vom 09.08.2016 - Az. 1 StR 331/16 -, Rn. 5 m.w.N, juris; BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 -, Rn. 2 m.w.N., juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 -, Rn. 16, juris; stRspr).
  • LG Bamberg, 01.03.2021 - 26 KLs 2120 Js 2288/20

    Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Angeklagte, Tateinheit,

    Wenn diese die Annahme eines minder schweren Falls alleine nicht zu tragen vermögen, sind zusätzlich auch die den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände in die Bewertung einzubeziehen (vgl. nur BGH, Urteil vom 28.02.2013, 4 StR 430/20; Beschluss vom 16.11.2017, 2 StR 404/17).
  • BGH, 24.06.2020 - 2 StR 466/19

    Vorrangige Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls bei der

  • LG Bamberg, 30.09.2021 - 23 KLs 1114 Js 14300/20

    Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls bzw. Beihilfe hierzu

  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 77/19

    Vorliegen eines minder schweren Falls der versuchten besonders schweren

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